18. Oktober 1938 – Eingang des ersten Antrags auf Beischreibung eines jüdischen Zwangsvornamens beim Standesamt Bielefeld

• Dr. Jochen Rath Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek •

 

Am 17. August 1938 wurde die Reihe der seit 1933 gegen die jüdische Bevölkerung erlassenen Sondergesetze in Deutschland um ein weiteres ergänzt. Deutsche Jüdinnen und Juden wurden nunmehr verpflichtet, ab dem 1. Januar 1939 einen ergänzenden Vornamen zu führen: Männer „Israel”, Frauen „Sara”, den sie wiederum dem zuständigen Standesamt und der Meldebehörde anzuzeigen hatten. Ab dem 18. Oktober 1938 erreichten die vom NS-Regime geforderten Anträge auf Beischreibung auch das Bielefelder Standesamt, das seinerzeit im Spiegelshof untergebracht war. Bis 1943 liefen insgesamt 455 Anträge für 612 Personen ein, weitere 29 wurden vom Amtsgericht bearbeitet.

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Das Standesamt Bielefeld residierte seit 1936 im Spiegelshof an der Kreuzstraße; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung

Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen v. 17. August 1938 regelte: „Juden dürfen nur solche Vornamen beigelegt werden, die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien über die Führung von Vornamen aufgeführt sind.” Die Listen als typisch jüdisch eingestufter Vornamen wurden – auch nach früheren Streichungen durch Adolf Hitler selbst – tags darauf mit 185 männlichen und 91 weiblichen Vornamen veröffentlicht. Wer als Jude keinen dieser Vornamen trug, war zur Annahme eines Zwangsvornamens verpflichtet. Das neben dem rein diskriminierenden Charakter zusätzlich perfide dieses Gesetzes war die Pflicht zur Selbstdeklaration der Betroffenen, die auch das vom Regime empfundene Manko einer „Reichsjudenliste” ausgleichen konnte. Den Kreis der Anmeldeverpflichteten regelten wiederum die „Nürnberger Gesetze”, die mit ergänzenden Verordnungen seit 1935 festlegten, wer Jude war und wer nicht.

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WNN-Artikel v. 25.8.1938; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2/Zeitungen, Nr. 47

Das amtliche Organ der NSDAP in Bielefeld, die Westfälischen Neuesten Nachrichten, publizierte am 25. August 1938 die vollständige Liste und ergänzte auf dem Titelblatt unter „Keine Tarnung mehr” eine gehässige Interpretation der neuen Gesetzeslage. Mit Blick auf die Emanzipation des 19. Jahrhunderts urteilte das Propagandablatt: „In ihrer beispiellosen und typisch jüdischen Frechheit gingen sie sogar soweit, mit Vorliebe Namen aus der deutschen Vergangenheit und germanischen Heldenzeit zu wählen, die zu dem Träger in jedem Falle wie die Faust auf das Auge paßten. In der Folge sind Namen wie Siegfried für die deutsche Bevölkerung geradezu verdächtig geworden, daß sich dahinter ein Isidor verbirgt. Mit diesem Spuk ist nun endgültig aufgeräumt worden und die schwarzhaarigen, krummnasigen und plattfüßigen ´Heldenfiguren´ haben ihre Rolle ausgespielt. […] Dem Judentum ist damit auch die letzte Möglichkeit der Tarnung genommen worden.”

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Liste der zugelassenen jüdischen Vornamen aus dem Ministerial-Blatt des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Innern Nr. 35 v. 24.8.1938, Sp. 1348

Die Anträge auf Beischreibung des Zwangsvornamens wurden nach den meist eng ausgelegten Maßstäben der diskriminierenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse bearbeitet, denn das Standesamt begriff diesen Vorgang als eine Verwaltungsaufgabe, die effizient und routiniert abzuarbeiten war – eine moralische Wertung oder gar Infragestellung fand nicht statt, weder in Bielefeld noch sonst im Reich. Die Behörde funktionierte als Apparat, der im Dienst der Rassenideologie stand, ohne Widerspruch reibungslos seine Techniken und Talente nutzte und so neue Praktiken der Ausgrenzung verwirklichte. „Herrschaft ist im Alltag primär: Verwaltung”, wie der Jurist und Soziologe Max Weber (1864-1920) es bereits ausgedrückt hatte. Vor allem die Verwaltung war seit 1933 das permanent präsente Instrument einer ausgrenzenden Ideologie, die den Alltag der Menschen bestimmte. Die Bürokratie war zu einer fehlgeleiteten „Leistungsverwaltung” herabgekommen, die Leistung nicht für die Menschen, sondern für den nationalsozialistisch durchdrungenen Staat brachte. Dazu gehörten u. a. die Finanzverwaltung, die Sondersteuern von Juden erhob und das dem Reich verfallene Vermögen ausgewanderter oder deportierter Juden verwaltete oder veräußerte, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, die die „Entjudung” des Wirtschaftslebens mit Stellungnahmen unterstützten, oder eben auch das Standesamt. Dass ausgerechnet Standesämter Teil des Systems wurden, kann kaum verwundern, schließlich handelt es sich um eine Verwaltungsabteilung, deren Unterlagen es ermöglichten, Herkunft und Abstammung („Ariernachweis”) zu rekonstruieren, Kriterien die der völkische Antisemitismus seit dem Ende des 19. Jahrhunderts als elementar für die Zuordnung von Menschen und Gruppen zu höher- oder minderwertigen Rassen ansah.

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Standesamtsleiter Friedrich Cramer (1890-1949), 1930; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung

Im Standesamt Bielefeld, das am 1. Oktober 1874 seine Arbeit aufgenommen hatte, waren im Januar 1938 unter der Leitung von Stadtamtmann Friedrich Cramer (1890-1949) insgesamt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Cramer war zuvor ab 1926 bei der Amtsverwaltung Schildesche tätig gewesen. Ein Dienstzeugnis bescheinigte ihm seinerzeit, ein „tüchtiger Beamter” zu sein, der bewiesen habe, dass er „gesteigerten Ansprüchen in Bezug auf Gesetzeskenntnis und Anpassungsfähigkeit zu genügen vermag” – Qualitäten, die im nationalsozialistischen Deutschland dienlich sein konnten. Nach der Abwicklung der Eingemeindung Schildesches übernahm Cramer als Stadtamtmann am 1. Januar 1931 die Leitung des Standesamts Bielefeld. Am 1. Mai 1937 trat Cramer der NSDAP bei. Mit einem Schwerpunkt 1938/39 nahm er als Standesamtsleiter an Fortbildungsveranstaltungen seiner Zunft teil. Im Dezember 1938 lud der Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands zu einer Tagung mit dem Leitgedanken „Familie – Sippe – Volk” nach Berlin, dessen „Vollstrecker” die Standesbeamten seien. Im Vorlesungsplan war u. a. das Referat Dr. Otto Stölzel handschriftlich markiert: „Das neue Namenrecht”, das in dieser Zeit brandaktuell war.

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Cramer ließ sich den Gesprächsvermerk wegen der zu schaffenden „Judenkartei” wiederholt vorlegen – sie wurde nicht realisiert, Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.1/Standesamt Bielefeld, Nr. 5

Der überwiegende Teil der seit Herbst 1938 vom Standesamt bearbeiteten Anträge kam aus dem Reichsgebiet, mit den Schwerpunkten Bielefeld (167) und den Großstädten Berlin (71), Köln (21), Hannover (9), Hamburg (8), Dortmund (7) und München (5) und im benachbarten Herford (7). Insgesamt trafen Anmeldungen aus knapp 80 deutschen Städten und Orten ein. Weitere Anträge wurden aus dem Ausland eingesandt: aus Belgien und den Niederlanden, Frankreich, Großbritannien, Schweden, Italien, der Schweiz, den USA und auch aus Shanghai. Das Standesamt nahm die Mitteilungen der Anmeldepflichtigen an oder schickte sie bei Geburtsdaten vor dem 1. Oktober 1874 an das Amtsgericht, holte bei Bedarf einzelne Meldedaten bei der Polizeiverwaltung ein, fertigte – gebührenfreie – Beischreibungen im Geburts- oder Heiratsregister an und verschickte auf Antrag gebührenpflichtige Abschriften aus den Registern. Das Standesamt war reagierend tätig, die Beischreibungen erfolgten also nicht von Amts wegen. Für eine Beischreibung aus Eigeninitiative wäre eine vollständige Kartei der in Bielefeld lebenden, geborenen oder verheirateten Jüdinnen und Juden nach den Kriterien der „Nürnberger Gesetze” notwendig gewesen.

Eine solche „Judenkartei” war in dieser Phase noch nicht verfügbar, lag seit den „Nürnberger Gesetzen” von September 1935 aber gewissermaßen in der Luft und war bereits seit 1936 ernsthaft geplant, nachdem das Reichsinnenministerium die „Bereinigung” der Wählerlisten um Personen angemahnt hatte, „die aus rassischen Gründen nicht wahlberechtigt” waren. Grundlage für die Ermittlung dieses Personenkreises sollten polizeiliche Anmeldungen und andere Register u. a. der Standesämter und Personenstandsaufnahmen sowie Listen der Synagogengemeinden sein. Auf Anweisung von Oberbürgermeister Friedrich Budde (1895-1956) diskutierten unter dem Vorsitz von Verwaltungsdirektor Karl Röhrich (1884-1964)” am 24. Juni 1936 Standesamtsleiter Cramer und die Leiter des Steueramts und der Verwaltungspolizei, zu der auch das Einwohnermeldeamt zählte, über die Erfassung der jüdischen Bielefelder. Ausgangspunkt war die Streichung derjenigen Personen aus der Wahlkartei, die nicht Staatsangehörige „deutschen oder artverwandten Blutes” waren, was aber die Bielefelder Einwohnermeldekartei nicht leisten konnte, da der Vermerk „jüdisch” auf den Meldekarten die Religionszugehörigkeit bezeichnete, aber kein rassenideologisches Merkmal, sodass konvertierte oder religionslose Juden nicht zu ermitteln waren. Auf Behördenanfrage meldeten die NSDAP-Ortsgruppen Juden aus ihren Bezirken, dennoch war keine lückenlose Erfassung gelungen. Die Gesprächsrunde besprach Möglichkeiten, um Nichtarier „restlos zu erfassen”. Schließlich trug Cramer den Wunsch vor, „allmählich zu einer Judenkartei zu kommen, die beim Standesamt geführt werden könnte. […] Eine solche Judenkartei würde dem Standesamt gute Dienste leisten.” Zur gewünschten „Judenkartei” ist es nicht gekommen, wie die insgesamt acht Wiedervorlage-Verfügungen Cramers bis zum 1. April 1940 andeuten – die Kartei blieb auf dem bürokratischen Wunschzettel.

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Mitteilung des im KZ Buchenwald inhaftierten Ludwig Meyer; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.1/Standesamt Bielefeld, Nr. 17

Wie weit der Arm einer blind den Vorgaben folgenden Verwaltung reichen konnte, zeigt das zynisch anmutende Beispiel bürokratischer Verfahrensweise des Standesamts beim 1903 in Bielefeld geborenen Ludwig Meyer. Wegen homosexueller Handlungen, die damals noch verfolgt wurden, war er bereits am 2. Juni 1938 in das KZ Buchenwald verbracht worden. Seine Mitteilung per Lager-Postkarte, dass er „lt. Nürnberger Gesetz Jude” sei und nunmehr den Zusatzvornamen trage, traf erst im Mai 1939 und damit nach dem Ende der Anmeldefrist in Bielefeld ein. Umgehend wandte sich Standesamtsleiter Cramer an die Lagerleitung, verwies auf die Fristüberschreitung und erbat eine Befragung Meyers, „aus welchem Grunde er die fragliche Anzeige nicht fristgemäss eingesandt hat. Ich bitte auch dortseits zu seinen Angaben Stellung zu nehmen. Gegebenenfalls werde ich Anzeige erstatten.” Die Lagerleitung reagierte prompt mit dem Hinweis, dass den „hier in Haft befindlichen Juden” keine Schuld treffe, da erst im April per Kommandobefehl die Beantragung bekannt gemacht worden war. Kleinmütig vermerkte das Standesamt „Anzeige soll nicht erstattet werden.” Ludwig Meyer wurde im Mai 1942 nach Auschwitz und im Januar 1945 nach Mauthausen verschleppt, wo er am 5. Mai 1945 befreit wurde.

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Entwurf eines Wappens für die Amtstracht des Bielefelder Standesbeamten, ca. 1939; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,13/Anstecknadeln, Medaillen und Plaketten, Nr. 443

Im Standesamt Bielefeld wird man sich möglicherweise gewundert haben über die Post aus England, die Anfang Januar 1939 eintraf – vielleicht hatte der in einem eng definierten Gesetzes-, Verordnungs- und Erlassrahmen denkende Beamte aber genau dieses erwartet: Die 1878 in Bielefeld geborene und dort 1904 mit Ernst Spanier verehelichte Martha Spanier geb. Löwenstein beantragte von London aus die Beischreibung der Zwangsvornamen im Geburts- und im Heiratsregister – und für ihre Tochter Käthe Spanier gleich mit. Über die Reaktion im Standesamt lässt sich nur spekulieren, und auch die Motive der Antragsteller können nur annähernd gedeutet werden. Was bewegt Menschen, die dem von einem zunächst ausgrenzenden, später eliminatorischen Prinzip regierten Deutschland den Rücken gekehrt haben, diesen diskriminierenden Gesetzen weiter Folge zu leisten? Ist es eine Form staatsbürgerlichen Pflichtbewusstseins, das sie antreibt, sich auch im Ausland als weiterhin der Gesetzeslage unterworfen anzusehen? Oder liegt dem eine Hoffnung auf Rückkehr nach einem Ende der NS-Herrschaft zugrunde, und man will dann nichts falsch gemacht haben? Oder ist es wohl eher der Versuch, Repressalien gegen Angehörige oder Freunde zu vermeiden, denen die Auswanderung noch nicht gelungen war? Die Antworten sind kaum rekonstruierbar oder eine Mischung aus den beschriebenen Motiven und werden von den individuellen Gegebenheiten abhängen. Auch die Repräsentativität ist nur beschränkt abzuleiten: Wie viele bereits im Ausland lebende Juden haben die Namensänderung in Bielefeld nicht beantragt?

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Titel einer vom Standesamt ab Oktober 1938 geführten Bearbeitungsliste; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2.1/Standesamt Bielefeld, Nr. 17

Nach dem Ende der NS-Herrschaft arbeitete die Verwaltung nahezu ungebrochen weiter, oftmals mit demselben Personal, das über ein unverzichtbar erscheinendes Expertenwissen verfügte. Gleichwohl holte auch das Standesamt Bielefeld und seinen frühren Leiter Friedrich Cramer die Vergangenheit ein. Im Oktober 1945 beantragte Eva Ruth Meinberg „obwohl es sich eigentlich von selbst ergibt, den mir zwangsweise auferlegten Zusatzvornamen” zu streichen – und so geschah es mit der bekannten bürokratischen Routine, die aus der früheren Beischreibung bekannt war. Am 1. Juli 1945 war Cramer bereits in den Ruhestand versetzt und mit einer Urkunde durch Oberbürgermeister Josef Niestroy verabschiedet worden: „Für die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm meinen Dank aus.” Friedrich Cramer starb 1949.

„Regierung vergeht – Verwaltung besteht”, lautet ein Aperçu – Verwaltung arbeitet im Rahmen der Gesetzes- und Verordnungslage, steht jeder Regierungsform zur Verfügung, die diesen Rahmen herstellt, egal ob Monarchie, Diktatur oder Demokratie, und überlebt einschließlich ihres Personals jeden Wechsel. Und schon Alexis de Tocqueville (1805-1859) hatte treffend erkannt: „Fast überall in Europa herrscht der Souverän auf zwei Arten: Den einen Teil der Bürger lenkt er durch ihre Furcht vor seinen Beamten, den anderen durch die Hoffnung, seine Beamten zu werden.“

Quellen

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,4/Personalakten, Nr. C 142: Personalakte Friedrich Cramer
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Nr. 5: Rassegesetzgebung, insbesondere „Nürnberger Gesetze” vom 15.9.1935, 1935-1943
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Nr. 17: Anmeldung der Zwangsvornamen für Juden, 1938-1943
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,2/Standesamt, Nr. 16: Löschung der Eintragung der Zwangsvornamen für Juden, 1945-1963
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 18: Meldekartei, ca. 1920–1958
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 104,3/Einwohnermeldeamt, Nr. 21: Hausbücher, ca. 1900–1947
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2/Zeitungen
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,13/Anstecknadeln, Medaillen und Plaketten, Nr. 443

Literatur

  • Adler, Hans Günter, Der verwaltete Mensch. Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, Tübingen 1974
  • Essner, Cornelia, Die „Nürnberger Gesetze” oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933–1945, (Habil. Berlin 2000) Paderborn/München/Wien/Zürich 2002
  • Kuller, Christiane, „Kämpfende Verwaltung”. Bürokratie im NS-Staat, in: Dietmar Süß/Winfried Süß (Hg.), Das „Dritte Reich”. Eine Einführung, München 2008, S. 227-245
  • Maruhn, Siegfried, Staatsdiener im Unrechtsstaat. Die deutschen Standesbeamten und ihr Verband unter dem Nationalsozialismus, Berlin 2002
  • Minninger, Monika/Joachim Meynert/Friedhelm Schäffer, Antisemitisch Verfolgte registriert in Bielefeld 1933–1945. Eine Dokumentation jüdischer Einzelschicksale (Bielefelder Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte, Bd. 4), Bielefeld 1985
  • Rath, Jochen, Das Bielefelder Standesamt als rassenideologisches Verfolgungsinstrument. Die Beischreibung jüdischer Zwangsvornamen seit 1938, in: Ravensberger Blätter 2008, Heft 2, S. 21-41
  • Seibert, Winfried, Das Mädchen, das nicht Esther heißen durfte. Eine exemplarische Geschichte, Leipzig 1996
  • Weber, Max, Wirtschaft und Gesellschaft (Grundriss der Sozialökonomik, III. Abteilung), Tübingen 1922
  • Weber, Max, Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft, in: ders., Soziologie, universalgeschichtliche Analysen, Politik, Stuttgart (5. Aufl.) 1973

 

Erstveröffentlichung: 01.10.2013

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 18. Oktober 1938: Eingang des ersten Antrags auf Beischreibung eines jüdischen Zwangsvornamens beim Standesamt Bielefeld, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld,
https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2013/10/01/01102013, Bielefeld 2013

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