9. März 1839: Preußen erlässt „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter“ – Kinderarbeit in Bielefeld

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek  •

 

Mit dem „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter” vom 9. März 1839 griff Preußen in bis dahin noch nicht gekannter Weise nachhaltig in die Arbeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen in Fabriken und im Bergbau („Berg-, Hütten- und Pochwerken”) ein. Das Gesetz gilt als erste arbeitsschutzrechtliche Maßnahme im Deutschen Bund. Allerdings ordneten erst die Nachfolgegesetze ab 1853 auch die Bedingungen in Bielefeld, denn die örtliche Wirtschaft erfuhr erst im Rahmen der Industrialisierung grundlegende Wandlungen auch bei der Beschäftigung von Kindern.

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Beim Bielefelder Nähmaschinenproduzenten Kochs Adler beschäftige Kinder und Jugendliche, ca. 1890; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 31-84-5 (Ausschnitt)

1839 nämlich stand Bielefeld noch vor seiner Industrialisierung, die auch durch den Anschluss an die Cöln-Mindener Eisenbahn 1847 befördert wurde, als die Stadt mit den Rohstoff- und Absatzmärkte verbunden wurde. Gleichwohl waren Kinder und Jugendliche bereits in arbeitsintensiven Bereichen beschäftigt: vor allem im Leinengewerbe, in Ziegeleien, als Dienstboten, darüber hinaus in der elterlichen Heimarbeit, Landwirtschaft oder im Handwerk. Bis zu 50 Prozent der ländlichen Bevölkerung war heimgewerblich in der Garn- und Leinenherstellung tätig. Zu diesen Arbeiten wurden alle Familienangehörigen, auch minderjährige Kinder, geradezu selbstverständlich und gesellschaftlich akzeptiert herangezogen, um zum Lebensunterhalt beizutragen. Darüber hinaus wurde Arbeit ein erzieherischer Wert beigemessen. Im Zuge der Krise des Leinengewerbes in den 1830/40er Jahren zwangen sinkende Garnpreise die Eltern dazu, den Einsatz von Kindern noch einmal zu verstärken.

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Stadtansicht Bielefeld mit Cöln-Mindener Eisenbahn, ca. 1860; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 12-2-16

Das Regulativ von 1839 bezog sich allein auf Fabrik- und Montanarbeit, nicht auf die traditionellen Sektoren, die auch im Landkreis Bielefeld dominierten, nämlich Landwirtschaft und Heimarbeit. Es verbot auch nicht die Kinderarbeit, sondern wollte allein Exzesse und Ausbeutung, die in den neu entstandenen Industriezentren z. B. im Sauerland, Bergischen Land und am Niederrhein zu beobachten waren, konkret und auch für die Zukunft verhindern. Der Pädagoge Friedrich Adolph Wilhelm Diesterweg (1790-1866) beschrieb 1827 in seiner Schrift „Über den Gebrauch der Kinder zu Fabrikarbeitern” in düstersten Farben die physischen und psychischen Wirkungen der miserablen Arbeitsverhältnisse auf die Kinder: „mit tiefliegenden, blau umkränzten, stieren und leblosen Augen mit straff anliegender Haut des Antlitzes, ein Bild der körperlichen Zerrüttung und Verkrüppelung.”

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Regulativ-Titel; Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1839, Nr. 12, S. 156-158, hier S. 156

Mit dem Regulativ wurde lediglich eine Arbeitsaufnahme vor dem 10. Geburtstag untersagt. Vor dem 16. Geburtstag waren höchstens zehn Arbeitsstunden zu leisten, die nicht vor 5 Uhr beginnen und nicht nach 21 Uhr enden sollten, also keine Nachtarbeit. Sonn- und Feiertagsarbeit wurde ebenfalls untersagt, Pausen klar festgelegt auf jeweils 15 Minuten vor- und nachmittags und mittags eine „ganze Freistunde” mit „Bewegung in freier Luft”. Das Gebot, dass der jugendliche Arbeiter entweder tatsächlich drei Jahre eine Schule besucht oder nachweislich die „Muttersprache geläufig lesen kann und einen Anfang im Schreiben gemacht hat”, konnte umgangen werden, indem die Arbeitgeber Fabrikschulen einrichteten, die der Aufsicht des Regierungspräsidenten unterstanden. Über die personelle und materielle Ausstattung dieser Einrichtungen sagte das Regulativ nichts aus und auch nichts über die unterstellte Aufnahmefähigkeit der Kinder nach einem mehrstündigen Arbeitstag. Eher geringe Strafandrohungen gegen die Fabrikbesitzer von bis zu 50 Talern, und diese auch nur im Wiederholungsfall, hätten konsequente und anfangs kaum vorhandene Kontrollen erfordert. Und dass die Strafsummen durch die Beschäftigung schlecht bezahlter Jugendlicher schnell auszugleichen waren tat sein Übriges.

Noch um 1850 besuchten gerade einmal 50 Prozent der Kinder in Bielefeld regelmäßig eine Volksschule – Bildung wurde der Existenzsicherung für die „familiale Produktions- und Erwerbsgemeinschaft” (Ditt) untergeordnet. In seiner Autobiographie beschreibt der SPD-Reichstagsabgeordnete und Minister Carl Severing (1875-1952) die Vielzahl der Arbeiten im elterlichen Haushalt in Herford: „So wurden diese Jugendjahre Jahre der härtesten Entbehrungen. Wo wir konnten, halfen wir der Mutter. Wir suchten Kohlen und Koks, um damit den Hausbrand wenigstens zu einem Teil zu bestreiten. Aus den Schlackenhaufen der Fabriken […] scharrten wir die ungebrannten Kohlenstücke. […] Wo das Sammeln trockenen Holzes in den Wäldern nicht ausdrücklich verboten war, blieben wir ständige Gäste. […] Als Entgelt für die Botengänge […] brachte ich der Mutter manchmal auch Erbsen und Bohnen heim. Auch im Haushalt und bei ihrer Näharbeit versuchten wir, der Mutter Hilfe zu leisten. […] Meine und meines Bruders Hilfeleistung bei diesen Arbeiten bestand im Knüpfen und Abschneiden der Nähfäden, oft auch im Annähen der Knöpfe. Abwechselnd lieferten wir die fertigen Röcke ab und holten die Stoffe für neue herein. […] Einige dieser Näharbeiten mußten gebügelt abgeliefert werden. Das gab dann wieder Gelegenheit, uns Jungen einzuspannen, das Feuer im Küchenherd in Glut zu halten und die Plättbolzen auszuwechseln. Nur so war es möglich, den kargen Verdienst zu erzielen, der uns vor dem ärgsten Hunger bewahrte.” Weitere klassische Beschäftigungsfelder für Kinder waren neben der Fabrikarbeit u. a. das Aufpassen auf Geschwister, die Versorgung des arbeitenden Vaters mit Mittagessen und das Viehhüten.

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Im Websaal, um 1895; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 32-2-17

Auch das Folgesetz von 1853, das das Eintrittsalter auf zwölf Jahre anhob, kam für Bielefeld noch zu früh, da die Industrialisierung noch nicht nachhaltig eingesetzt hatte. Ausnahme stellten die Spinnerei Vorwärts der Gebrüder Bozi vor den Toren der Stadt dar und die abnehmende Tabak- und Zigarrenherstellung, die regelmäßig 30 Prozent jugendliche Belegschaft zählte. Im Vergleich zu anderen Städten in Preußen arbeiteten in Bielefeld überdurchschnittlich viele Kinder zwischen 12 und 14 Jahren in Fabriken: um 1870 zwischen 15 und 20 Prozent, um 1880 zwischen 5 und 10 Prozent aus dieser Alterskohorte. Die totalen Zahlen belegen eine ungebrochene Beschäftigung von Kindern auch nach 1878 – zwar wurde der Spitzenwert von 1872 (205 Kinder) trotz steigender Bevölkerungszahl nicht mehr erreicht, jedoch zählten die Statistiken bis zur Novelle der Reichsgewerbeordnung 1891 zwischen 129 und 193 unter 14-Jährige in den Fabriken, erst danach wurde die Kinderarbeit dort beendet, während im Dienstleistungsgewerbe (Gaststätten, Botendienste etc.) der Einsatz fortgeführt wurde.

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Ravensberger Spinnerei, um 1875; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 31-124-57

„Hauptarbeitgeber”, besser gesagt Hauptprofiteur von Kinderarbeit in Bielefeld war die Ravensberger Spinnerei, die 1857 die Produktion aufgenommen hatte und in Spitzenzeiten allein 80 Prozent der in allen Fabriken im Stadtgebiet beschäftigten Jugendlichen zählte, bei den Kindern unter 14 Jahren sogar bis zu 86,9 Prozent(1865). Ihr von Anfang an hoher Mechanisierungsgrad prädestinierte die Textilindustrie geradezu für die Beschäftigung von Kindern, da diese weder aufwendig anzulernen waren noch über physische Voraussetzungen verfügen mussten außer Fingerfertigkeit. Dagegen verzichteten die Metall verarbeitenden Betriebe nahezu vollständig auf Kinder, da ihre Belegschaft für anspruchsvolle Tätigkeiten fachlich qualifiziert und körperlich geeignet sein musste. Mit der Einstellung von Frauen und Kindern im Textilsektor, die den anfänglichen Arbeitskräftemangel behob, konnten Lohnkosten niedrig gehalten werden, jedoch lagen deren Löhne im Vergleich zu anderen Branchen und Regionen hoch. 1862 lag der Anteil der unter 14-Jährigen bei der Ravensberger Spinnerei bei der Gesamtbelegschaft bei 8,3 Prozent.

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Tabellarische Zusammenstellung der im Amt Heepen beschäftigten Jugendlichen, 1893; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 130,4/Amt Heepen, Nr. 3348

Oftmals kamen die Kinder aus der Feldmark und den nahe gelegenen Ämtern Heepen und Schildesche. Ihre Aufgabe bestand nicht im selbständigen Führen einer Maschine, sondern in über Jahrzehnte hinweg unveränderten Tätigkeiten, die eine Auslastung der Maschinen und damit Produktivität garantierten, Geschick und Schnelligkeit erforderten und vor allem unter dem Diktat des Arbeitstempos standen: Kappen von Fäden, Ersetzen leerer Spindeln, Knüpfen gerissener Fäden etc. Die Arbeitsverhältnisse waren hart – Hitze, Lärm, Staub und auch Nässe – und resultierten in typischen Erkrankungen der Atemwege, Geschwüren, Haltungsschäden und in mechanischen Verletzungen. Dennoch war die Fluktuation in der Ravensberger Spinnerei vergleichsweise niedrig, wofür auch die funktionierende Fabrikschule verantwortlich gewesen sein mag. Gleichwohl waren Kinder „noch in der Hochindustrialisierungsphase als ein fester Bestandteil der Arbeiterschaft” der Ravensberger Spinnerei angesehen (Altenberend). Erst die neue Reichsgewerbeordnung von 1891 und das Kinderschutzgesetz von 1903 leiteten zum späteren Totalverbot der Kinder- und Jugendarbeit über.

 

Quellen

  • Bestand 101,012/Geschäftsstelle XII, Nr. 84: Jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen in Fabriken, 1878-1901
  • Bestand 101,012/Geschäftsstelle XII, Nr. 553: Revision der Fabriken und sonstigen Gewerbebetriebe, 1881-1941
  • Bestand 101,012/Geschäftsstelle XII, Nr. 555: Beschäftigung von Arbeitern und Jugendlichen in Ziegeleien, 1847-1937
  • Bestand 101,012/Geschäftsstelle XII, Nr. 563: Lohnzahlungen an minderjährige Arbeiter, 1893-1916
  • Bestand 101,012/Geschäftsstelle XII, Nr. 569: Kinder und jugendliche Arbeiter und Arbeiterinnen in Werkstätten mit Motorbetrieb, 1897-1900
  • Bestand 130,2/Amt Brackwede, Nr. A 1657: Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse jugendlicher Arbeiter, 1890-1924
  • Bestand 130,2/Amt Brackwede, Nr. A 652: Arbeitsverhältnisse, Beschäftigung jugendlicher Arbeiter (Streik), 1900
  • Bestand 130,2/Amt Brackwede, Nr. B 33: Beschäftigung jugendlicher Arbeiter und Ausstellung von Arbeitsbüchern, 1891-1899
  • Bestand 130,4/Amt Heepen, Nr. 3339: Nachweisung der in den Fabriken des Amtes Heepen beschäftigten Arbeiter jugendlichen Alters (Liste mit Geburtsdaten), ca. 1875
  • Bestand 130,4/Amt Heepen, Nr. 3348: Schutz der Arbeiter insbesondere der jugendlichen Arbeiter in den Fabriken, 1853-1905
  • Bestand 130,4/Amt Heepen, Nr. 3349: Schutz der Arbeiter, insbesondere jugendlicher Fabrikarbeiter, Spezialia, 1899-1927
  • Bestand 130,6/Amt Schildesche, Nr. 541: Lohnauszahlung an Minderjährige, 1893-1911
  • Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 12-2-16, 31-84-5, 31-124-57, 32-2-17
  • Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1839, Nr. 12

Literatur

  • Altenberend, Johannes, Kinderarbeit in Bielefeld – Die Ravensberger Spinnerei und ihre Fabrikschule, in: 74. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg (1982/83), S. 115-172
  • Boentert, Annika, Kinderarbeit im Kaiserreich 1871-1914, (Diss. Bielefeld 2004) Paderborn 2007
  • Cantauw-Groschek, Christiane/Ulrich Tenschert, Kinderalltag in Stadt und Land 1800-1945. Bilder und Berichte aus dem Archiv für Westfälische Volkskunde (Damals bei uns in Westfalen – Bilder und Berichte zur Volkskunde und Volkskultur, Bd. 7), Rheda-Wiedenbrück 1992
  • Ditt, Karl, Industrialisierung, Arbeiterschaft und Arbeiterbewegung in Bielefeld 1850-1914 (Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, Bd. 4), (Diss. Bielefeld 1980) Dortmund 1982
  • Ditt, Karl, Arbeitsverhältnisse und Betriebsverfassung in der deutschen Textilindustrie des 19. Jahrhunderts unter bes. Berücksichtigung der Bielefelder Leinenindustrie: in: Archiv für Sozialgeschichte 21 (1981), S. 55-75
  • Dörr, Nikolaus, 165 Jahre Einschränkung der Kinderarbeit in Preußen. Ein Beitrag zum Beginn der Sozialgesetzgebung in Deutschland, in:PDF-Dokument MenschenRechtsMagazin 2/2004, S. 141-151
  • Severing, Carl, Mein Lebensweg, Bd. 1: Vom Schlosser zum Minister, Köln 1950
  • Stenzel, Marco/Annika Boentert/Arno Herzig (Hg.), Abseits der Fabriken – Kinderarbeit in Westfalen im 19. Jahrhundert (Forschungsbeiträge zu Handwerk und Technik, Bd. 18), Hagen 2008
  • Vogelsang, Reinhard, Geschichte der Stadt Bielefeld, Bd: 2: Von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, Bielefeld 1988

 

Erstveröffentlichung: 01.03.2014

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 9. März 1839: Preußen erlässt „Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter“ – Kinderarbeit in Bielefeld, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2014/03/01/01032014, Bielefeld 2014

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