19. Januar 1916: Hinrichtung des Kindermörders David Lucht

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •

Eine Tasse Kaffee, ein halbes Butterbrot und immerhin eine Zigarre – mehr gönnte sich David Lucht (1891-1916) in seinen letzten Stunden nicht. Am 18. Januar 1916 erst hatte er von seiner für den nächsten Tag angesetzten Hinrichtung erfahren. Am Vorabend der Vollstreckung und frühmorgens war Gefängnispfarrer Friedrich Karl Hesselmann (1865-1943), der sonst an der Jakobuskirche wirkte, jeweils beim Delinquenten: „Er bereitete sich mit Ernst auf sein Ende vor“ und sei ohne Groll gewesen. Lucht habe sich reuig gegeben und gesagt: „Ich empfange, was meine Taten wert sind“. Am 19. Januar 1916 wurde David Lucht wegen jeweils in Oberjöllenbeck verübten Mordes an seinen beiden Töchtern Martha und Frieda Luise enthauptet. Seine mit ihm ebenfalls zum Tode verurteilte, aber noch begnadigte Ehefrau Bertha Lucht (1891-1969) entging dem Handbeil des Scharfrichters denkbar knapp. Unter dem Eindruck der Gespräche und der Hinrichtung schrieb Hesselmann noch am selben Tag: „Hier hat gewiß ein großer Sünder die Schächergnade gefunden.“

Bekanntmachung der Hinrichtung David Luchts am 19. Januar 1916, Plakat, 1916; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,6/Amt Schildesche, Nr. 463
Bekanntmachung der Hinrichtung David Luchts am 19. Januar 1916, Plakat, 1916; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,6/Amt Schildesche, Nr. 463

Ein Leichenfund und ein Todesfall in Jöllenbeck

Inmitten der diplomatischen Krise im Vorfeld des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs machte der Ingenieur Carl Meyer zu Bargholz (1880-1956) am Spätnachmittag des 25. Juli 1914 bei einem Spaziergang in Oberjöllenbeck einen grausigen Fund. Nahe der sogenannten Schmalen Wiese, etwa 600 bis 700 Meter südwestlich des Gutes seiner verwitweten Mutter Bertha Meyer zu Bargholz (1854-1922), stieß er in einer Kuhle steil oberhalb des Beckendorfer Mühlenbachs auf Teile eines menschlichen Schädels. Im Umfeld fand der eilends hinzugezogene Gendarmeriewachtmeister Johann „Hans“ Nowosatko (1876-1960; 1920 Namensänderung zu Neugart) zusätzlich „1 weißes Taschentuch, 1 schwarzes Unterröckchen mit angenähtem weißwollenen Leibchen und graugestrickten Ärmel, 1 weißleinenes Hemd mit Perlmutterknöpfchen, in dem rechten Ärmel war noch ein 15 ctm lang und 6 ctm breit Stück Fleisch, das vermutlich vom Arm herrührte“. Im Umfeld wurden ferner „Rippen, Arm-, Schenkelknochen, Wirbel und der rechte Unterkiefer“ gesichert, in der 15 Meter entfernten Kuhle („Schlucht“) stießen sie zusätzlich auf einen Backenzahn und „mehrere Büschel Haare“ – alles deutete auf die sterblichen Überreste eines etwa drei bis vier Jahre alten Mädchens. Raubwild oder andere Tiere hatten Knochen angenagt oder verschleppt, die Verwesung ihr Übriges getan.

Nach dem Leichenfund wurde der Standesbeamte von Jöllenbeck zur Beurkundung eines anonymen Sterbefalls aufgefordert, 1914; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,5/Amt Jöllenbeck, Nr. 1093:

Die Spurensicherung entsprach nicht heutigen Standards. Genetische Fingerabdrücke, DNA-Analysen und eine ausgereifte Kriminaltechnische Untersuchung (KTU) waren noch nicht bekannt, eine allgemeine Vermisstendatei fehlte ebenso. Die Anzahl und Kleinteiligkeit der Funde indes sprechen angesichts der verfügbaren Methoden und Technik für eine recht sorgfältige Spurensicherung. Dennoch geschah in dieser Sache anschließend zunächst erst einmal wenig. Es gab vorerst keine belastbaren Hinweise auf die Todesursache oder die Identität. Eine Vermisstenmeldung lag nicht vor.

Nowosatko vermutete dennoch einen Mord, „da die Teile von dem Skelett auf 3 Stellen gelegen haben“, was auf Anhieb nicht ausreichend begründet erscheint. Wegen des Fundes einer Männerunterhose nahebei äußerte Nowosatko den schließlich nicht weiter verfolgten Verdacht auf einen „Lustmord“. Die nächstgelegen wohnende Johanne Klemme (1874-?) glaubte dort einen Mann gesehen zu haben, als vom berüchtigten Mörder August Sternickel (1866-1913) „viel die Rede war“. Das hätte auf den ersten Blick zusammenpassen können, denn Nowosatko ging, wie sich nachher herausstellte fälschlich, von einer etwa einjährigen Liegezeit der Gebeine aus und Sternickel war ziemlich exakt zwölf Monate vor dem Leichenfund hingerichtet worden. Er war aber schon zuvor seit mehr als einem halben Jahr in Haft und vor allem wohl niemals im Raum Bielefeld gewesen. Der oder die etwaigen Täter waren angesichts der Presseberichterstattung und lokalen Aufregungen vielleicht aufgeschreckt, mussten aber schon bald davon ausgehen, dass sie unentdeckt blieben, denn ohne konkrete Anhaltspunkte und Verdachtsmomente versickerten die Ermittlungen rasch. Der Fundort lag tatsächlich fast in Sichtweite ihrer damaligen Wohnadresse.

Ein halbes Jahr später, am 18. Februar 1915, kamen die auf dem Hof Döpke, Oberjöllenbeck Nr. 3, wohnhaften Eheleute David und Bertha Lucht mit ihrer kaum zwei Monate alten Tochter Frieda Luise zum Haus des Arztes Dr. Otto Christlieb (1870-1929). David Lucht erklärte der zunächst allein anwesenden Ehefrau Helene Christlieb (1884-1970), dass ein von einem Wandbrett herabfallender schwerer Tonteller („irdener Teller“) seine im Kinderwagen liegende Tochter am Kopf getroffen habe. Die Mutter habe sehr geweint, der Vater teilnahmslos gewirkt, so Helene Christlieb später.

Dr. Otto Christlieb bescheinigte beim Tod Frieda Luise Luchts eine „Schädelcontursion“; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 306-1915

Frieda Luise verstarb noch in der Praxis. Dr. Christlieb, der seit 1899 in Jöllenbeck praktizierte, untersuchte den Hinterkopf nicht eingehender und bescheinigte eine „Schädelcontursion“ durch den Tellersturz, obwohl er bereits im Vormonat bei einem Hausbesuch Schwellungen im Gesicht des Säuglings festgestellt hatte, die der Vater mit einem Sturz von seinem Schoß erklärt hatte. Nachhaltige Zweifel formulierte Dr. Christlieb beim nunmehrigen Todesfall zunächst noch nicht. Niemand sprach einen offenen Verdacht aus außer der Nachbarin Katharina Holz (1871-1952), die David Lucht am selben Tag zur Rede stellte und ihm Totschlag und Schlimmeres vorwarf.

Es waren diese direkte und vor allem zutreffende Beschuldigung und die Beharrlichkeit der Nachbarin, die bei der Mutter Bertha Lucht den inneren Druck steigen und überlaufen ließ. Am 20. Februar 1915 zeigte sie auf hartes Drängen von Katharina Holz (sie habe die Mutter regelrecht „hineinschubben“ müssen) bei Polizeisergeant Heinrich Kindermann (1849-1932) in Schildesche den jüngst ereigneten angeblichen Unfall und zusätzlich den Leichenfund vom Sommer 1914 als Morde an und belastete ihren Ehemann. Am 8. Mai 1914 habe er mit ihr die gemeinsame Tochter Martha ermordet, am 18. Februar 1915 die Tochter Frieda Luise dagegen allein. Am späten Abend wurden Luchts verhaftet, am nächsten Tag erstmalig vernommen und am 20. Februar in das Gerichtsgefängnis in Bielefeld überstellt. Angesichts der sich überschlagenden Ereignisse dürfte die Witwe Marie Kassing (1848-1920) sich bestätigt gefühlt haben, denn als Ende Juli 1914 die Leichenreste unweit vom Hof Kassing, Oberjöllenbeck Nr. 19, gefunden worden waren, habe sie zu der als Aushilfe tätigen Bertha direkt gesagt: „Wird wohl Euer Kind sein“. Bertha Lucht beteuerte damals, das Kind in Wanne im Ruhrgebiet untergebracht zu haben.

Jöllenbeck, Bielefeld und die Region blickten nunmehr gebannt in die Zeitungen, die täglich Verlustmeldungen von den Fronten veröffentlichten, aber das hier war etwas Neues und Sensationelles. Die Gütersloher Zeitung schrieb am 3. März 1915: „Die Feder sträubt sich, die über die grausige Tat berichteten Einzelheiten wiederzugeben.“

Eine prekäre Kindheit und Jugend

Karl David Lucht war am 12. Mai 1891 im damals kaum 3.000 Einwohner zählenden Tiegenhof (heute Nowy Dwór Gdański), Kreis Marienburg, bei Danzig geboren. Seine Eltern, der Arbeiter David Lucht und Helene Lucht geb. Schliedermann, verließen Westpreußen Richtung Hagen in Westfalen, wohnten dort zuletzt in Boelerheide. Im Oktober 1905 starb dort ein Schrottlagerarbeiter David Lucht im Alter von nur 33 Jahren. Handelte es sich um den Vater des 1916 Hingerichteten, so war er bei der Geburt seines Sohnes gerade einmal 19 Jahre alt gewesen. Die Mutter heiratete Ende 1908 erneut und hatte mit Gottfried Grunwald weitere 14 Kinder.

Der Beschuldigte David Lucht maß nur 1,60 Meter (die Durchschnittsgröße bei deutschen Männern lag damals bei 1,70 Metern), war von mittlerer Statur, hatte blondes Haar, blaue Augen, eine spitze Nase und gesunde Zähne, trug einen kleinen Schnurrbart. Lucht hatte mindestens zwei Schwestern, war evangelisch und genoss an der Volksschule in Hagen anscheinend zumindest anfänglich eine gute Schulausbildung, wenn seine fast auffällig schöne und sicher wirkende Unterschrift überhaupt als Gradmesser dienen kann.

Das „Knabenhaus“ des Rettungshaus in Schildesche, das seit 1852 gefährdete Kinder und Jugendliche aufnahm; Ansichtskarte, 1931; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 200,105/Nachlass Bernd Hey, Nr. 21

Schon vor dem Tod seines Vaters war David Lucht in schwierige Verhältnisse geraten, trank frühzeitig Alkohol. Als Zwölfjähriger kam er auf Veranlassung des Amtes Boele, Kreis Hagen, am 4. September 1903 in das „Rettungshaus“ in Schildesche in die Fürsorge. Diese 1852 von den Gemeindepfarrern Johann Hinrich Volkening (1796-1877) und Clamor Huchzermeier (1809-1899) gegründete Einrichtung kümmerte sich mit damaligen Mitteln und Kenntnissen um gefährdete Kinder und Jugendliche. Der Jahresbericht des Rettungshauses für 1911 hielt fest: „Früher redete man nicht gern von unseren Kindern. Sie gehörten zu dem, was nicht sein sollte. Jetzt wetteifern Juristen und Erzieher, Innere Mission und Fürsorgetage, wer die besten Wege zur Erziehung der Kinder und zur Hebung der Familien findet, und wie man den Kindern den letzten Makel abwäscht.“ Das gelang nicht immer dauerhaft.

Lucht meldete sich am 30. März 1906 nach Isselhorst ab und trat im selben Jahr erstmalig in die Dienste des Landwirts Heinrich Kassing (1874-1939), Oberjöllenbeck Nr. 19, in dessen Wohnhaus Anfang Januar 1907 es „auf unaufgeklärte Weise Feuer“ gegeben hatte, das aber rechtzeitig gelöscht werden konnte, wie die Zeitungen berichteten – ein Zusammenhang zu David Lucht wurde nie hergestellt, hatte aber auch vielleicht nicht vorgelegen. Nachdem er zwischenzeitlich wieder im Rettungshaus gewesen war, zog Lucht Anfang Oktober 1909 erneut zu Kassing, meldete sich aber im November 1910 weiter zum Hof Bretthauer, Hollwiesen-Bonneberg Nr. 7 bei Vlotho und von dort im Mai 1911 nach Löhnen-Mahnen ab. Von 1911 bis 1913 leistete er beim Infanterie-Regiment 17 im lothringischen Mörchingen seinen Militärdienst, wurde in späteren Prozessakten aber wiederholt als „fahnenflüchtig“ bezeichnet.

Martha Bertha Plewka kam am 17. Juni 1891 in Braubauerschaft im damaligen Kreis Gelsenkirchen zur Welt, verlor ihren Vater Michael Plewka, einen Bergmann, aber früh. Da die Mutter Marie Plewka geb. Reimert Alkoholikerin war, wurde Bertha 1900 zunächst im Waisenhaus Bethel und danach beim Maurer Heinrich Detert in Brackwede-Quelle untergebracht. Nachdem sie Detert einen geringfügigen Geldbetrag gestohlen hatte, kam sie auf Vermittlung der Stadt Gelsenkirchen am 27. September 1904 ebenfalls in das Rettungshaus, wo sie David Lucht kennenlernte und ein „Liebesverhältnis“ mit ihm einging. Bertha war 1,53 Meter groß und von mittlerer Statur, hatte dunkelblondes Haar, blaue Augen und gesunde Zähne. 1906 arbeitete sie als Dienstmagd bei Niederbeckmann in Elverdissen, 1907 bei Kindermanns in Wehrendorf bei Vlotho. 1908 kam sie zum Landwirt Kassing, begegnete Lucht wieder und zeugte mit ihm eine Tochter.

Bertha Plewka verzog am 1. Dezember 1910 in das „Evangelische Versorgungshaus für erstgefallene Mädchen“ in Soest, wo sie am 18. Februar 1911 ihre Tochter Martha Plewka zur Welt brachte. Die 1904 gegründete Einrichtung hatte es sich zur Aufgabe gemacht, erstgebärende unverheiratete evangelische Mädchen, „die in dunkler Stunde von gewissenlosen Verführern in Sünde und Schande gebracht und dann imstiche gelassen sind, eine Zufluchtstätte bieten, um sie vor Verzweiflung zu bewahren“, wie das Soester Kreisblatt am 30. Oktober 1904 schrieb. So gewissenlos war der seinerzeit in Wehrendort gemeldete David Lucht aber zunächst nicht, denn bereits am 23. März 1911 erkannte er in Vlotho seine Vaterschaft amtsgerichtlich an, wozu Luchts Stiefvater Gottfried Grunwald wegen der Minderjährigkeit Davids seine Zustimmung erteilte. Vielleicht war es der bevorstehende Militärdienst Luchts, der die zurückgelassene Bertha nach Soest geführt hatte. Von Soest aus verzog Bertha am 9. Juni 1911 in das seit 1904 in Werther betriebene Evangelische Mädchenheim „Waldheimat“, Martha dagegen verblieb bis zum 12. Dezember 1912 im Versorgungshaus und kam danach auf Anweisung des Landeshauptmanns des Provinzialverbands Westfalen (heutigen Landschaftsverbands Westfalen-Lippe) in eine Pflegefamilie in Lenzinghausen, da die Eltern „dem Trunke ergeben“ waren. David und Bertha heirateten dort am 27. März 1914 und feierten anschießend auf dem Hof Lenzinghausen Nr. 3 bei Paul Meyer zu Westerhausen (1878-1962), den sie am 2. Mai nach einem Bohnendiebstahl aber wieder verlassen mussten.

Der mittig gelegene Hof Meyer zu Bargholz (Oberjöllenbeck Nr. 1) lag unweit des Tat- und Fundorts von 1914 – die „Schmale Wiese“ (Nr. „54“) zieht sich unterhalb des Ruschkamps („Der Rußkamp“) entlang; Kartenausschnitt (nicht genordet), 1900; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,8/Karten und Pläne, Nr. 2091

Das Leben der Luchts blieb weiterhin unstet: Sie waren von Mai bis September 1914 bei der Witwe Johanne Osthoff (1860-1941), Großdornberg Nr. 10 und als gelegentliche Aushilfe bei Kassing tätig, von September bis Ende Oktober 1914 auf dem Hof Upmeyer, Hamlingdorf 3 im Amt Borgholzhausen, ehe sie am 23. November 1914 auf den Hof Döpke, Oberjöllenbeck Nr. 3 zogen. Das Kind Martha hatten sie in Wanne bei Verwandten untergebracht, wie sie auf Nachfrage vorgaben. Der den Prozessakten zufolge seit 1913 als fahnenflüchtig geltende Reservist David Lucht wurde auch nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs nicht zur Armee eingezogen. Möglicherweise war er aufgrund der zahlreichen Wohnortwechsel durch das Einberufungsraster gerutscht, obwohl gerade Männer aus ländlichen Regionen bevorzugt rekrutiert wurden. Am 21. Dezember 1914 kam in Oberjöllenbeck die Tochter Frieda Luise zur Welt, starb dort aber bereits am 18. Februar 1915. Die Todesumstände der beiden Töchter Lucht konnten erst vor dem Schwurgericht Bielefeld annähernd rekonstruiert werden.

Die Morde

Die Region hatte lange auf diesen Prozesstag gewartet. Am 5. Juli 1915 versuchten Landgerichtsrat Heinrich Schreiber (1868-?), Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Geschworene die grausigen Geschehnisse von Oberjöllenbeck zu ordnen und zu werten. Bis spät in die Nacht wurde gesichtet, verlesen, vernommen, ausgesagt, beraten und abgewogen, ehe der Richter, „nach verhältnismäßig kurzer Beratung“ der zwölf Geschworenen, um 1:30 Uhr das Urteil sprach: Todesstrafe für beide, David Lucht für zweifachen Mord, Bertha für einfachen. Die Beweisaufnahme konnte die einzelnen Tatbeiträge vom 8. Mai 1914 mangels unabhängiger Zeugen nicht klar herausarbeiten und präzise voneinander trennen. Die Vorgänge des 18. Februar 1915 dagegen erschienen eindeutig.

Den ersten Vernehmungen und der mit den Beschuldigten am 26. Februar 1915 vorgenommenen Beweisaufnahme am Fund- und Tatort zufolge waren die Eheleute Lucht, nachdem sie Lenzinghausen wenige Wochen nach der Hochzeitsfeier am 2. Mai 1914 verlassen und sich in Minden in einem Hotel einquartiert hatten, mit ihrem dreijährigen Kind Martha am 8. Mai 1914 mittellos und hungernd nach Bielefeld unterwegs. Gegen 16 Uhr erreichten sie die „Schmale Wiese“ des Kötters Stieghorst am Beckendorfer Mühlenbach. Sie seien erschöpft gewesen und hätten sich nicht mehr in der Lage gesehen, das noch stärker entkräftete Kind weiter zu tragen. Bertha Lucht war im zweiten Monat schwanger.

David Lucht behauptete, seine Frau habe Martha bereits zuvor bei Kassings in einen Brunnen und in Minden in die Weser werfen wollen. Schließlich habe sie es in einen „Mühlenkolk“ des Beckendorfer Mühlenbachs geworfen, woraus er es nach etwa zehn Minuten gezogen und mit einem von der Frau angereichten Ast auf deren Veranlassung hin geschlagen habe. Es habe sich aber unter dem Laub noch bewegt, bevor sie gingen.

Eine (nicht genordete) Fund- und Tatortskizze des Mordes an Martha Plewka, 1915; Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 21 A, Nr. 4918 (Nachnutzung für Veröffentlichungen nur mit Genehmigung der LAV NRW)

In einem Folgeverhör betonte Lucht, dass es sich beim Tod der Tochter Frieda Luise im Februar 1915 um einen Unfall gehandelt habe, gab aber zu, „die Martha Plewka in Gemeinschaft mit meiner Frau umgebracht zu haben. Meine Frau ist aber die Anstifterin gewesen.“ Die Mutter habe das Kind in den Bach geworfen. Als es „dann noch quakte“, habe sie gesagt, „gib ihm noch eins[,] dann sind wir beide schuldig“. So sei es geschehen. Die Leiche hätten sie in einer Vertiefung verscharrt, die hinter einer steil ansteigenden Böschung östlich des Bachs lag (mutmaßlich etwa 600 Meter westlich des Hofes Kassing, vormals Bargfeld, Oberjöllenbeck Nr. 19): „Wir haben die Tat aus Not begangen[,] da wir weder Arbeit noch Mittel zum Lebensunterhalt hatten.“

Anders klangen die Schilderungen der Ehefrau Bertha Lucht, denn David Lucht habe angesichts des quängelnden Kindes gesagt: „Wir wollen es zur Ruhe bringen“. Sie habe erwidert, „wie wir es denn machen sollten (Ich hatte meinen Mann gleich dahin verstanden, daß er das Kind umbringen wollte). Ich sagte noch, wir müssen es doch betäuben.“ Sie habe die Tochter weitgehend entkleidet und das bald eingeschlafene Kind im Bach abgelegt, wo David es untertauchte. Noch röchelnd habe er aus dem Wasser gezogen, mit einem Knüppel ins Gesicht, danach an den Füßen haltend mehrfach gegen einen Baum geschlagen und unter Laub verscharrt: „Ich gebe hiernach zu, daß ich in Gemeinschaft mit meinem Mann das Kind vorsätzlich getötet habe.“ Stets habe er ihr gedroht, falls sie über das Geschehene auspacken wollte. Das zweite Kind Frieda Luise habe er bereits im Alter von 14 Tagen erstmalig geschlagen und als „Satan“ bezeichnet.

Die Geschehnisse des 18. Februar 1915 schienen klarer, denn David Lucht war mit der kaum zwei Monate alten Frieda Luise allein im Haus, was er nach anfänglichen Behauptungen, es habe einen Zeugen für den Unfall gegeben, inzwischen auch nicht mehr bestritt. Bertha verkaufte währenddessen auswärtig von ihm gefertigte Besen. Der Gutachter Medizinalrat Dr. Julius Nünninghoff (1853-1916) und der behandelnde Dr. Christlieb nahmen am 26. Februar 1915 eine Obduktion vor. Äußere Verletzungen waren nicht festzustellen, man fühlte aber „beim Betasten des Kopfes knarrende Geräusche unter den Fingern“. Es ist nicht notwendig, hier weitere Einzelheiten aus dem 28-seitigen Obduktionsbericht wiederzugeben, im Ergebnis stand für die Mediziner aber fest, dass die tödlichen Kopfverletzungen mit etlichen schweren „Zusammenhangstrennungen“ aufgrund ihrer Massivität und der Frakturlokalisation nicht von einem herabstürzenden Teller herrühren konnten. Dr. Nünninghoff hatte sogar Versuche an einer „acht Monate alten Frucht“ durchgeführt, also an einem totgeborenen Kind.

Am 5. Juli 1915 verhandelt das Schwurgericht am Landgericht Bielefeld gegen die Eheleute Lucht; Stich des Kreisgerichts, späteren Landgerichts, 1870; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-532-5

Am Prozesstag bestätigten verschiedene Zeugen außerdem, dass David Lucht seine Ehefrau wiederholt verprügelt habe, sogar am Tag ihrer Hochzeit auf dem Hof Meyer zu Westerhausen in Lenzinghausen. Als verbreitetes „Züchtigungsrecht“ des Ehemanns war häusliche Gewalt bis 1900 in gemäßigter Form nicht nur juristisch zulässig, sondern ein strukturelles Problem, das gesellschaftlich wenig beachtet, bagatellisiert oder sogar geduldet wurde. Erst mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches galt sie als strafbar und wurde in diesem Prozess gegen Luchts zwar benannt, diente aber lediglich als Nachweis einer systematischen Verrohung des Angeklagten, nicht als zusätzlicher Anklagepunkt. Die Prügelattacken gegen seine Ehefrau waren zuvor verschiedentlich wahrgenommen, aber nie angezeigt worden. Hier klaffte offensichtlich noch eine erhebliche Lücke zwischen juristischer Strafbarkeit und einer noch nicht verbreiteten gesellschaftlichen Anzeigebereitschaft.

Das Schlussplädoyer der Anklage war eindeutig und erkannte eine linear entwickelte kriminelle Haltung der Luchts. Es handele sich um „entmenschte Eltern“, deren Jugend bereits den „Stempel des Verbrechertums an der Stirn trage“. Es habe einen „Entschluß“ gegeben, das lästig gefallene Kind Martha in entsprechender Tatstimmung nach „einem wohlüberlegten Plane“ zu beseitigen. Details der Tatabläufe und -beiträge seien angesichts notorischer Lügen der Angeklagten unerheblich, es zähle das Ergebnis, dass „gemeinschaftlich […] und zwar mit Ueberlegung“ gehandelt worden sei, es sich also bei den Ereignissen im Mai 1914 um gemeinschaftlichen Mord, beim angeblichen Unfalltod im Februar 1915 um eine Alleintat des Vaters handele.

Angesichts der eindeutigen Beweisaufnahme schien es für David Luchts Verteidiger Richard Faßbender (1869-1964) eigentlich kaum noch möglich, dem Mordvorwurf etwas Geeignetes entgegenzuhalten. Dennoch versuchte er es mit Hinweisen auf das Vorleben und den Bildungsgrad des Angeklagten, der im Übrigen „sehr jähzornig“ sei, womit vielleicht eine Tötung im Affekt angedeutet oder der Blick auf den Haupt- oder sogar Alleintäter gelenkt und der Tatbeitrag der Ehefrau verringert werden sollte. Offiziell plädierte er für David Lucht auf Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge. Die Mutter dagegen habe laut ihrem Verteidiger Dr. Karl Vonschott (1877-1955) unter dem massiven Druck des Ehemanns mit Gewalt- und Todesdrohungen gestanden, dem sie auch beim Tod Marthas, die „sie sehr lieb gehabt habe“, nichts habe entgegensetzen können. Die Zeugin Luise Kassing (1882-1972) hatte bei Ihrer Vernehmung dazu erklärt, dass Bertha Lucht „immer sehr glücklich über das Kind“ gewesen sei, ja sie „prahlte“ sogar mit ihm.

Mord an Kindern kann nicht gerechtfertigt, auch ansatzweise Erklärungen schnell missverstanden werden. Allein die Volkswacht hatte am 2. März 1915 schon sehr früh in Teilen zutreffende Vermutungen über den Täter David Lucht angestellt: „Eine freudlose Jugend, eine vielleicht harte und lieblose Erziehung, und dann noch der Dämon Alkohol –, das sind die Dinge, die den Nährboden für derartige entsetzliche Taten vorbereiten.“ Der Hinweis auf die Erziehung wird in erster Linie die Eltern der Angeklagten gemeint haben. Eine Kritik an den Fürsorgemaßnahmen im Rettungshaus, konkret an den nach heutigen Normen unzureichenden Betreuungsquoten, nicht ausgereiften Bildungs-, Beschäftigungs- und Therapieangeboten kann daraus allenfalls indirekt abgeleitet werden. Psychologische Gutachten, die entlastend hätten wirken können, wurden für beide Angeklagten nicht angefordert.

Die Jöllenbecker Meldekarte der Eheleute David und Bertha Lucht; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 58

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Landgerichtsrat Schreiber folgte der Anklage und verurteilte beide wegen des Mordes an Martha Plewka zum Tode, David Lucht zusätzlich wegen des an Frieda Luise Lucht. Erst nach der Urteilsverkündung waren dem Ehepaar wieder Begegnungen und Gespräche erlaubt worden. Zuvor war es ihnen gelungen, kleine Notizen, sogenannte Kassiber, über den Gefängniskoch auszutauschen. In diesen in der Zelle David Luchts aufgefundenen Nachrichten, gab Bertha Lucht wiederum der Zeugin Katharina Holz die Schuld an der Entwicklung („hat das alle in schuld“): „Lieber Mann ich kann garnicht begreifen das du mir nicht gleich gesagt hast, das das Brett auf dem Kinde gefallen ist dann wäre das garnicht so schlimm gewesen jetzt aber denken die du häst das mit mutwillen getan du glaubst garnicht wie ich mich darüber gräme“ – „aber nun habe ich dich wieder zutrauen zu dir“. Die Briefe dokumentieren die starke Abhängigkeit und das ungebrochene Vertrauen der Bertha Lucht von ihrem Ehemann, von dem sie sich aus einer toxischen Beziehung mit körperlicher Gewalt und Drohungen auch gegen sie selbst nach wie vor nicht lösen konnte. Möglicherweise waren es Briefchen wie diese, die David Lucht darin bestärkten, noch aus der Todeszelle heraus gegenüber seiner Mutter und seiner Schwester Johanna Dorothea Lucht (1895-?) den Todesfall des Säuglings weiter als Unfall darzustellen. Die Beschuldigungen Berthas dazu seien eine „niederträchtige Lüge“ – dennoch schrieb er: „Ich will meine Frau lieben, so lang ich lebe, wenn sie es auch glaubt“. Den ersten Mord dagegen gab er weiter unumwunden zu und bereute diesen zumindest vordergründig: „das man sich an sein eigenes Kind so versündigen kann.“ Während beim ersten Mord die besondere Notlage der Eheleute eventuell strafmildernd wirken konnte, schienen die Verhältnisse beim zweiten Todesfall umso klarer. Sollte es David Lucht gelingen, diesen als Unfall glaubhaft zu machen, dann bestand Hoffnung auf eine Begnadigung zu lebenslanger Haft.

Den recht schwach begründeten, zumeist auf nachrangigen Formfehlern beruhenden Revisionsantrag der Verteidiger wies das Reichsgericht am 30. August 1915 zurück. Bis in den Januar 1916 blieben die beiden Verurteilten im Gerichtsgefängnis und erwarteten die Vollstreckung. Ein letztes Gnadengesuch David Luchts lehnte Kaiser Wilhelm II. am 7. Januar 1916 ab, begnadigte Bertha Lucht aber zu lebenslanger Haft. David Lucht trat den Weg in den Innenhof des im Vorjahr erbauten Gerichtsgefängnisses am 19. Januar 1916 allein an.

Der 19. Januar 1916

Durch den Neubau des Gerichtsgefängnisses an der Gerichtstraße 1915 war ein Innenhof entstanden; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,5/Bauordnungsamt, Hausakten, Nr. 4626

Ein wenig stolz war Gefängnisaufseher Heinrich Bethlehem (1866-1959) am 18. Januar 1916 vielleicht schon, als er dem am Hauptbahnhof angekommenen Gast aus Magdeburg den Neubau an der Gerichtstraße zeigen konnte. Der nach etwas mehr als drei Jahren wieder nach Bielefeld bestellte Carl Gröpler (1868-1946) ließ sich nun womöglich zunächst den veränderten Weg zum Innenhof, zur Zahlstelle für seine Auslagen und zum Waschraum für seine mitgebrachten „Geräte“ zeigen. Am 24. Oktober 1912 nämlich hatte er noch im Hof des alten Gerichtsgefängnisses im Beisein Bethlehems in kaum elf Minuten die Gebrüder Alex und Anton Stadtkowitz routiniert enthauptet – beide waren des Polizistenmordes für schuldig befunden worden.

Die Hinrichtung David Luchts wurde nicht vorab angekündigt. Man hatte offenbar aus den Vorkommnissen um die Enthauptung des Doppelmörders Wilhelm Hurrelbrink (1865-1892) gelernt, die sich 1892 zu einem stadtgesellschaftlichen Ereignis entwickelt hatte. Das unwahre Gerücht um eine angeblich am 15. September 1892 bevorstehende Exekution hatte bereits eine elektrisierte Menschenmenge morgens vergeblich warten lassen. Als der Scharfrichter Friedrich Reindel (1824-1908) aus Magdeburg mit seinen Gehilfen am 15. September 1892 nachmittags tatsächlich in Bielefeld ankam, wurde er anhand seines voluminösen Gepäcks (der Richtblock) schnell erkannt. Das Publikum belagerte neugierig das „Hotel Bielefeld“, in dem die Exekutionsmannschaft abgestiegen war. Reindel verteilte, gleich einer Showgröße, Adresskarten und Porträtfotografien und ließ sich offenbar nicht ganz unwillig als Star des Tages feiern. Nach der Hinrichtung wurde der Leichnam Hurrelbrinks mit einigem Spektakel seitens der „rohen Jugend“ zum Johannisfriedhof gebracht, wie ein Zeitzeuge berichtete

Die „Lippische Landes-Zeitung“ v. 26.11.1892 kündigte das öffentliche Zeigen der „Hurtelbrink“-Hinrichtung in Detmold an; zeit.punktNRW

Einen Monat später schafften es Fotos oder andere Abbildungen dieser Hinrichtung auf den Bielefelder Kram- und Viehmarkt. Der gebürtig aus Herford stammende Schausteller Heinrich Berg (1849-1930) zeigte in seinem „Panorama“, das ein Vorläufer des Kinos war und auch als „Optische Gallerie“ oder „Historisches Museum“ beworben wurde, wahrscheinlich Stereoskopieaufnahmen des schauerlichen Ereignisses, „infolgedessen die Bude von früh bis abends spät von den Schaulustigen gefüllt war“. Im November 1892 gastierte Berg auch in Detmold mit Bildern der „Hurtelbrink“-Hinrichtung. Erwachsene zahlten 20 Pfennig Eintritt, Kinder (!) 10 Pfennig.

Die Sensation war offensichtlich weiter eine große und anziehende. Das Publikum samt Minderjährigen suchte den Schauder und Grusel, der einige Zeitgenossen heute im Darknet und anderswo nach Unfallfilmen, IS-Hinrichtungsaufnahmen oder „Snuff“-Videos suchen, andere dagegen Webtexte über Kindermörder und deren Enthauptung schreiben oder lesen lässt. Aber woher stammten Heinrich Bergs Aufnahmen der Hurrelbrink-Hinrichtung 1892 – waren es überhaupt Fotos – wer hat Fotos gegebenenfalls gemacht – wie viele waren es – was zeigten sie tatsächlich – wo sind sie abgeblieben?

Zurück zur Hinrichtung David Luchts im Januar 1916: Um ein Höchstmaß an Diskretion zu gewährleisten, korrespondierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht direkt mit Gröpler, sondern ausschließlich und vor allem sehr knapp über die Staatsanwaltschaft seines Wohnorts Magdeburg. Als bei ihm der 18. oder 19. Januar 1916 für den Hinrichtungsvollzug angefragt wurden, sollte er per Telegramm entweder nur mit „Ja“ oder „Ja, aber 19.“ antworten.

Zwei Beamte bewachten Lucht zwischen Bekanntgabe und Vollstreckung der Hinrichtung permanent, er blieb aber, entgegen den ausdrücklichen Empfehlungen, ungefesselt. Gefängnisinspektor Ignatius „Ignaz“ Hollenbeck (1852-1917) berichtete danach: „Lucht unterhielt sich mit den Aufsehern über gleichgültige Dinge aus seinem Leben: Er war ruhig und gefaßt. Lucht hatte augenscheinlich sehr viel Reue und äußerte wiederholt, daß er die Strafe verdient habe.“ Er habe „mit großer Achtung und Liebe“ über einen Lehrer in Hagen, über seine Zeit im Rettungshaus Schildesche und über die dortigen „Brüder und Anstaltsleiter“ gesprochen. Der seit 1912 im Ruhestand befindliche Pastor Fritz Mangelsdorf (1841-1929), der ihm noch wenige Tage zuvor geschrieben habe, sei ihm „wie ein Vater gewesen.“ Danach wünschte Lucht zu ruhen.

Am 19. Januar 1916 kurz vor 8 Uhr wurde David Lucht aus seiner Zelle in den Innenhof des Gerichtsgefängnisses gebracht, wo Gröpler und seine dreiköpfige Mannschaft ihn erwarteten. Der Himmel war bedeckt, nachts waren 5,5 Grad Celsius gemessen worden. Zugegen waren zur Diskretion verpflichtete Zeugen aus Justiz und Verwaltung sowie zwölf Vertreter aus der Stadtgesellschaft, die Oberbürgermeister Dr. Rudolf Stapenhorst (1864-1944) bestimmt hatte und für die „hoher Hut und schwarzer Rock“ vorgeschrieben waren. Luchts letzte, mit fester Stimme ausgesprochenen Worte waren auf die Frage, ob er noch etwas zu sagen habe, angeblich: „Nein, Herr Staatsanwalt“. Es wird berichtet, dass Lucht „vollkommen gefaßt“ gewesen sei und „sich willig zum Richtblock führen“ ließ, was von den Anwesenden anerkennend aufgenommen wurde.

Scharfrichter Carl Gröpler reichte abschließend seine Reise- und Transportkostenrechnung ein; Abschrift, 1916; Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 21 A, Nr. 4918 (Nachnutzung für Veröffentlichungen nur mit Genehmigung der LAV NRW)

Danach trat Gröpler mit seinem Handbeil an den Verurteilten heran und ließ das von ihm bevorzugte Handbeil nunmehr dem entblößten Nacken Luchts entgegenfliegen, der nur noch ein leises Sirren gehört haben dürfte. Gröpler hatten die Umstände des Todesurteils nicht zu interessieren, vielleicht hatte er noch nicht einmal erfahren, dass Luchts ebenfalls zum Tode verurteilte, aber soeben noch zu lebenslanger Haft begnadigte Ehefrau Bertha der Begegnung mit ihm nur knapp entgangen und eine weitere Doppelhinrichtung damit entfallen war. Anschließend reichte Gröpler bei der Zahlstelle seine Auslagenrechnung mit Reisekosten und Transportaufwand für das mitgebrachte „Gerät“ (Beil und Richtblock) ein. Der Hinrichtungsvorgang wurde separat nach dem geltenden Gebührensatz vergütet.

Noch am selben Tag wurden in der Stadt 55 und in Nieder- und Oberjöllenbeck fünf der „bekannten roten Zettel“ ausgehängt, die die Vollstreckung bekannt machten. Luchts Mutter hatte auf Anfragen des Gerichts, den Leichnam zu erhalten, nicht reagiert, weshalb er in Bielefeld eingesargt und der Anatomie der Universität Münster zugeführt wurde. Bald darauf ließ das Amtsgericht den Kinderwagen versteigern, in dem Frieda Luise angeblich verunfallt war.

Das von ihm favorisierte Handbeil führte Gröpler noch mindestens bis Oktober 1936, ehe eine Enthauptung nach Einschätzung der Aufsichtführenden nicht optimal verlief. Erst 1937 ordnete das nationalsozialistische Reichsinnenministerium die ausschließliche Verwendung von „Richtgeräten“, also Fallbeilen/Guillotinen mit einer Übergangszeit bis Mitte 1938 an. Da war Gröpler nach 144 vollstreckten Hinrichtungen indes nicht mehr im Dienst.

Kindermorde vor dem Bielefelder Schwurgericht

In jenen von Krieg, Mangel und Verlust gekennzeichneten Tagen und Monaten berichteten die Bielefelder Zeitungen immer wieder von Morden in der Region, in Bielefeld selbst und im umgebenden Kreis gleichen Namens. Unter diesen Delikten erregten die an Kindern verübten hohe gesellschaftliche Aufmerksamkeit und galten als besonders verabscheuungswürdig, da sie sich gegen Wehrlose und häufig gegen eigene oder in eine vermeintliche Obhut genommene Söhne und Töchter richteten. Geahndet wurden sie aber uneinheitlich, und das hing von den Lebens- und konkreten Tatumständen ab, die das Gericht individuell würdigte.

Am 12. Dezember 1915 verhandelte das Schwurgericht Bielefeld gegen Heinrich Wörmann (1884-?; auch „Wöhrmann“), Oberjöllenbeck Nr. 105, der seinen Stiefsohn Heinrich Wilhelm Zumschilde (1911-1915) mehrfach misshandelt und am 19. Juli 1915 so schwere Verletzungen und abschließend einen Fußtritt zugefügt hatte, dass dieser am Folgetag verstarb. Vier Monate nach dem Lucht-Vorfall war erneut Dr. Christlieb als Arzt hinzugezogen worden, der bei dem Stiefsohn bereits im Januar 1914 einen Armbruch festgestellt hatte. Vor Gericht verwies der inzwischen ungleich aufmerksamere Christlieb darauf, dass der ganze Körper des kaum Vierjährigen am Todestag „voller Verletzungen, Beulen, Schwielen, Striemen und Kratzwunden“ gewesen sei: „Ein derart mißhandelter Körper sei dem Zeugen noch nie zu Gesicht gekommen“, berichtete die Westfälische Zeitung am 13. Januar 1916, sechs Tage vor der Hinrichtung Luchts. Verschiedene Zeugen lasteten Wörmann wiederholte Misshandlungen an, Mord konnte ihm aber abschließend nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so dass er mit sechs Jahren und zwei Wochen Zuchthaus davonkam.

Den, vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit erregenden, Mordfall Wiedemann Ende 1915 zeigte der Untersuchungsrichter dem Standesamt Bielefeld für die Beurkundung an; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Sammelakten, Nr. 300,25

Während Lucht im Gerichtsgefängnis auf die Urteilsvollstreckung wartete, tötete die 28-jährige Hausangestellte Else Wiedemann (1887-?) am 17. Dezember 1915 ihren unehelichen Sohn „sogleich nach der Geburt durch Erdrücken und Ersticken“ und versteckte die Leiche im Kohlenkeller des Bielefelder Ratskellers, wo sie bald entdeckt wurde. Schon am 17. Januar 1916, zwei Tage vor Luchts Hinrichtung, verurteilte sie das Schwurgericht nach einem einzigen Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Es scheint so, als wenn das Gericht die Lebensumstände der seit kaum drei Monaten in Bielefeld lebenden unverheirateten Angeklagten und das sehr junge Alter des Mordopfers berücksichtigt hatte – eine Nachsicht, die es bei der von ihrem Ehemann dominierten Bertha Lucht nicht walten ließ, die eigentlich unter dem Richtbeil sterben, aber dann lebenslang hinter Gitter wandern sollte, und schon gar nicht bei David Lucht, der bis zum Schluss vergeblich auf einem Unfalltod seiner zweiten Tochter insistiert hatte. Die Prozessberichterstattung zum Wiedemann-Mord war den Bielefelder Zeitungen übrigens gerade einmal zehn bis elf Zeilen wert. Sofern David Lucht von den verhältnismäßig milden Urteilen gegen Wörmann und Wiedemann noch erfahren hatte, könnte dieses für ihn bis zuletzt den Hoffnungsschimmer auf eine Begnadigung aufrecht erhalten haben, immer an die Behauptung gebunden, dass der zweite Todesfall ein Unfall sei.

Als der Tischlermeister Hermann Nolte, Oberjöllenbeck Nr. 42 für den Mord an der 29-jährigen Anna Böckstiegel, Nr. 205, der er infolge der Kriegsabwesenheit des Ehemanns intensiv nachstellte, mit lebenslänglich bestraft wurde, bilanzierte die Westfälische Zeitung am 23. März 1917 zum Prozessauftakt: „Seit kaum 2 ½ Jahren wäre dieses der vierte Mord, der in Jöllenbeck verübt worden ist. […] Erinnert sei an die Mordtaten der Lucht und Wöhrmann“. Oberjöllenbeck erlebte nicht nur wegen des Kriegs aufregende Jahre.

Eine zurückgekehrte Mutter – eine verschwundene Tochter

Bertha Lucht kam zunächst ins Zuchthaus im hessischen Ziegenhain, stellte ab 1919 wiederholt Anträge auf vorzeitige Entlassung. Zum parallelen Gesuch ihres in Iserlohn lebenden, aber vorbestraften und mit seiner Familie in prekären Wohnverhältnissen Bruders äußerte die örtliche Polizei: „Der Einfluß […] kann kein Guter sein.“ Bertha Lucht profitierte von einem zweiten Gnadenakt, als die lebenslängliche Zuchthausstrafe in 15 Jahre umgewandelt und die Reststrafe bereits 1929 bei fünfjähriger Bewährung erlassen wurde. Sie wurde aus der Haftanstalt Jauer in Schlesien entlassen und heiratete noch während der Bewährungszeit 1932 wieder, wurde erneut Mutter, aber bereits 1939 ein weiteres Mal Witwe und starb 1969. Es liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass Bertha in den Fokus der Nationalsozialisten geriet, die als „asozial“ kategorisierte Menschen, worunter auch Straffällige fallen konnten, mit Sterilisation, Gefängnis und Schlimmerem verfolgte. Anscheinend war ihr der Weg zurück in ein bürgerliches Leben gelungen. Ob es auch ein glückliches war, muss offenbleiben.

Der Eintrag des Leichenfunds von Juli 1914 wurde auch nach Klärung der Identität Martha Plewkas im Sterberegister Jöllenbeck 1914 nie ergänzt; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 306-1914

Martha Plewka, das erste Mordopfer war zwar durch das Geständnis ihrer Eltern nachträglich identifiziert worden, aber ihre Geschichte ist bis heute nicht abgeschlossen. Das Jöllenbecker Sterberegister von 1914 enthält nur den anonymen Sterbefalleintrag nach dem Leichenfund. Einen ergänzenden Hinweis mit ihrem Namen sucht man vergebens, eine Nachbeurkundung ist nie vorgenommen worden. Martha, das 1914 so tragisch wie brutal zu Tode gekommene dreijährige Mädchen, verschwand ein weiteres Mal.







Quellen:

  • Archiv des Ev. Versorgungshaus-Vereins für Westfalen e.V., Tagebuch I (Personalien der Pfleglinge des Ev. Versorgungshauses), 1904-1924
  • Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 21 A, Nr. 4917-4921: Prozessakten David und Bertha Lucht, 1914-1933
  • Landesarchiv NRW, P 6/20, Nr. 2524: Geburtsregister Soest-Stadt 1911, Nr. 74/1911 (Geburt Martha Plewka)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 300-1892,2: Sterberegister Bielefeld 1892, Bd. 2, Nr. 562 (Sterbefall Wilhelm Hurrelbrink)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 300-1912,2: Sterberegister Bielefeld 1912, Bd. 2, Nr. 114 u. 115 (Sterbefälle Alex und Anton Stadtkowitz)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 300-1916,1: Sterberegister Bielefeld 1916, Bd. 1, Nr. 114 (Sterbefall Karl David Lucht)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 306-1914: Sterberegister Jöllenbeck 1914, Nr. 41 (anonymer Sterbefall = Martha Plewka)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 306-1915: Sterberegister Jöllenbeck 1915, Nr. 12 (Sterbefall Frieda Luise Lucht)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.20/Standesamt, Personenstandsregister, Nr. 306-1915: Sterberegister Jöllenbeck 1915, Nr. 42 (Sterbefall Heinrich Wilhelm Zumschilde)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.22/Standesamt, Sammelakten, Nr. 300,25: Sammelakten zum Sterberegister Bielefeld 1916 (Sterbefall Wiedemann)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 58: Meldekartei Bielefeld-Mitte, 1920-1958 (darin auch Jöllenbecker Meldekarten)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 110: Meldebuch Großdornberg, 1910-1925, ca.
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,5/Bauordnungsamt, Hausakten, Nr. 4626: Gerichtstraße 6 und 8 (Gerichtsgefängnis, Haftanstalt), 1913-1974
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,5/Amt Jöllenbeck, Nr. 1093: Schriftliche Anzeige von Sterbefällen, 1875-1922
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,6/Amt Schildesche, Nr. 463: Vollstreckungen von Strafen; 1892-1928; Enthält: Bekanntmachungsplakate von Hinrichtungen; Enthält nicht: Polizeistrafen
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 200,105/Nachlass Bernd Hey, Nr. 21: Material zu Sammelband und Geschichtsstraße „Erweckung und Diakonie“, 1988-1997, darin: Ansichtskarte des Knabenhauses des Rettungshauses Schildesche, 1931
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,1/Westermann-Sammlung, Nr. 9: Bielefeld 2. Teil, 1869-1914; Enthält u.a.: Enthauptung Wilhelm Hurrelbrink (Bekanntmachungsplakat, Augenzeugenbericht)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2/Zeitungen,
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-532-8
  • Stadtarchiv Soest, Standesamt Soest, Geburtsregister Soest-Stadt 1911, Nr. 74/1911 (Geburt Martha Plewka)

Online-Ressourcen:

Für unterstützende Recherchen oder Auskünfte wird gedankt:

  • Archiv des Ev. Johanniswerks, Bielefeld
  • Heimatverein Jöllenbeck
  • Landesarchiv NRW, Abteilungen Rheinland und Ostwestfalen-Lippe
  • Marie-Haverkamp-Haus für Mutter und Kind, Soest
  • Stadt Bielefeld. Amt für Geoinformation und Kataster/620.3
  • Stadt Spenge, Standesamt
  • Stadtarchiv Herford
  • Stadtarchiv Münster
  • Stadtarchiv Rüdesheim
  • Stadtarchiv Soest
  • Stadtarchiv Vlotho
  • Stadt- und Kreisarchiv Paderborn

Literatur

  • Barring, Ludwig, Die Todesstrafe in der Geschichte der Menschheit, München 1967/1999
  • Blazek, Matthias, Scharfrichter in Preußen und im Deutschen Reich 1866-1945, Stuttgart 2010
  • ders., „Herr Staatsanwalt, das Urteil ist vollstreckt.“ Die Brüder Wilhelm und Friedrich Reindel: Scharfrichter im Dienste des Norddeutschen Bundes und Seiner Majestät 1843-1898, Stuttgart 2011
  • Bürger, Udo, Westfälische Unterwelt. Historische Kriminalfälle und Hinrichtungen in Westfalen, Münster 2014
  • Fuhrmann, Horst Ulrich, Jöllenbeck – Heimat im Wandel der Zeit, Bielefeld 1991
  • Glaw, Johannes W., Historische Kapitalverbrechen in Ostwestfalen-Lippe. 30 spektakuläre Kriminalfälle aus fünf Jahrhunderten, Erfurt 2022
  • Ortner, Helmut, Wenn der Staat tötet. Eine Geschichte der Todesstrafe, Stuttgart 2017
  • Schmidt-Holländer, Christel (Red.), 20. Oktober 1977 – 125 Jahre Johannesstift Bielefeld. Es begann mit dem Rettungshaus zu Schildesche (Der Johannesruf, Sondernummer 1/1977), Bielefeld 1977

Erstveröffentlichung: 01.01.2026

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen: 19. Januar 1916: Hinrichtung des Kindermörders David Lucht, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2026/01/01/01012026/, Bielefeld 2026

Ein Kommentar zu „19. Januar 1916: Hinrichtung des Kindermörders David Lucht

  1. Es ist interessant zu erfahren, wie widersprüchlich die Gesellschaft damals mit solchen Straftaten und ihrer Vorgeschichte umgegangen ist. Soziale Einrichtungen waren teils vorhanden, andererseits wurde bei Gewalt im privaten Umfeld meist weggeschaut. Ein Kindsmord direkt nach der Geburt wog weniger schwer als einer nach mehreren Wochen – warum?Die „schmale Wiese“ glaube ich zu kennen, sie liegt etwas südlich des ehemaligen Freibads Häger (Lost Place). Durch die Bewaldung und die Erddeponie hat sich in dieser Gegend die Landschaft natürlich verändert.

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