15. Februar 1961: Ende des „Bielefelder Hundekrieges“

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •

 

Am Vormittag des 21. Januar 1960 hallten kurz hintereinander Schüsse durch den Tierpark Olderdissen. Es war wenig Publikum unterwegs, als der Afghanenrüde Nathan am Rehwildgehege tot in das Herbstlaub sank und Oberförster Eberhard Frohne seiner Bockdoppelflinte zwei qualmende Patronenhülsen entnahm. Um die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Schüsse, aber auch und vor allem um die Begleiterscheinungen entwickelte sich für mehr als ein Jahr der „Bielefelder Hundekrieg“. Er bescherte der Stadt nach einer Demonstration von mehr als 1.000 Hundefreunden auf dem Klosterplatz eine bundesweite Aufmerksamkeit. Möglicherweise hatte er nach Hunde-Abschüssen und Kritik daran schon früher unerklärt begonnen, beendet wurden dagegen seine Nachwehen erst am 15. Februar 1961.

1959/60 war es in den städtischen Forsten und Liegenschaften, rund um den Tierpark Olderdissen und in ihm immer wieder zu Vorfällen mit wildernden Hunden gekommen. Am 12. Januar 1960 hatte ein Schäferhund auf dem Teich im Bürgerpark eine Ente gerissen, war dabei aber selbst ertrunken. Am Folgetag luden Gartendirektor Dr. Hans Ulrich Schmidt (1912-2006) und Stadtoberförster Frohne Pressevertreter in das Rathaus ein, um über die Lage gerade in Notzeiten mit Frost und Schnee zu orientieren. Die Liste der Verluste durch Hunderisse in den sechs Monaten seit August 1959 war nämlich deutlich länger: vier Rehe, darüber hinaus allein in Olderdissen ein Schwarzstorch, ein Weißstorch, eine Höckergans und eine Blessgans sowie jeweils zwei Kanadagänse und Brandenten sowie drei Wildenten und sieben Türkenenten. Dr. Schmidt erwähnte, dass jeder Hund bei sich bietender Gelegenheit wildere. Frohne ergänzte Beispiele aus Olderdissen und betonte, dass ein Hund ein Reh nicht per Kehlbiss töte, „sondern es langsam zu Tode hetzt und quält“. Westfalen-Blatt, Westfälische Zeitung und Freie Presse berichteten am 14. Januar 1961 auch über die Konflikte mit Hundehaltern im Stadtgebiet, die für ihre Vierbeiner weitgehende Auslaufrechte zu Lasten der Wildtiere beanspruchten.

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Eine Karte zeigt den „Tatort“, aber auch heute nicht mehr vorhandene Olderdissen-Bauten; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 91

Zu den Hundehaltern gehörte auch der seit August 1958 am Stadttheater beschäftigte Schauspieler Henry König, dessen Afghane Nathan dem Oberförster offensichtlich seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge war. Der 22-jährige König hatte Anfang September 1959 offensiv das Gespräch mit dem 1911 im oberschlesischen Kupp geborenen Frohne gesucht und erklärt, dass der Rüde rassetypisch ungehorsam und kaum abzurichten sei. Später beschrieb der von der Stadt beauftragte Rechtsanwalt es so: König „begründete sein Ansinnen mit den besonderen Charaktereigenschaften der Afghanen. Dazu gehört in erster Linie völliger Ungehorsam nach den Begriffen eines Hundedresseurs; es ist völlig unmöglich, diese Hunde mit sonst allgemein üblichen Mitteln zu dressieren. Es ist ferner auch nicht möglich, diesen Hunden die geringste Leinenführigkeit beizubringen.“ Der an disziplinierte Jagdhunde gewöhnte Frohne zeigte für Königs Ansprache kaum Verständnis, empfahl ihm aber immerhin, Nathan im Bereich Neu-Bethlem am Johannisberg auszuführen und kontrolliert frei laufen zu lassen – gleichzeitig kündigte er aber auch einen Abschuss an, wenn der Hund wilderte. Ende November 1959 war Nathan für mehrere Stunden ausgebüxt und per Zeitungsbericht gesucht worden. Danach war er freilaufend im Bereich Sieben Hügel und im Eigenjagdbezirk Voltmannshof gesichtet worden und hatte ausgerechnet im Garten Frohnes stehende Rehe unangeleint angebellt und mehrfach die Einzäunung angesprungen. Diese Situation war das Menetekel für die folgenden Ereignisse.

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Nach dem Pressegespräch über die Hunderisse berichteten und kommentierten die Bielefelder Tageszeitungen; Freie Presse v. 14. Januar 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Denn in dieser zwischen König und Frohne ohnehin nervösen und durch die Hunderisse in Olderdissen zusätzlich aufgeheizten Stimmung kam es am 21. Januar 1961 zum tragischen Vorfall, der den „Bielefelder Hundekrieg“ auslöste. Das städtische Rechtsamt beschrieb den Hergang aufgrund der Anhörung der einzigen Zeugin Ilse Ende und des Oberförsters Frohne, dass ein freilaufender Hund – eben jener Afghanenrüde Nathan, der König am Johannisberg entwischt war – „die im Gehege befindlichen Rehe durch Anspringen des Zaunes und Verbellen stark beunruhigte, so daß die Gefahr bestand, daß die Tiere sich innerhalb des Zaunes verletzen konnten.“ Frohne holte aus seinem an der Gastwirtschaft Olderdissen abgestellten Auto ein Gewehr und erschoss den unfern des Geheges stehenden Hund, der sich nach dem ersten Schuss noch einmal aufgerichtet hatte. Hinter ihm beobachtete die einzige Zeugin Ilse Ende den Vorfall, die zwei begleitenden Kinder dürften kaum etwas gesehen haben, wurden auch niemals vernommen. Ilse Endes Nachfrage „Mußten Sie den Hund erschießen?“ beantwortete der Oberförster mit einem knappen „Ja, er wildert.“ Ein Mitarbeiter des Tierparks berichtete als Zeuge später von erfolglosen Versuchen, den Hund zuvor einzufangen. Eine Woche später schilderte Ilse Ende in einem anonymen Leserbrief in der Westfälischen Zeitung vom 25. Januar 1960 ihre Eindrücke, wonach Nathan nur spielen wollte: „Das Spiel wurde durch zwei Schüsse beendet. Nathan hatte sich geirrt, er war keinem Tierfreund begegnet.“

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Die eigentlichen Protagonisten des „Bielefelder Hundekrieges“: Eberhard Frohne (links) und Nathan mit seinen Besitzern Henry und Lisa König; Freie Presse v. 30. Januar 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Die Flut an Leserbriefen in den Bielefelder Zeitungen offenbarte eine Spaltung zwischen Verständnis („Weitermachen Herr Frohne“) und Ablehnung („Hundemord“), selbst Jäger hielten den Abschuss für unnötig. Hochkochenden Emotionen auf beiden Seiten ließen wenig Platz für differenzierende Betrachtungen. Die Westfälische Zeitung wurde offensichtlich von den Leserreaktionen regelrecht überrollt: „Wir können uns nicht entsinnen, in den letzten Jahren jemals ein solches Echo aus dem Kreis unserer Leser zu einem lokalen Ereignis vernommen zu haben“, schrieb sie am 1. Februar 1960. Unter den zahlreichen Leserbriefen war einer aus Perspektive einer Hündin namens Mocca gewesen. Die Hundedame kritisierte in der Westfälischen Zeitung vom 26. Januar 1960 den Abschuss und berichtete anekdotisch aus ihrem Leben bei einem Besitzer aus dem Umfeld des Stadttheaters. Ironisch und mit Blick auf die NS-Zeit schrieb „Mocca“ zum Schluss, der Oberförster behaupte, nur auf Befehl geschossen zu haben: „Mein Herrchen sagt: ´Die Ausrede muß ich doch schon mal irgendwo gehört haben?!´“ Eine handschriftliche Notiz in Akten des städtischen Presse- und Verkehrsamts ordnet diesen Leserbrief dem damaligen Generalmusikdirektor Bernhard Conz (1906-1999) zu.

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Für den 30. Januar 1961 wurde zur Teilnahme an einer Kundgebung aufgerufen; Westfalen-Blatt v. 27. Januar 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Eben dieser Bernhard Conz rief gemeinsam mit Heinz Wenzel, dem Vorsitzenden des Tierschutzvereins Bielefeld und Umgebung e.V., für den 30. Januar 1960 zu einer öffentlichen Kundgebung auf, um dafür zu protestieren, „daß sich solche auch menschlich unerträglichen Tiertragödien nicht wiederholen.“ Noch in deren Vorfeld versuchte Wenzel, die Erregung zu drücken, als er auf die notwendige juristische Prüfung verwies. In einem am 27. Januar 1960 veröffentlichten Interview mit der Freien Presse hatte Frohne indes darauf beharrt, rechtmäßig gehandelt zu haben, aber so richtig überzeugend und gewinnend klang das nicht. Auch der verständigste Freund der grünen Kluft mochte beim Schlusssatz geschluckt habe, als Frohne auf mindestens fünf weiterhin freilaufende Hunde hinwies: „ich habe diese Tiere leider noch nicht erwischt!“ Dass konnte auch den Befürwortern eines wohlverstandenen und dann auch konsequenten Jagdschutzes zugunsten von Wildtieren mindestens eine Spur zu markig ausgefallen sein, sicherlich aber alle Hundehalter, die ihre Vierbeiner wie ein Familienmitglied ansahen, umso mehr aufgebracht haben.

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Das Presseecho war enorm und veranlasste die Westfälische Zeitung früh dazu, keine weiteren „Nathan“-Leserbriefe mehr abzudrucken; Westfälische Zeitung v. 1. Februar 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Zur Kundgebung am 30. Januar 1960 kamen mehr als 1.000 dieser Tierfreunde, um gegen den Abschuss zu protestieren. Auch viele Vierbeiner waren zum Klosterplatz gekommen, darunter ein Stoffhündchen, das artig an der Leine eines kleinen Mädchens hing. Die Demonstration fand ein bundesweites Medienecho: „Die Welt“, die „Bild-Zeitung“ und auch die „Frankfurter Allgemeine“ berichteten anschließend ebenso wie beispielsweise auch der Ostholsteiner Anzeiger, die Nürtinger Kreisnachrichten, die Norderneyer Badezeitung oder der „Bote aus den 6 Ämtern“ aus Wunsiedel – insgesamt rund 100 Zeitungen. Regelmäßig erschien dabei der Text eines von Conz empor gehaltenen Schildes auf Fotos oder in der Schlagzeile: „Hunde wollt ihr ewig leben? Ihr habt doch einen Oberförster!“ Die erste Zeile war dem zwei Jahre zuvor erschienenen Stalingrad-Roman von Fritz Wöss (1920-2004) entlehnt, der schon 1959 verfilmt wurde. Dieses Plakat sollte ein Nachspiel haben.

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Das Schild des Anstoßes – Kundgebungsorganisator und Generalmusikdirektor Bernhard Conz (1906-1999); Westfälische Zeitung v. 1. Februar 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Der Protest fand aber nicht nur in Leserbriefen und auf der Straße statt, er erreichte auch die Briefkästen Frohnes und der Verwaltung. Eine erkennbar verzweifelte Gertrud Frohne gab ihrem Mann regelrechte Drohbriefe nicht zur Kenntnis. Sie monierte, dass er durch „planmäßige Verhetzung und Sensationsgier bestimmter Kreise zum Verbrecher“ gestempelt werde, schließlich sei er ein Mann, „der nur seine Pflicht kennt, sich im Leben nie fürchtete“ und im Zweiten Weltkrieg für Tapferkeit mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden sei. Dieser einmalige Zusatz war in der Debatte weder nötig noch hilfreich. Insgesamt waren 50 Einsendungen verzeichnet worden, davon 30 grob beleidigend ausgefallen, von denen wiederum 18 anonym gehalten waren. Wegen des einen Dutzend als besonders beleidigend empfundener Schmähbriefe erbat die Stadtverwaltung in Düsseldorf, Essen, Köln, Kiel, Hamburg, Lünen, Erlangen und Hannover Amtshilfe bei der Adressermittlung der Absender. Alle ließen sich zu einer Entschuldigung bewegen, die sie mit einer irreführenden Berichterstattung in den Zeitungen, vor allem in der „Bild“ begründeten. Eine inzwischen verunsicherte Einsenderin aus Kiel bat gar Dr. Bernhard Grzimek (1909-1987) um eine Einschätzung. Der damalige Direktor des Frankfurter Zoos riet ihr zu einer Entschuldigung, lehnte aber eine inhaltliche Stellungnahme, ob der Oberförster „mit einem gewissen Übermut gehandelt hat“, nur aufgrund der Presseberichte ab: „Wenn Rehe und Hirsche von Hunden gehetzt, verwundet und zerrissen werden, muss unter Umständen scharf durchgegriffen werden.“

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Schmähbriefe gegen Frohne stellten auch bösartige Vergleiche her; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 89: Rechtsstreit König ./. Stadt Bielefeld, 1960

Frohne erhielt auch stadtprominenten Zuspruch. Oberbürgermeister Artur Ladebeck (1891-1963) erklärte ihm angesichts der „zahlreichen Angriffe“, selbst „Gegenstand solcher Auslassungen“ gewesen zu sein: „Sie haben Ihre Pflicht getan. Und ein Schuß ist eine Gnade gegenüber der Verfolgung und dem Gerissenwerden, das unser Wild ertragen muss, bis es elend verendet. Tun Sie Ihre Pflicht und lassen Sie sich nicht durch unberechtigte Vorwürfe beeinflussen. Dann üben Sie mehr Tierschutz als die Schreier“. Während Frohnes oberster Dienstherr sich unmissverständlich und auch nachfolgend in den Medien und vor Gericht ohne Abstriche vor seinen Mitarbeiter stellte, erhielt Gartenbaudirektor Dr. Schmidt als direkter Vorgesetzter ebenfalls Post. Hamburgs Bausenator Rudolf Büch (1904-1992) war in Bielefeld gewesen, um sich einen „objektiven Überblick“ zu verschaffen. Er tat zwar die bei der Kundgebung gehörten „Schauermärchen“ großenteils als „Dichtung“ ab, machte aber klar, dass Frohne, „der in entscheidenden Situationen eine buchstäblich so ungeschickte Hand gezeigt habe“, abgelöst gehöre. Büch, übrigens damals Schwiegervater von Henry König, zweifelte daran, ob der Schuss tatsächlich das einzige Mittel war, um den befürchteten Schaden von den Rehen abzuwenden, und verweis auf die unmittelbare Nähe einer Frau und zweier Kinder bei der – im Übrigen dilettantischen – Schussabgabe. Dr. Schmidt wollte Frohne gegen diese und allgemeine Anwürfe nüchtern verteidigen, indem er Irrtümer aus Presseberichten (vor allem der Bild-Zeitung) und der inzwischen an einigen Stellen revidierten Aussage der Zeugin Ende korrigierte. Er schickte die privat erstellte Antwort aus unklaren Gründen jedoch nicht ab. Schmidt billigte Frohne hier zu, angesichts der belegbaren Tierverluste versucht zu haben, „hier geordnete Zustände herbeizuführen“.

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So sieht es der Oberförster gern: Das Personal bei der Arbeit und der kleinste Fiffi angeleint; Foto: Eduard Heidmann, 1963; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 82-2-072

Ungeachtet der öffentlich geführten Lager-Debatte von emotional-tierschutzbewegtem „Abscheulich!“ einerseits und kategorisch-wildtierschutzbewegtem „Abschießen!“ andererseits stand die juristische Bewertung im Raum. Der Kläger Henry König und sein Anwalt machten am 28. Januar 1960 einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 DM für den wertvollen und züchterisch aussichtsreichen Rüden geltend. Sie argumentierten in ihrer Klage, dass der Tierpark Olderdissen einem vollständigen eingezäunten Tiergarten gleichzusetzen sei und damit nicht zum städtischen Jagdbezirk zählte. Darüber hinaus habe Frohne nicht schießen dürfen, da Personen „aufs höchste gefährdet“ gewesen seien. Zudem hätte er auf die Kleinkinder Rücksicht nehmen müssen, die gezwungen waren, „ein grausames und widerwärtiges Schauspiel“ mitzuerleben. Außerdem habe für das eingezäunte Wild keine unmittelbare Gefahr bestanden, zumal Nathan für den Moment zugegebenermaßen zwar unbeaufsichtigt gewesen sei, aber einen erkennbar harmlosen Eindruck, ja sogar Anstalten gemacht habe, mit dem Oberförster spielen zu wollen – einige Zeitungen schilderten dieses aufgrund der Aussage Ilse Endes inzwischen als „Männchen-Machen“ des Hundes.

Ortstermin: Auf Veranlassung des Landgerichts fanden sich am 19. Oktober 1960 neben den Richtern, Anwälten, städtischen Vertretern, Prozessbeobachtern, Medien auch die wenigen Zeugen für eine mündliche Verhandlung in Olderdissen ein, bei der der Tatort in Augenschein genommen und vermessen wurde. Die Hauptzeugin Ilse Ende zog dabei ihre frühere und von der Presse wiederholt aufgenommene und ausgebreitete Aussage zurück, wonach Nathan „Männchen“ gemacht habe. Auch der angebliche Nervenschock der Kinder habe sich nicht bewahrheitet. Den Zeugenaussagen mehrerer Tierpark-Mitarbeiter zufolge „sprangen die Rehe in ihrer Angst im Rehgehege wild umher“. Im Termin ließen die Vertreter des Landgerichts bereits durchblicken, dass die Klage abgewiesen werde.

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Ilse Ende (Mitte) schilderte beim Ortstermin in Olderdissen am 19. Oktober 1960 ihre Wahrnehmungen; Westfalen-Blatt v. 20. Oktober 1960; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69

Am 25. Oktober 1960 befand die 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld, dass der Abschuss in jeder Hinsicht rechtmäßig gewesen war. Frohne durfte schießen, da Nathan außerhalb der Einwirkung seines Herrchens war, der Tatort zum Jagdbezirk zählte und eine Gefährdung Dritter nicht bestanden hatte. Die Begründung enthielt aber auch kritisch zu würdigende Passagen, wie z. B., dass die Tötung des Hundes in dieser Situation „zum vorbeugenden Schutz des Tierbestandes und des Wildes erforderlich war“. In diese Richtung ging auch der Zusatz, dass ein Oberförster berechtigterweise annehmen dürfe, dass ein Hund, der nachhaltig versuche, im Gehege befindliche Rehe zu reißen, auch Rehe in freier Wildbahn „in gleicher Weise annehmen würde.“ Das Landgericht legitimierte damit einen vorbeugenden Abschuss. Das strapaziert möglicherweise das heutige Rechtsempfinden, das aber 1960 nicht zählte. Alle weiteren Einlassungen der Klägerseite wurden abgewiesen.

Nicht erledigt war freilich ein Disput zwischen den städtischen Mitarbeitern Frohne und Conz. Am 18. April 1960, also rund 10 Wochen nach der Kundgebung auf dem Klosterplatz, nämlich hatte Frohne bei der Kriminalpolizei wegen Beleidigung Anzeige gegen Bernhard Conz erstattet. Mit dem Schild „Hunde wollt ihr ewig leben? Ihr habt doch einen Oberförster!“ habe Conz eindeutig ihn gemeint, da er der einzige Oberförster sei, und suggeriert, dass jeder Hund Abschuss-gefährdet sei – er stünde damit als „Hundefeind“ da. Schon nach der Verfahrenseinstellung Ende August 1960 hatte der Oberstaatsanwalt Heinrich Depenbrock (1905-1979) reichlich wertend den Oberstadtdirektor Heinz-Robert Kuhn (1909-1998) kontaktiert, um Frohne zu bewegen, den Strafantrag gegen Conz zurückzuziehen, „der in seiner Erregung als Hundefreund gehandelt hat“. Die Beleidigungsklage wurde außergerichtlich gütlich beigelegt, indem Conz eine öffentliche Ehrenerklärung für Frohne abgab, die am 22. Oktober 1960 in den Bielefelder Tageszeitungen erschien: „Es hat mir jede Absicht ferngelegen, Herrn Stadtoberförster Frohne schlechthin als Hundefeind zu charakterisieren und zum Ausdruck zu bringen, jeder Hund, der in den städtischen Waldungen auftauche, würde wahllos und pflichtwidrig von ihm abgeschossen.“ Er bedauere, dass durch das Plakat vom 30. Januar 1960 ein solcher Eindruck entstanden sei.

„Schwanz des toten Nathan bewegt sich noch“, titelte die Freie Presse am 24. November 1960 dennoch. Mit der Ehrenerklärung für Frohne verbunden war eine Geldzahlung Conz´ an das DRK in Höhe von 300 DM. Durch ein Versehen von Frohnes Anwalt war eine falsche Höhe von 1.000 DM an die Presse gegeben und dort veröffentlicht worden. Conz sah hierdurch seine Kreditwürdigkeit öffentlich beeinträchtigt und klagte wiederum selbst. Die anwaltliche Nachlässigkeit bot den willkommenen Anlass für eine erfolgreiche Revanche, um die Aufwendungen gegenseitig zu verrechnen. Der städtische Anwalt schrieb seinem zerknirschten Kollegen: „Ich hatte gehofft, die ganze Geschichte sei nun – wie der Hund Nathan – begraben.“ Frohne zog schließlich seine Beleidigungsklage gegen Conz am 15. Februar 1961 zurück – der „Bielefelder Hundekrieg“ war beendet.

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Dr. Hans Ulrich Schmidt (rechts) und Eberhard Frohne (2. v. l.) im Gespräch mit Stadtarchivar Gustav Engel (1893-1989) . Man beachte den Sparrenburg-Plan und die Kaffee-Ergänzungsgetränke; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 61-5-1

Die Presseberichterstattung und Äußerungen auf der Kundgebung, in Leserbriefen und an den Kneipen- und Kaffeetischen hatten viel grund- und gegensätzliches, ja kategorisches an sich. Die Westfälische Zeitung sprach am 1. Februar 1960 und damit recht früh von der notwendigen juristischen Prüfung und möglichen Berechtigung der Schussabgabe, aber auch von Fragen der Rücksichtnahme. Wer die Zeilen des Kommentators „Elwe“ liest, mag sie angesichts der manchmal unnötig erscheinenden Vehemenz heutiger Meinungsverschiedenheiten für zeitlos halten: „Aus der nüchternen Frage, ob die Schüsse von Olderdissen berechtigt waren oder nicht, war ein Hin und Herr von Sentiments und Ressentiments geworden, eine Erscheinung übrigens, die geradezu für ein Symptom halten. In einer Zeit, die dazu neigt, auch Fragen der Politik und des öffentlichen Lebens mit weltanschaulicher Grundsätzlichkeit zu behandeln, werden sachliche Diskussionen immer mehr zur Seltenheit.“ Wenn die Freie Presse am 26. Oktober 1961 über das Prozessende unter der Überschrift „Stadt gewann ´Hundekrieg´“ berichtete, so muss man sich fragen, ob es abschließend überhaupt einen Gewinner gab: Henry König hatte nicht Recht bekommen, das Engagement der Hundeliebhaber keinen Erfolg, die Stadt Bielefeld einen bundesweiten Imageschaden davongetragen, denn über die Klageabweisung wurde kaum berichtet, und Oberförster Frohne konnte zwar Recht behalten haben, aber sicherlich auch nicht richtig glücklich gewesen sein – er verließ Bielefeld nach seiner Pensionierung 1975 nach Hessen.

 

Quellen

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,5/Presse- und Verkehrsamt, Nr. 69: „Bielefelder Hundekrieg“, Streit um die Hundehaltung in der Stadt, 1959-1961
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 88: Rechtsstreit König ./. Stadt Bielefeld, 1960
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 89: Rechtsstreit König ./. Stadt Bielefeld, 1960
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 90: Rechtsstreit König ./. Stadt Bielefeld, 1960
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,14/Garten-, Forst- und Friedhofsamt, Nr. 91: Rechtsstreit König ./. Stadt Bielefeld, 1960-1961
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung: Nr. 61-5-1, Nr. 82-2-072

Literatur

  • Schmidt, Hans Ulrich, Der Aufbau der Bielefelder Grünanlagen von 1947 bis 197, Bielefeld 2005 (online-Ressource: https://www.uni-bielefeld.de/bi2000plus/diskussionspapiere/DP_36_final.pdf)
  • Sunderbrink, Bärbel/Bernd J. Wagner, Das war das 20. Jahrhundert in Bielefeld, Gudensberg-Gleichen 2001
  • Vogelsang, Reinhard, Geschichte der Stadt Bielefeld, Bd. 3: Von der Novemberrevolution 1918 bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, Bielefeld 2005

Erstveröffentlichung: 01.02.2021

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 15. Februar 1961: Ende des „Bielefelder Hundekrieges“, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2021/02/01/01022021/, Bielefeld 2021

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