• Jan-Willem Waterböhr – Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •
Beinah grotesk erscheint es heute, dass noch knapp drei Monate vor der Kapitulation Deutschlands und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa weitere Jüdinnen und Juden aus Bielefeld in das „Altenghetto“ Theresienstadt deportiert wurden. Bei den Opfern handelte es sich überwiegend um privilegierte „Mischehepartner“, d. h. Jüdinnen und Juden nach Definition der Nationalsozialisten, die mit einer Nicht-Jüdin oder einem Nicht-Juden verheiratet waren. Sie waren von den Deportationen seit 1941 verschont geblieben. Das heißt aber nicht, dass sie keine Einschränkungen oder Verfolgungen erlebt hatten. Im Gegenteil: Seit 1933 verloren auch sie ihre Arbeit, litten unter den antisemitischen „Nürnberger Gesetzen“ (1935), waren im Alltag von systematischer Ausgrenzung betroffen und mussten Zwangsarbeit leisten.
Bisher war unklar, welche Personen von der letzten Deportation aus Bielefeld betroffen waren. Entsprechend dünn ist bisher die Forschung ausgefallen. Mit der Bereitstellung umfangreicher Dokumente in der Datenbank und dem Forschungsindex zu den Deportationen der Internationalen Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem kann nun das letzte Kapitel der Bielefelder Deportationen geschlossen werden: Am 13. Februar 1945 wurden 17 Personen aus Bielefeld nach Theresienstadt deportiert.
„Endlösung der Judenfrage“? Deportationen aus Bielefeld 1941-1943

In Bielefeld wurde die Verfolgung von Jüdinnen und Juden aus dem Umland zentralisiert. Zuständig war die Staatspolizei Münster mit der Gestapo-Außenstelle Bielefeld. Sie steuerte zentral die Deportationen aus dem Regierungsbezirk Minden sowie aus Lippe und Schaumburg-Lippe. Die Gestapo quartierte die zur Deportation bestimmten Jüdinnen und Juden in die Sammellager „Kyffhäuser“ am Kesselbrink oder in das Vereinshaus „Eintracht“ am Klosterplatz für einige Tage ein, bevor sie in die von der Deutschen Reichsbahn zur Verfügung gestellten Züge in die „Ghettos“, Konzentrations- und Vernichtungslager verbracht wurden. Am 13. Dezember 1941 fand die erste Deportation aus Bielefeld nach Riga statt. Es folgten 1942 weitere: am 31. März nach Warschau, am 10. April nach Auschwitz und am 31. Juli nach Theresienstadt. Auch 1943 fanden weitere Deportationen statt: am 2. März nach Auschwitz, sowie am 12. Mai und am 28. Juni nach Theresienstadt. Heute kann man relativ klar sagen, dass bei diesen Deportationen bis 1943 479 Jüdinnen und Juden deportiert wurden, die zuvor in Bielefeld in Bielefeld lebten. Eine Gesamtzahl der über Bielefeld bis 1943 Deportierten ist derzeit nicht bekannt – weitere Forschungen sind notwendig. Die relativ kleine Anzahl täuscht darüber hinweg, dass eine bisher unbekannte Zahl von Jüdinnen und Juden seit 1933 und besonders nach dem Pogrom vom 9. und 10. November 1938 nach Westen geflohen waren – wie viele nach der nationalsozialistischen Besetzung von Frankreich und den Beneluxstaaten später ebenfalls in die Maschinerie der Vernichtungslager deportiert wurden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal geschätzt werden. Auch bleibt zu berücksichtigen, dass sich vor der Deportation nach Theresienstadt am 31. Juli 1942 allein EINE Jüdin und fünf Juden selbst das Leben nahmen, vermutlich aus Verzweiflung. Wie viele sich auch außerhalb der Deportationen auf diese Weise der Verfolgung entzogen, ist ebenfalls unbekannt. Die genannten Zahlen berücksichtigen auch nicht die zahlreichen weiteren Personen und Gruppen, die aus anderen Verfolgungsgründen von den Nationalsozialisten verschleppt wurden. Sie müssen an anderer Stelle beforscht werden.
Exkurs: Theresienstadt – ein Mythos
Theresienstadt (heute: Terezín in der Tschechischen Republik) galt lange als relativ „sicherer Hafen“ für Jüdinnen und Juden. Das Bild von der Jüdischen Siedlungsstadt mit einer funktionierenden Infrastruktur, Lebensperspektiven und einem intakten Kulturleben war jedoch eine nationalsozialistische Inszenierung, sodass der Mythos über die Nachkriegszeit bis heute nachwirkt. Die Geschichtswissenschaft betont heute den Inszenierungscharakter wie auch die vergleichbar hohe Mortalität der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. der Insassen in den anderen „Judenghettos“. Theresienstadt war nach heutigem Kenntnisstand kein Konzentrations- oder Vernichtungslager. Wie in Warschau und Riga scheint Theresienstadt ein „Judenghetto“ gewesen zu sein – allerdings nicht als abgezäunte Enklave einer bestehenden Stadt, sondern eine vollflächig genutzte, aber nicht weniger nach außen abgeschottete und nach innen kontrollierte Teilstadt für Jüdinnen, Juden und andere Deportierte aus dem tschechischen Umland und dem „Altreich“. Die spätbarocke Bastionärsfestung wurde schon seit 1940 als Inhaftierungslager für politisch-Verfolgte von der Gestapo benutzt, seit 1941 bis zur Befreiung 1945 als Vorort der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie.

Die Mythosbildung begann schon vor 1945: Mehrere Besuche und Inspektionen der NS-Prominenz wurden minutiös vorbereitet, das „Ghetto“ hergerichtet und die Spuren der Verfolgung und Misshandlung beseitigt – so zum Beispiel noch kurz vor Ende des Kriegs beim Besuch von SS-Oberbannführer Adolf Eichmann am 3. März und 6. April 1945 sowie von dem Leiter des Reichssicherheitshauptamtes SS-Oberbannführer Ernst Kaltenbrunner am 19. April 1945. Die Bilder täuschen bis heute: Etwa 141.000 Jüdinnen und Juden sind nach Theresienstadt deportiert worden, alleine 15.000 KZ-Häftlinge aus Auschwitz, Bergen-Belsen und Buchenwald in den letzten Monaten des Kriegs. Mehr als 42.000 Deportierte stammten aus dem Deutschen Reich. Im „Ghetto“ Theresienstadt starben etwa 33.500 Menschen. 88.000 weitere wurden in Konzentrationslager weiterdeportiert, von ihnen überlebten nur etwa 3.500 Menschen. Insgesamt starben wohl 118.000 Menschen, die mindestens vorübergehend in Theresienstadt lebten – von ihnen überlebten 23.000. Wolfgang Benz urteilt eindeutig: „Theresienstadt war als Ghetto eine Station der ‚Endlösung der Judenfrage‘ und es hatte außerdem die Funktion, die Welt über die Absichten des Nationalsozialismus zu täuschen.“
Am 30. April 1945, wenige Tage vor Kriegsende, übernahm das Rote Kreuz die Obhut des „Ghettos“ – die Bestimmung trat am 5. Mai 1945 in Kraft. Ab dem 8. Mai kontrollierte die Rote Armee das „Ghetto“ und begann nach dessen Auflösung am 11. Mai mit der Zurückführung der Insassen in ihre Heimatstädte („Repatriierung“). Begrenzte Transportmöglichkeiten, eine nochmals gestiegene Mortalität durch schlechte Versorgungsverhältnisse und eine Typhusepidemie erschwerten und verzögerten die Rückkehr. Darüber hinaus stellten sich administrative und moralische Herausforderungen: Wohin sollten sie zurückkehren? Viele waren seit 1941 aus den Heimatstädten deportiert worden – ob sie dorthin oder zu möglichen Angehörigen in die USA oder nach Palästina zurückkehren sollten, war häufig unklar. Ob die Heimatstädte sie aufnahmen, war ebenso fraglich. Von der überlebenden Lotte Daltrop (1900-2001) ist bekannt, dass der Bielefelder Landrat und spätere Oberbürgermeister Artur Ladebeck (1891-1963) einen Bus zur Abholung der Bielefelder Überlebenden geschickt hatte.
Die Deportationen aus Bielefeld 1944/45
Der 26. Juni 1943 markiert in Bielefeld eine Zäsur: Es endeten die Deportationen zur „Endlösung der Judenfrage“, wie es als Maßgabe auf der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 von den Vertretern der Ministerien und der NS-Bürokratie beschlossen wurde. Mit den letzten Deportationen von „Volljuden“ wurden reichsweit die Büros der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland (RVJD) geschlossen – die unter Zwang gebildeten und agierenden Lokalorganisationen mussten die Gestapo bei der Durchführung der Deportationen unterstützen. Davon betroffen war auch die „Zweigstelle Westfalen“ in der Bielefelder Laerstraße 9. Ihr Vorsitzender Max Ostwald war – vermutlich in Folge eines internen Streits – schon ein Jahr zuvor nach Theresienstadt deportiert worden. Für Bielefeld lässt sich beobachten, dass im Mai und Juni 1943 die letzten geachteten und hochaltrigen „Volljuden“ deportiert wurden: Dr. Gustav Meyer und Albert Daltrop waren beispielsweise im Mai, im Juni folgen überwiegend die Bewohnerinnen und Bewohner des Altersheims an der Stapenhorststraße. Gleichzeitig wurden die letzten „Judenhäuser“ leergezogen, in denen die Bielefelder Jüdinnen und Juden seit 1939 mit dem Gesetz über Mietverhältnisse mit Juden („Entmietungsgesetz“) segregiert worden waren.
Damit endeten die Zwangsmaßnahmen und die Verschleppungen von Jüdinnen und Juden jedoch nicht. In den Fokus genommen wurden anschließend jene Jüdinnen und Juden, die von den bisherigen Maßnahmen verschont geblieben waren. Es handelte sich um Konvertiten oder Privilegierte in „Mischehen“ (NS-Jargon), also jenen, die nach den NS-Gesetzen „jüdisch“ (im Sinne einer Rasse) geboren worden waren, jedoch zum Christentum konvertiert waren oder in Ehen mit Nicht-Jüdinnen oder Nicht-Juden lebten.
Die Schließung von „Mischehen“ war in den Nürnberger Rassegesetzen seit 1935 verboten. Das „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehe“ stellte die Heirat und den sexuellen Verkehr von Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ mit Jüdinnen und Juden unter Gefängnis oder Zuchthausstrafe. Dies betraf alle Ehepartner, deren mindestens ein Eltern- oder Großelternteil als „Volljuden“ galten. Die erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 enthält folgende Definition:
„Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Mischling, a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird, b) der beim Erlaß des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt.“
Im Dezember 1938 wurde ergänzend zwischen „privilegierten“ und „nicht-privilegierten“ Mischehen unterschieden. Das NS-Regime befürchtete, dass die Stimmung der „arischen“ Verwandten der ca. 20.500 in „Mischehen“ lebenden, nicht-jüdischen Ehepartnerinnen und -partner kippen könnte, auch wenn der Pogrom vom 9. und 10. November 1938 kaum Widerspruch in der Bevölkerung ausgelöst hatte. Die Ehepartnerinnen und -partner waren seit den Nürnberger Gesetzen überwiegend selbst wie Jüdinnen und Juden behandelt worden. Fortan galten jene Ehen als „privilegiert“, in denen die Ehepartnerin jüdisch war, die Kinder aber nicht in jüdischer Tradition erzogen worden waren. Sie konnten bei Umschreibung ihr Vermögen behalten und waren von der Pflicht ausgenommen, den Judenstern zu tragen. Als „nicht-privilegierte Mischehen“ galten hingegen jene, in denen der Ehemann jüdisch war und die kinderlos waren.

Auch die „Jüdischen Mischehenpartner“ gerieten in die systematische Vernichtung. In Bielefeld fanden zwei dieser Deportationen statt: am 19. September 1944 nach Elben und Zeitz in Thüringen, wo sie zur Zwangsarbeit eingesetzt wurden, sowie am 13. Februar 1945 nach Theresienstadt. Einige wenige, die schon am 19. September 1944 deportiert worden waren, kehrten nach nur wenige Wochen oder Monaten nach Bielefeld zurück. Hintergrund waren häufig Verletzungen oder Erschöpfung, sodass sie für den vorgesehenen Einsatz zu Bauarbeiten ungeeignet waren. Die meisten Rückkehrer wurden dann jedoch von der Gestapo erneut zur Deportation bestimmt. Am 13. Januar 1945 erließ das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) den Erlass: „alle Juden und Jüdinnen, die in Mischehen leben und arbeitsfähig sind, […] sind zum Arbeitseinsatz nach Theresienstadt zuschicken.“ Die Gestapo-Außenstelle Bielefeld befahl daraufhin 17 Personen, die bei den Nationalsozialisten als Jüdinnen und Juden galten („Geltungsjuden“), sich am 12. Februar 1945 in das Hotel „Stadt Bremen“ in der Bahnhofstraße einzufinden. Der Anweisung an die Landräte vom 8. Februar 1945 lautete:
„Alle im dortigen Bereich [Reg.Bez. Minden, Lippe, Schaumburg-Lippe] lebenden staatsangehörigen (DR) und staatenlosen Juden, Jüdinnen und Geltungsjuden sind – ungeachtet z. Zt. Bestehender Arbeitsverhältnisse – sofort zum geschlossenen Arbeitseinsatz nach Theresienstadt zu bringen. Ausgenommen sind lediglich alle nicht mehr Transportfähigen. […] Die in Frage kommenden Personen sind bis spätestens Montag, den 12.2.45 nach Bielefeld, Hotel „Stadt Bremen“, Bahnhof- Ecke Zimmerstr., Eingang Zimmerstr., zu überführen. Ausnahmen von dem Arbeitseinsatz sind grundsätzlich nicht zu machen. Gepäck kann im üblichen Umfang mitgenommen werden. Marschverpflegung ist für etwa 8 Tage mitzubringen.“
Am Bielefelder Hauptbahnhof mussten sie am Folgetag in den Zug nach Theresienstadt steigen, der am selben Tag in Münster mit 58 Personen aus dem Raum Münster abgefahren war. Entgegen allen anderen aus Bielefeld bekannten Deportationen dauerte die Zugfahrt nicht ein oder einige wenige Tage, vermutlich wegen der sich nähernden Kriegshandlungen – Luftangriffe auch auf Städte innerhalb des Reichs gab es schon früh gegeben, z.B. in Bielefeld am 13. Juni 1941 oder 30. September 1944. Als weitere Gründe werden in der Forschung Teilstreckensperrungen und Umleitungen genannt. Weitere Zwischenhalte sind in Hildesheim am 15. Februar, Halberstadt am 16. Februar, Halle an der Saale am 17. Februar und Leipzig am 18. Februar bekannt. Dass dort weitere Insassen einsteigen mussten, ist nicht wahrscheinlich, da sie auf der Eingangsliste in Theresienstadt nicht vermerkt sind. Die 14-jährige Ruth Margalit aus Münster erinnert sich: „Sieben Tage dauerte es bis nach Theresienstadt, denn es gab Bombardierungen, wir wurden aus dem Zug rausgeholt. […] Uns hat man gesagt, wenn einer fehlt, würde man alle töten. […].“ Der Zug erreichte am 20. Februar 1945 das „Ghetto“ in Theresienstadt.
Schicksale und Namensliste der Deportation am 13. Februar 1945
Im Gegensatz zur Deportation nach Elben und Zeitz am 19. Dezember 1944 wurden die „Mischehenpartner“ am 13. Februar 1945 nicht zur systematischen Zwangsarbeit eingesetzt.

Warum sie zuvor am 12. Februar im Hotel „Stadt Bremen“ untergebracht waren, ist ebenfalls noch Spekulation. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Gaststätte „Kyffhäuser“ am Kesselbrink und das Vereinshaus „Eintracht“ am Klosterplatz beim Luftangriff im September 1944 teilweise oder vollständig zerstört worden waren. Das Hotel „Stadt Bremen“ befand sich in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und bot daher eine geeignete Unterbringung.
Aus Bielefeld wurden am 13. Februar 1945 folgende Personen deportiert:
- Blaustein, Tobias, geb. am 28. November 1896
- Brodhage, Frieda, geb. Levi am 8. September 1891
- Buchdahl, Albert, geb. am 5. Juni 1884
- Davidsohn, Ludwig, geb. am 20. April 1901
- Eichengrün, Robert, geb. am 10. Mai 1883
- Gieselmann, Paula, geb. Goldstab am 15. Februar 1893
- Dr. Goldstein, Ernst, geb. am 22. Januar 1892
- Hilsenrad, Josua Herss, geb. am 3. Januar 1905
- Hirsch, Curt-Christoph, geb. am 30. Juli 1883
- Maas, Ernst, geb. am 9. März 1902
- Mattes, Julius, geb. am 4. Juni 1879
- Munk, Max, geb. am 29. Mai 188
- Ostwald, Leopold, geb. am 6. Januar 1903
- Pakebusch, „Fanny“ Johanna, geb. Heinemann am 4. Dezember 1870, gesch. Aaron
- Schlicker, Henriette, geb. Poppert am 6. März 1906
- Sternfeld, Paul, geb. am 1. März 1890
- Seligmann, Fritz, geb. am 31. Dezember 1902
Auch wenn alle am 13. Februar 1945 deportierten Jüdinnen und Juden die Shoah überlebten, ist ihnen nicht weniger unzivilisiertes Unrecht angetan worden.
Curt-Christoph Hirsch war am 30. Juli 1883 in Buk, Kreis Grätz/Posen als Kind jüdischer Eltern geboren. Seine Ehe mit Emmi-Ruth, geboren am 16. Juli 1885 in Schwirblienen (heute: Borby, Kaliningrad), blieb kinderlos. Er war protestantisch und diente als Frontoffizier im Ersten Weltkrieg. Wie er nach Bielefeld kam, schildert in der Wiedergutmachungsakte:

„Ich bin, im Jahre 1934 aus Pommern wo ich Gutsbesitzer war nach Bielefeld gekommen. Ich konnte mich in Pommern nicht halten, weil alle Banken mir den Kredit verweigerten. Mein Gut [800 Morgen, Emilienhof im Kreis Dramburg] wurde beschlagnahmt und ist dann verkauft worden. Von dem Verkaufspreis habe ich nichts bekommen. In Bielefeld hat die [Deutsche] Arbeitsfront nicht gestattet das ich in der Landwirtschaft eingestellt würde.“
Er sei von Pastor Friedrich von Bodelschwingh (1877-1946) aufgenommen und zur Arbeit im Johannesstift eingesetzt worden. Als Jude im Sinne der nationalsozialistischen Rassegesetze musste er den Judenstern tragen und wurde vom 17. Juni 1943 bis zum 15. September 1944 in der Gaststätte „Kaiser“ zur Zwangsarbeit untergebracht. Am 19. September 1944 wurde er zunächst nach Zeitz deportiert und zu Bergbau- und Erdarbeiten in Sitzendorf und Oberloquitz gezwungen. Im Dezember 1944 kehrte er vorerst nach Bielefeld zurück. In seiner Abwesenheit war das Wohnhaus bei einem Luftangriff getroffen und die familiären Besitztümer zerstört worden. Am 13. Februar 1945 wurde er nach Theresienstadt deportiert und zur Schwerstarbeit gezwungen. Dort erkrankte er an einer chronischen Blasenentzündung, die ihn fortan begleitete. Am 18. Juni 1945 kehrte er ein zweites Mal nach Bielefeld zurück. Vor ehemaligen Nationalsozialisten war er auch nach 1945 nicht sicher – er wendete sich mehrmals an das Wohnungsamt, so auch am 5. April 1947:
„Ich bitte den Kreissonderhilfeausschuss mich unbedingt dagegen in Schutz zu nehmen, dass ehemalige Nationalsozialisten auch jetzt noch mit mir, einem 64-jährigen Manne, der seit 1933 verfolgt, um Existenz, Besitz und Gesundheit gebracht worden ist, umspringen können wie in der blühendsten Hitlerzeit! Ich bitte dringend durch ein Machtwort beim Wohnungsamt dahin wirken zu wollen, dass man uns endlich in Ruhe lässt, denn ich kann nicht mehr mithalten!“
Weitere wütende Eingaben sind in der Wiedergutmachungsakte enthalten. Er starb am 27. Dezember 1958 im Alter von 75 Jahren.
Deportiert wurde auch Dr. Ernst Goldstein, geboren am 22. Januar 1892 in Aschersleben als Kind jüdischer Eltern. Er selbst konvertierte und war evangelisch-lutherisch. Er heiratete Emma Goldstein, geborene Röhricht (1892-1981) und hatte zwei Söhne Franz-Albrecht (1923-1990) und Martin (1927-1912) – letzterer wurde bekannt als der „Dr. Sommer“ der Jugendzeitung „Bravo“. Sie lebten seit dem 17. Dezember 1944 in der Humboldstraße 2.
Auch Dr. Ernst Goldstein hatte im Ersten Weltkrieg gedient. Er begann am 1. Februar 1919 als Lebensmittelchemiker im Städtischen Untersuchungsamt. Seine Arbeitszeugnisse weisen ihn als wissenschaftlich fähigen sowie praktischen, fleißigen und bescheidenen Mitarbeiter mit hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch wurde er am 15. September 1935 suspendiert und am 31. Dezember 1935 vorläufig in den Ruhestand versetzt. Hintergrund war die Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 im Deutschen Reichsgesetzblatt Band 1935 Teil I, Nr. 125, S. 1333, die alle Jüdinnen und Juden aus den öffentlichen Ämtern ausschloss.
Weiter ist bekannt, dass Dr. Ernst Goldstein von Oktober 1940 bis Juni 1943 Zwangsarbeit leistete – u.a. als Packer und bei der Chemischen Firma R.H.A. Custodis in Bielefeld. Ab dem 17. Juni 1943 wurde er in das Arbeitslager Gaststätte „Kaiser“ an der Sudbrackstraße eingewiesen und arbeitete am Oktober desselben Jahres beim Autobahnbau. Auch er wurde am 19. September 1944 mit der Auflösung des Arbeitslagers zunächst nach Zeitz zur Zwangsarbeit auf einer Baustelle in Oberloquitz deportiert, aber schon einen Monat später, am 25. Oktober 1944 wegen einer Herzmuskelerkrankung nach Bielefeld zurückgeschickt. Die Erkrankung schütze ihn jedoch nicht: Er wurde am 12. Februar 1945 festgenommen, im Hotel „Stadt Bremen“ untergebracht und am Folgetag nach Theresienstadt deportiert. Nach der Befreiung kehrte am 19. Juni 1945 nach Bielefeld zurück. Seine alte Tätigkeit als Stadtchemiker konnte er wiederaufnehmen und wurde am 1. September 1945 zum Beamten auf Lebenszeit berufen – die Berufung hätte ihm schon 1939 zugestanden. Er starb am 30. März 1974.
Beider wird mit insgesamt 1.840 Deportierte aus und über Bielefeld mit dem Mahnmal „Jede Ermordete, jeder Ermordete hat einen Namen“ auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Bielefeld gedacht.
Quellen
- Adreßbuch der Stadt und des Landkreises Bielefeld, Bielefeld 1940. URL
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 18.: Meldekartei Bielefeld-Mitte, 1920-1958
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,004/Personalakten, Nr. C 0334
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Wiedergutmachung, Nr. B 67
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 109,3/Wiedergutmachung, Nr. B 93
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,14/Abschlussarbeiten, Nr. 286
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2/Zeitungen, Nr. 6: Westfälische Neueste Nachrichten vom 16. November 1935. URL
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 777/Projektbestände, „Gedenkbuch Bielefeld“
Literatur
- Benz, Wolfgang, Theresienstadt. Eine Geschichte von Täuschung und Vernichtung, München 2013
- Ebner-Relin, Nadja, Dr. Ernst Goldstein und seine Familie, in: Schmuhl, Hans-Walter (Hrsg.), „Was sind wir also, Herr Pastor?“. Christen jüdischer Herkunft in Westfalen und nationalsozialistischer Herrschaft, Bielefeld 2009/2010, S. 144-146
- Gottwald, Alfred / Schulle, Diana, Die „Judendeportationen“ aus dem Deutschen Reich 1941-1945. Eine kommentierte Chronologie, Wiesbaden 2005
- Hartmann, Jürgen, Die Bezirksstelle Westfalen der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland in Bielefeld 1939-1943, in: Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte, 25/2021, S. 68-151. URL
- Meynert, Joachim / Schäffer, Friedhelm, Die Juden in Bielefeld während der Zeit des Nationalsozialismus (Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 3), Bielefeld 1981
- Minninger, Monika / Meynert, Joachim / Schäffer, Friedhelm (Hrsg.), Antisemitisch Verfolgte registriert in Bielefeld 1933-45. Eine Dokumentation jüdischer Einzelschicksale (Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 4), Bielefeld 1985.
- Minninger, Monika / Stüber, Anke / Klussmann, Rita, Einwohner – Bürger – Entrechtete. Sieben Jahrhunderte jüdisches Leben im Raum Bielefeld (Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 6), Bielefeld 1988
- Soll, Karl, Die Initiative des Bielefelder Landrats Ladebeck für überlebende Bielefelder Juden in Thersienstadt 1945, in: Ravensberger Blätter, 1995, Heft 2, S. 56-57. URL
- Wagner, Bernd J., Deportationen in Bielefeld und Ostwestfalen 1941-1945, in: Asdonk, Jupp / Buchwald, Dagmar / Havemann, Lutz / Horst, Uwe / Wagner, Bernd J. (Hrsg.), „Es waren doch unsere Nachbarn!“, Deportationen in Ostwestfalen-Lippe 1941-1945 (Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 24), Bielefeld 2012, S. 70-127
- Wörmann, Nils, Karl Niemann und die „Judentaufe“. Ein Fallbeispiel für den Umgang der Bekennenden Kirche mit Christen jüdischer Herkunft in Westfalen, in: Ravensberger Blätter, 2012, Heft 1, S. 40-57. URL
Internetressourcen
- Herzig, Arno (2010): 1933-1945: Verdrängung und Vernichtung: Bundeszentrale für politische Bildung. URL
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- Radde, Philipp (2022), Fanny Pakebusch – Mit dem letzten Deportationszug nach Theresienstadt verschleppt: Onlineportal „Spurensuche Bielefeld 1933-1945“. URL
- Thamer, Hans-Ulrich (2005): Ausbau des Führerstaates: Bundeszentrale für politische Bildung. URL
- Transport XI/5 von Muenster, Münster i. Westf. (Muenster), Westphalen, Deutsches Reich nach Theresienstadt, Getto, Tschechoslowakei am 13/02/1945: Yad Vashem – Internationale Holocaust Gedenkstätte. URL
- Waterböhr, Jan-Willem (2023), Dossier: Deportationen aus Bielefeld 1941-1945. Onlineportal „Spurensuche Bielefeld 1933-1945“. URL

