16. September 1346: Das Ravensberger Grafen-Geschlecht stirbt aus

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •

 

Sein prächtig gestaltetes Siegel zeigt ihn als schwertführenden Ritter in dynamischer Pose auf einem Streitross im gestreckten Galopp – die Sparren auf Schild und Schabracke weisen ihn als Ravensberger Grafen aus. Als Schuldenmacher und Ausbeuter bezeichnete ihn die Forschung dagegen lange Zeit zu unrecht. Ja, er musste dutzendfach herrschaftliche Güter verkaufen und verpfänden oder Darlehn aufnehmen, um sich und der Grafschaft Liquidität zu verschaffen – allerdings unverschuldet. Der Tod von Graf Bernhard, dem letzten aus der Linie der Ravensberger, am 16. September 1346 besiegelte das Ende einer Dynastie, die für knapp 200 Jahre die Region beherrscht hatte und deren Nachfolge die Grafen von Jülich(-Berg) antraten.

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Das prachtvolle Reitersiegel Graf Bernhard von Ravensbergs; aus: Andreas Lamey, Diplomatische Geschichte der alten Grafen von Ravensberg mit einer Geschlechtstafel, Landkarte und CXXXIX Urkunden, Mannheim 1779, S. 1

Zwar nicht gerade aus dem Nichts waren die Grafen von Ravensberg aufgetaucht, aber deren Stammväter, die Grafen von Calvelage, waren auch nicht unbedingt das einflussreichste Geschlecht ihrer Zeit gewesen. Um 1100 sind sie begütert im Raum Vechta nachzuweisen. Nach verschiedentlichem Grunderwerb im Raum Halle/W. verlegten die Grafen von Calvelage um 1140 ihren Sitz auf die neu errichtete Burg Ravensberg bei Borgholzhausen und benannten sich seither nach ihr. Otto I. von Ravensberg war der erste, der diesen Geschlechtsnamen führte, seine drei Calvelager Vorgänger namens Hermann noch nicht. Daraus erklärt sich auch die wechselnde Zifferzuordnung für seinen Sohn Hermann, der mal als „II.“ bezeichnet wird, dann als „IV.“, überwiegend aber einfach nur als Graf Hermann, da er der einzige Träger des „Ravensberg“-Namens nach Otto I. war und blieb. Eben dieser Hermann war bedeutend für die Stadt Bielefeld, denn in seine Regentschaft (zwischen etwa 1175 und 1220) fiel deren Gründung 1214. Seine Söhne Otto II. und Ludwig regierten ab 1220 gemeinsam, zerstritten sich jedoch und teilten 1226 das Herrschaftsgebiet (Herforder Teilung). Ludwig übernahm Ravensberg mit Bielefeld, Otto II. dagegen Vlotho/Vechta. Otto starb 1244 erbenlos, die Gebiete um Vechta wurden verkauft, so dass sich die Herrschaft der Ravensberger auf das zusammenhängende Territorium konzentrierte.

Auf Ludwig folgte Otto III., der mit Hedwig zur Lippe neun Kinder hatte. Die fünf Mädchen waren nicht erbberechtigt, die vier Söhne gingen in den geistlichen Stand, so auch Otto, der 1293 Domherr in Osnabrück wurde und 1301 in Münster. Als der Vater starb, kehrte Otto in den weltlichen Stand zurück und trat als Otto IV. die Herrschaft an, war aber wenig erfolgreich. Eine Fehde gegen die Korffs auf Hartkotten bei Versmold endete mit einer schmachvollen Niederlage. Seine Regentschaft war belastet, darüber hinaus waren ihm und seiner Frau Margaretha (auch Margarete) von Berg zwei Mädchen geboren, die nicht erbberechtigt waren. Seine Brüder Hermann und Ludwig waren bereits verstorben, so dass für eine etwaige Nachfolge innerhalb der Linie nur noch der unverheiratete und kinderlose Bernhard in Frage kam. Dessen Geburtsjahr ist unbekannt, er ist aber 1276 erstmalig nachzuweisen. Frühzeitig hatte er eine geistliche Laufbahn eingeschlagen, 1303 wird er als Student mit reichlich verfrühtem Grafentitel in Bologna („Bernardus comes de Ravensberg“) genannt, an der ältesten Universität Europas. 1287 spätestens war er Propst des Stifts Schildesche geworden, später Domherr in Osnabrück, wo er von 1317 bis zu seinem Lebensende Dompropst war. In Münster war er ebenfalls Dompropst, 1315 Domkustos und 1327 Domthesaurar geworden. Diese geistlichen Ämter als Propst behielt er zeitlebens. 1326 siegelte er als Propst zu Schildesche zwei Privilegienbestätigungen für die Stadt Bielefeld mit.

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Die um 1320 entstandene Tumba in der Neustädter Marienkirche zeigt das Stifterpaar Otto III. von Ravensberg und seine Gemahlin Hedwig zur Lippe mit einem früh verstorbenen Sohn; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 14-2-157

1327 trat Bernhard in die Reichsgeschichte ein, als er als Geistlicher und Parteigänger des Papstes beauftragt war, der seit 1323/24 im Streit mit König Ludwig (der Bayer) IV. (1282/86-1347) lag. Ludwig stammte aus dem Haus der Wittelsbacher und wurde am 20. Oktober 1314 in Frankfurt/M. zum König gewählt. Allerdings war tags zuvor im nicht weit entfernten Sachsenhausen der Habsburger Friedrich der Schöne (1289-1330) ebenfalls zum König erhoben worden. Am 25. November 1314 wurden beide parallel, aber nicht gemeinsam zum König gekrönt: Ludwig am traditionellen Krönungsort Aachen, aber nur mit nachgeahmten Insignien, während Friedrich zwar die echte Krone aufgesetzt bekam, aber am falschen Krönungsort Bonn. Beide Regentschaften begannen also mit anhaftenden legitimatorischen Mängeln. In den folgenden Jahren brachten verschiedene Gefechte im Süden des Heiligen Römischen Reiches keine Entscheidung, es zeichnete sich aber seit 1316 ab, dass der soeben gewählte Papst Johannes XXII. (1245/49-1334) den Habsburger Friedrich unterstützte. In der Schlacht bei Mühldorf 1322 unterlag Friedrich jedoch dem Wittelsbacher Ludwig entscheidend und geriet in Gefangenschaft. Den beiden Vettern gelang in der Folge, wohl auch wegen des fortgesetzten Widerstands der Habsburger und vor allem des Papstes, eine Aussöhnung, in deren Folge es sogar zu einer ungewöhnlichen, 1325 vertraglich vereinbarten Doppelherrschaft kam, die nach einem Verzicht Friedrichs 1327 endete. Der Papst hatte aber die Krönung Ludwigs nie anerkannt oder gar nachgeholt und ihn 1324 sogar exkommuniziert, was bis zu dessen Lebensende nicht aufgehoben wurde. Während die Thronfrage im Reich geklärt war, steuerte der Konflikt zwischen dem nunmehr allein regierenden Ludwig und dem Papst in eine Eskalation. Ludwig brach im Januar 1327 zu einem Italienzug auf, der Papst entzog ihm im April die bayerische Herzogswürde, erklärte ihn im Oktober zum Häretiker und aller übrigen Rechte und Güter verlustig. Beide lagen darüber hinaus wegen des Franziskanerordens im Streit, dessen Armutsgelübde der Papst ablehnte, während Ludwig es unterstützte – beide bezichtigten sich deshalb gegenseitig der Häresie. Es entwickelte sich ein theologischer und propagandistisch geführter Streit, in dem z. B. Michael von Cesena, Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham die franziskanische Armutslehre verteidigten und damit auch Ludwig. Der Papst konterte mit eigenen Schriften, die er im Heiligen Römischen Reich verbreiten ließ.

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„bernhardus prepositus ecclesie schildeschensis eius frater“ – als Bernhard, Propst der Kirche zu Schildesche, und Bruder siegelte er mit Graf Otto IV. und seiner Schwägerin Margaretha 1326 Privilegienbestätigungen zugunsten Bielefelds; Foto: Stadtarchiv Bielefeld (aus: Bestand 100,1/Urkunden, Nr. 3)

Und hier kommt der Ravensberger Bernhard ins Spiel und durchlebt demütigende Jahre. Zwei Urkunden im Vatikanischen Archiv in Rom künden von den Vorgängen, zwei bislang nicht gewürdigte Dokumente aus der Überlieferung der Erzbischöfe von Mainz liefern ergänzende Hinweise. 1327 nämlich war Bernhard als Dompropst von Osnabrück mit einem päpstlichen Ernennungsschreiben für seinen Neffen Otto von Hessen (1301-1361) nach Magdeburg gereist, die diesen zum neuen Erzbischof machten. Der bei seiner Bischofsweihe 26-jährige Otto war bereits in früher Jugend von Johannes XXII. für dieses Amt vorgesehen worden, muss also als zuverlässiger Parteigänger seines frühen Förderers gelten. In Magdeburg empfing Bernhard von seinem Neffen neue Schreiben mit päpstlichen Erklärungen gegen König Ludwig, die er im dortigen Bistum und benachbarten Gebieten bekannt machen sollte.

Bei der Stadt „Geismar“ (das heutige Hofgeismar, da alle anderen Geismars seinerzeit nicht über Stadtrechte verfügten) im Erzbistum Mainz wurde Bernhard von Anhängern des Mainzer Erzbischofs angehalten, der inzwischen zu den Gegnern des Papstes und damit auch des Magdeburger Erzbischofs zählte. Ausgeführt wurde der Überfall von den „Stadtbehörden“ und „Bürgern“ Hofgeismars sowie einem Ritter Otto Hundt (Gustav Engel nennt ihn „Hunc“). Pferde, Geld und sonstige Habe, wozu auch Waffen gezählt haben dürften, wurden ihm geraubt, anschließend wurde Bernhard inhaftiert. Ein Ritter Otto Hundt war in jener Zeit Amtmann des Erzbischofs auf der Burg Schöneberg und seit mindestens 1325 auch Hofgeismars; Otto IV. von Ravensberg hatte ihn vor 1323 sogar noch mit dem Zehnt im hessischen Elsungen belehnt – man kannte sich offensichtlich. Es liegt nahe, dass Bernhard zunächst auf dieser Burg Schöneberg festgehalten wurde, deren Ruinen knapp vier Kilometer nordöstlich von Hofgeismar auf einem steilen Kegel liegen. Sie war damals zwischen dem Erzbistum Mainz und dem Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel-Göttingen geteilt. Anschließend wurde Bernhard auf andere Burgen verlegt, denn eine Papst-Urkunde von 1329 nennt in diesem Zusammenhang mehrere Lehnsträger und Ministeriale aus den Diözesen Mainz und Hildesheim: Hildebrand von Hardenberg und dessen Sohn Heimco, der noch ein Knappe war, sowie Johann von Saldern („Saldere“) und weitere. Hildebrand und sein Onkel Johann waren seit 1322 kurmainzische Amtmänner. Eine Urkunde Erzbischof Ottos von Magdeburg von 1337 erwähnt, dass Bernhard „bescattet wart tho Hardenberge“, also auf der Burg Hardenberg bei Nörten-Hardenberg (nicht die beim niederrheinischen Neviges, wie Engel annimmt) festgehalten wurde, die rund 40 Kilometer entfernt von Hofgeismar liegt.

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Stadtansicht Hofgeismar – auf der Hügelkette am Horizont ist rechts oben die Burg Schöneberg erkennbar, auf der Bernhard von Ravensberg anfangs einsaß. Über der Stadt liegt der später wüst gefallene Ort Nordgeismar; aus: Daniel Meisner/Eberhard Kieser, Politisches Schatzkästlein, Bd. 2, Teil 1, Frankfurt/M. 1627, Blatt 24 (Neudruck Unterschneidheim 1979)

Wann genau der Überfall stattgefunden hatte, ist nicht klar, aber er muss sich im Hochsommer 1327 abgespielt haben. Noch am 19. Juni jenes Jahres bekundete Bernhard in Osnabrück Einkünfteangelegenheiten, am 5. August bereits verlangte der in Avignon residierende Papst Johannes XXII. beim Mainzer Erzbischof Matthias von Buchegg (gest. 1328) die Freilassung Bernhards. Freilich fand Otto von Hessens Einführung in Magdeburg erst am 8. August 1327 statt, der Bernhard demnach nicht mehr beigewohnt haben dürfte. Er hatte in Magdeburg neue, für ihn verhängnisvolle Schreiben und Aufträge empfangen. In seinem Protest von 1327 erwähnte der Papst allerdings, dass Bernhard lediglich mit „apostolischem Schreiben über die Provision der Kirche zu Magdeburg gereist und mit speziellen Missionen beauftragt gewesen“ sei, so das Regest Gustav Engels, ein anderes spricht von „Ernennungsurkunden“ für den neuen Magdeburger Erzbischof. Von einer Bekanntgabe päpstlicher Maßnahmen gegen König Ludwig durch Bernhard sprach der Pontifex – wohl aus taktischen bis verschleiernden Gründen – nicht ausdrücklich. Bei den „speziellen Missionen“, die der Papst erwähnt, freilich handelt es sich nicht um zusätzliche Aufgaben, sondern um eben jene Amtseinführung in Magdeburg, wie der Originaltext im Gegensatz zur missverständlichen Übersetzung im Regest eindeutig ausweist: „pro illarum executione specialiter“, also für jene spezielle Aufgabe (der Amtseinführung). Johannes XXII. stellte den Vorfall so dar, dass Bernhards Verhaftung nicht wegen der mitgeführten (in Magdeburg übernommenen) Schreiben erfolgte, sondern weil er bewaffnet gewesen war. Dieses mag den eigentlichen Auftrag des Ravensbergers ummänteln, denn wenn Bernhard bereits auf dem Rückweg von Magdeburg war, dann hatte er die Ernennungsschreiben bereits ausgehändigt und kam mit Schreiben anderen Inhalts eben doch noch „speziellen Missionen“ nach, die seine Inhaftierung rechtfertigten. Johannes XXII. bat, gegebenenfalls eine Schuld Bernhards festzustellen und ihn gegen eine geeignete Kaution („cautionibus ydoneis“) freizulassen.

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Die Burg Hardenberg, um 1900; aus: Theodor Eckart, Burg Hardenberg (Geschichte Südhannoverscher Burgen und Klöster, Heft 1), Leipzig 1894

„Angeblich soll er zwei Jahre lang im Kerker zugebracht haben“, schrieb Gustav Engel (1893-1989) 1946 anlässlich des 600. Todestages Bernhards, ohne genaue Quellen zu benennen. In Kombination mit einem päpstlichen Schreiben von Ende Oktober 1329 und Urkunden Bernhards und seiner Schwägerin helfen zwei Dokumente aus der Überlieferung der Mainzer Erzbischöfe, seinen Haftzeitraum und eventuell auch den Herrschaftsantritt zeitlich einzugrenzen. Der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg (um 1285-1354) war nach dem Tod des Mainzer Erzbischofs Matthias von Buchegg am 9. September 1328 Administrator des Erzbistums Mainz geworden und galt als ausgewiesener Unterstützer Ludwig des Bayern und damit als Papst-Gegner. Am 11. November 1328 exkommunizierte der Pontifex den Trierer gar erstmalig. Wenige Tage zuvor, am 8. November 1328, hatte Balduin mit den Landgrafen von Hessen die Bildung eines Schiedsgerichts vereinbart, um zwischen dem Erzbistum Mainz und der Landgrafschaft zu schlichten. Nach einer erfolgreichen Vermittlung bis Ostern sollten bis Pfingsten 1329 alle Gefangenen freigelassen werden – außer Propst (!) Bernhard von Ravensberg („ane [= ohne] den Probst von Rabensberg, der mit Namen ußgescheyden und ußgenommen ist“). Die Ausklammerung Bernhards aus dieser gegenseitigen Amnestiezusage lässt mehrere Schlüsse zu: Entweder galt er als besonders einflussreich oder seine Mission im päpstlich-erzbischöflich-magdeburgischen Auftrag als besonders verwerflich oder aber es gab besondere Auslösebedingungen, die die erwähnten Ritter diktierten, so dass die Amnestieregelungen nicht griffen. Im Folgesatz wird übrigens Johann von Saldern, der als Bernhards Haftmeister namentlich bekannt ist, neben einem von Wildenstein, Bos Fusch und Lupold von Hanesteyne genannt, die gegen eine Kaution ebenfalls freigesetzt werden sollten. Darüber hinaus machte der erwähnte Ritter Hildebrand von Hardenberg um 1329/30 gegenüber den erzbischöflich-mainzischen Behörden eine Schadens- und Auslagenersatzforderung für verschiedene Reisen im Auftrag Balduins, Verluste und eigene Haftzeiten in einer Gesamthöhe von 1.777 Mark geltend. Das Erzbistum hielt fest, dass Hildebrand, der ja auf die vollständige Lösegeldzahlung längere Zeit wartete, in der Angelegenheit „Propst von Ravensberg“ 800 Mark vom Erzbischof/Administrator als Auslagenersatz erhalten hatte („de isto dominus refundit 800 marcas in preposito de Rabensberg“).

Stets wird Bernhard mit seiner geistlichen Amtsbezeichnung eines Propstes bezeichnet, die er zum Zeitpunkt des Überfalls trug. Dieses gibt auch Hinweise auf seinen tatsächlichen Herrschaftsantritt in Ravensberg. Denn noch während seiner Haftzeit war Bernhards Bruder Otto IV. gestorben und in der Neustädter Marienkirche in Bielefeld beigesetzt worden. Das muss am oder nach dem 20. Februar und dem 6. März 1328, wahrscheinlich aber eher 7. April 1328 geschehen sein, denn am ersten Datum hatte Otto IV. noch eine Verpfändung besiegelt, am zweiten dagegen wird Bernhard bereits in einer Urkunde als Graf genannt. Diese zweite Urkunde ist jedoch nicht im Original überliefert, sondern wird von Andreas Lamey 1779 lediglich mit dieser „Graf“ -Bernhard-Zuordnung erwähnt. Eine Freilassung Bernhards in diesen Wochen hätte aber dem ausdrücklichen Amnestieausschluss vom November 1328 widersprochen. Es liegt entweder eine Urkundenfehldatierung Lameys, der ohnehin als unzuverlässig gilt, auf 1328 vor oder – wahrscheinlicher – er ordnete die Urkunde unpräzise dem Grafen Bernhard zu, während dieser tatsächlich noch als Propst amtierte und siegelte. Bernhards Schwägerin Margaretha nämlich urkundete am 7. April 1328 wegen einer Memorienstiftung für ihren verstorbenen Gatten Otto IV. mit Zustimmung des Dompropstes Bernhard, der eben nicht als Graf bezeichnet wird und besiegelt, was gerade bei einer derartigen Verfügung zu erwarten gewesen wäre. Das deutet darauf, dass Bernhard die Herrschaft offiziell noch nicht angetreten hatte, ja noch nicht einmal in die Grafschaft zurückgekehrt war, sondern in milder Gefangenschaft mit seinem geistlichen Amt zustimmte und mitsiegelte.

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Zeichnung des Ravensberger Wappens; Foto: Stadtarchiv Bielefeld (aus: Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81, Bd. 1)

Noch am 13. März 1329 sicherte Bernhard auch ausdrücklich als Propst („prepositus“) und nicht als Graf gegenüber dem hessischen Landgrafen Heinrich II. zu, mit dessen jüngerem Bruder Ludwig keinerlei Absprachen über die Grafschaft getroffen zu haben und auch künftig nicht ohne Heinrichs Zustimmung treffen werde. Hierbei kann es sich nur um erbdynastische Fragen gehandelt haben, denn Bernhard war über seine Schwester Adelheid, die mit Landgraf Otto I. von Hessen verheiratet war, Onkel von Heinrich, Ludwig und von Otto, dem erwähnten Magdeburger Erzbischof. Die Urkunde formuliert aus Sicht Bernhards, er mache diese Zusage in „disse nod“, was sich nur auf seine Inhaftierung beziehen kann. Er siegelte mit einem nur ein einziges Mal überlieferten Sekretsiegel, mit denen üblicherweise geheime oder untergeordnete Rechtsgeschäfte beglaubigt wurden. Dieses Siegel bezeichnet Gertrud Angermann als „heraldische Seltenheit“, da es die lippische Rose (Bernhards Mutter kam aus dem Haus Lippe), den Ravensberger Sparrenschild und den Johannesschlüssel in seiner Funktion als Propst von Schildesche zeigte. Angermann ordnet dieses Siegel den geistlichen Siegeln Bernhards zu, der demnach noch nicht im Besitz eines eigenen, mächtigeren Siegels eines Grafen war, das erst 1335 nachgewiesen ist. Am 25. August 1329 gar urkundete Witwe Margaretha über eine Mühlenverpachtung in Bielefeld vorbehaltlich einer Bestätigung eines Regenten in der Grafschaft Ravensberg, wer auch immer das sein möge („apud eum, quicumque dominus aut comes comitatus in ravensberge efficitur“) – Bernhard war es demnach noch nicht. Es dauerte bis zum 14. Mai 1330, ehe er eine Urkunde als Graf von Ravensberg („comes de Ravensberghe“), wenn auch nur mit einem Rücksiegel, siegelt. In einer von Gustav Engel übersehenen, aber bereits von Gertrud Angermann gewürdigten Urkunde vom 24. Juni 1330 dagegen schenkt Bernhard als Propst von Osnabrück dem Kloster Marienrode bei Hildesheim verschiedene Grundstücke und siegelt mit dem Propstsiegel von Schildesche, gab aber vor allem das Versprechen ab, diese Urkunde mit dem gräflichen Siegel neu auszustellen, sobald er im Besitz der Grafschaft Ravensberg ist („cum primitus cometiam in Rauensberghe hereditatem nostram adepti fuerimus“). Noch im Juni 1330 fehlte also noch irgendein offizieller Akt einer Amtseinführung, die ihn zur Führung des Grafentitels und -siegels legitimierte.

Die von Balduin und dem hessischen Landgrafen festgelegte Amnestieverweigerung traf Bernhard tatsächlich, so dass er erst im September/Oktober 1329 freikam. Allerdings fiel die Kaution keineswegs so angemessen aus, wie es der Papst 1327 erbeten hatte. Diese nämlich legten Bernhards Haftmeister fest, die Ritter und Knappen. Hardenberg, Saldern und ihre Standesgenossen witterten wohl eine einmalige Gelegenheit, sich auf Kosten des unter Druck geratenen Bernhard üppig zu saldieren, als sie eine alles andere als adäquate oder gar ritterliche Lösegeldforderung stellten. Um die Regentschaft in Ravensberg endlich anzutreten, machte Bernhard offensichtlich weitgehende finanzielle Zusagen und geriet damit in eine dauerhafte Schuldenfalle, die ihn und die Grafschaft zeit- und dynastielebens belasten sollte. In einer Urkunde Johannes XXII. vom 27. Oktober 1329 wird das Lösegeld auf 2.000 Mark reinen („lötigen“) Silbers beziffert, das innerhalb von acht Wochen beizubringen war.

Diese enorme Geldmenge war so schnell kaum aufzutreiben, sie wurde aber von Bernhards Haftmeistern auch nicht mit erbarmungslosen Nachdruck und schon gar nicht mit dem Kalender in der Hand eingefordert, auch wenn sie für Erzbischof Balduin von Luxemburg in Vorleistung getreten waren. Erst nach seiner Entlassung erbat Bernhard beim Papst Hilfe bei einer vollständigen Zurückweisung der eingegangenen Zahlungsverpflichtung. Von einer Minderung oder Stundung war nicht die Rede – im Gegenteil: Die räuberischen Ritter wurden bereits am 27. Oktober 1329 von Johannes XXII. unter Androhung von Kirchenstrafen – sicherlich einer Exkommunikation – zur vollständigen Rücknahme der Lösegeldforderung aufgefordert. Bernhards Gesuch musste erst in Avignon angekommen und verhandelt sein, so dass seine Entlassung einige Wochen vor dem päpstlichen Gebot naheliegt. Immerhin gab der Papst dieses Mal zu, dass Bernhard 1327 wegen der Bekanntgabe der Prozesse gegen König Ludwig („propter publicationem processum contra Ludowicum Bavarum“) aufgehalten worden war. Als Schiedsrichter für dieses Verfahren schrieb Johannes XXII. Geistliche in Merseburg, Paderborn und Nordhausen an. Der Erfolg dieser Initiative war offenbar mäßig, denn über eine Einsetzung des Schiedsgerichts ist ebenso wenig bekannt wie über eine Rücknahme der Forderungen.

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Die Sparrenburg, Foto: um 1900; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 13-2-78

Vielmehr verpflichtete sich Bernhard Ende August 1330 gegenüber Hildebrandt von Hardenberg zum Einlager (einem milden Schuldnergewahrsam) auf der Burg Hardenberg oder einer anderen Burg, wenn er seinen Zahlungspflichten nicht nachkäme. Die ursprüngliche Acht-Wochen-Frist spielte längst keine Rolle mehr. In dieser Erklärung, die seine Gegner aufgesetzt hatten, wird Bernhard übrigens lediglich als „Edeler Herr“, Sohn Graf Ottos IV. und als Propst von Schildesche bezeichnet – von einem geführten Grafentitel ist nichts zu lesen, was wohl ein Versehen (oder eine Provokation?) der ausstellenden Ritter war oder darauf deutet, dass Bernhard weiterhin auf den offiziellen Herrschaftsantritt wartete . Noch 1337 sicherte Otto von Hessen in Magdeburg seinem „Ome“ Bernhard jährlich 200 Mark – jeweils hälftig aus dem Judenzins (Zahlungen der Juden für eine Niederlassungsgenehmigung) und Beherbergungsgeldern der Geistlichen im Erzstift bestritten – zu, womit er seinen Onkel schadlos halten wollte. Bernhard nämlich hatte den „Scaden“, wie es in der mittelhochdeutschen Urkunde heißt, erlitten „an unsem Deneste unde an unser Bodescaf“, also in Ottos Dienst und als dessen Botschafter. 1337 belief sich die Restsumme des Lösegeldes noch immerhin auf 1.400 Mark lötigen Silbers. Zum Einlager Bernhards scheint es zwar ebenfalls nicht gekommen zu sein, der Ravensberger war allerdings noch Jahre nach seiner Freilassung auf finanzielle Unterstützung aus Magdeburg angewiesen, was die desolate Finanzlage in der Grafschaft andeutet.

Mit dieser Lösegeld-Hypothek nämlich hatte der unverehelichte und kinderlose Bernhard die Regentschaft in der Grafschaft Ravensberg angetreten, zusätzlich belastete ihn die Versorgung seiner verwitweten Schwägerin, die mindestens seit 1332 bis zu ihrem Tod 1340 jährlich 200 Mark Herforder und Bielefelder Pfennige erhalten sollte. Aus seiner 18-jährigen Amtszeit liegen mehr als 50 Urkunden und andere Dokumente über Verkäufe, Verpfändungen, Übertragungen, Überschreibungen und Darlehnsverpflichtungen und -rückzahlungen vor, während die über Käufe, Rückkäufe und aktiven Schenkungen tatsächlich an einer Hand abgezählt werden können. Das Missverhältnis mag teilweise der übersichtlichen Zahl der Urkunden geschuldet sein, aber die negativen, in diesem Fall aber Liquidität verschaffenden Finanzvorgänge (mindestens 52) überwogen die positiven (mindestens 5) bei weitem, was nicht allein disparaten Überlieferungszufällen zugeschrieben werden kann. Immerhin erreichte der Ravensberger 1338, dass sein Neffe Ludwig von Hessen zusagte, bei Bernhards Tod alle Schulden zu übernehmen und zu begleichen, sofern er die Erbfolge in Ravensberg anträte. Dazu ist es nicht gekommen, da Ludwig 1345 und damit vor Bernhard verstarb.

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Denar Graf Bernhards von Ravensberg; Foto: Teutoburger Münzauktion GmbH, Borgholzhausen

Bernhards Amtszeit blieb unauffällig und stand sicherlich im Schatten der zu regelnden Erbfolge. In Bielefeld und Vlotho ließ er Münzen prägen, die ihn sitzend mit doch recht stark stilisiertem Antlitz und Lilienzepter und Reichsapfel zeigten, während auf der Rückseite das übliche, mit Kreuzen umgebene Sparrenwappen zu sehen war. Überhaupt schien er neben einem diplomatischen Geschick, das ihn für Missionen prädestinierte, auch etwas auf sich gehalten zu haben. Friedrich Philippi (1853-1930) billigte seinem Reitersiegel zu, „besonders fein in der Ausführung“ zu sein. Tatsächlich ist die Darstellung mit Helmdecke, Lindenzweigen und Sporen sehr detailliert geraten. Eine aktive, also ausgreifende Territorialpolitik war von Bernhard nicht zu erwarten, dennoch gelang ihm im Fall der Villikation (einem Höfeverband) Hunnebrock ein bemerkenswerter Einbruch in die Rechte der Herforder Stiftsvogtei.

Darüber hinaus war er an verschiedenen Landfriedensbündnissen ab 1331 beteiligt, die das Fehdewesen einhegen sollten. Zunächst schloss er mit dem Osnabrücker Bischof Gottfried von Arnsberg (um 1285-1363) ein auf zwölf Jahre angelegtes Landfriedens-, Schutz- und Trutzbündnis. 1334 verbündete er sich mit dem Mindener Bischof, 1338 trat er mit weiteren westfälischen Grafen (Mark, Arnsberg, Waldeck und Lippe) sowie dem Paderborner Bischof dem Landfrieden des Kölner Erzbischofs mit den Bischöfen von Münster und Osnabrück und den Städten Soest, Münster und Osnabrück bei. 1344 folgte ein weiteres Bündnis mit dem Osnabrücker Bischof und der Grafschaft Ravensberg einschließlich Herfords. Die Wahrung des Erreichten und die Konsolidierung der Finanzen blieben dennoch Daueraufgabe.

Lange Zeit war eine eher sammelnd angelegte und dennoch urteilsfreudige Geschichtsforschung unnachsichtig mit Bernhard. Ernst Albrecht Friedrich Culemann (1711 oder 1712–1756) folgerte bereits 1747, er „wirthschaftete […] schlecht […] und hinterließ eine grosse Menge Schulden, welche alle seine Nachfolger aus dem Hause Jülich und Cleve sehr drückten.“ Das war zunächst einmal sicherlich übertrieben, denn von einer nachhaltigen Schieflage der Finanzen des Hauses Jülich-Berg aufgrund der Ravensberger Erbschaft ist nichts bekannt. Die Ursache von Bernhards Schulden war seine Loyalität, als er 1327 als Emissär seines papsttreuen Neffen, des Magdeburger Erzbischofs, und Johannes XXII. zwischen die Fronten und in Gefangenschaft geriet. Mit ihm starb am 16. September 1346 die Linie der Ravensberger aus, deren Grablege die Neustädter Marienkirche in Bielefeld war. Bernhard war ein „loser“ Graf: glücklos und kinderlos.

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Die Neustädter Marienkirche in Bielefeld war die Grablege der Ravensberger und damit wohl auch Graf Bernhards; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 14-2-59

Quellen

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81, Bd. 1
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 13-2-78 (Sparrenburg), 14-2-59 (Neustädter Marienkirche), 14-2-157 (Grabtumba)

Literatur

Erstveröffentlichung: 01.09.2021

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 16. September 1346: Das Ravensberger Grafen-Geschlecht stirbt aus, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2021/09/07/01092021/, Bielefeld 2021

 

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