13. Juli 1663: Ersterwähnung der Apotheke am Alten Markt in Bielefeld

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek •

 

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Die Apotheke am Alten Markt mit dem benachbarten Battig-Haus, das 1680 erbaut wurde (1938); Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-44-75

Ersterwähnungen leiten sich häufig aus indirekten Hinweisen ab, so auch im Fall der Apotheke am Alten Markt in Bielefeld: Der ortsansässige Apotheker Bernhard Flochmann beschwerte sich am 13. Juli 1663 bei der kurbrandenburgischen Regierung über den Rat Bielefelds, nachdem dieser ihm bei Geldstrafe verboten hatte, seine im April eingerichtete Apotheke weiter zu führen. Denn, so die Stadtoberen, es existiere bereits die Apotheke des Anton von Segern am Platz. Offensichtlich sollte diese für die rund 3.000 Einwohner ausreichen. Die Apotheke von Segerns war in den Amtsperioden des Statthalters Prinz Moritz von Nassau-Siegen entweder zwischen 1647 und 1649 oder zwischen 1658 und 1663 privilegiert worden, nachweislich ersterwähnt ist sie jedoch in der Beschwerde Flochmanns. Letzterer behielt übrigens Recht: Die landesherrliche Regierung rügte das Verhalten der Stadt, indem sie ihr das Recht absprach, Geschäftsverbote oder überhaupt Apothekenprivilegierungen zu erteilen.

Ist damit der Name schon belegt, so gilt dieses jedoch noch nicht für den Standort am Alten Markt. Dieser erschließt sich aus der Kombination der Inhalte von zwei Urkunden, genauer gesagt Schuldverschreibungen von 1671 und 1691, die Frank Konersmann ausgewertet hat. Zunächst wird Anton von Segern in einem auf 1671 datierten Vermerk als „Apoth.” auf der Rückseite einer Urkunde von 1532 erwähnt, der eine Schuldverschreibung auf das Haus Nr. 43 (Am Alten Markt 9) übernommen haben soll. 1683 sei dann Johann Hinrich Koch in diese Verpflichtung eingetreten. Aber auch die städtischen Verwaltungsmitarbeiter der Vergangenheit waren nicht fehlerfrei, denn Anton Segern und danach Johann Hinrich Koch gehörte das Haus Nr. 63 (also Am Alten Markt 10). Dieses wiederum erschließt sich aus der Ortsangabe eines Notariatsinstrumentes vom 1691, als der Notar Johann Heinrich Delbrügge ein Geldgeschäft beurkundete, und zwar „in des WohlEhrenvesten auch Wohlfürnehmen Herrn Heinr. Cochens Apothekers alhir am marckte ansehnlich befindlicher behaußung, Eingangs zur lincken Hand daselbst erbauter Stuben”. Die korrekte Verknüpfung von Namen und Orten führt zum richtigen Ergebnis.

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Auf der Rückseite (rechte Hälfte) einer Schuldverschreibung von 1532 wurde 1671 der Name des Apothekers Anton von Segern ergänzt; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 100,1/Urkunden, Nr. 179

Allerdings hat es bereits zuvor Apotheker in Bielefeld gegeben, deren Geschäftsniederlassung jedoch nicht zu lokalisieren ist. So halten die städtischen Ratsprotokolle beispielsweise 1663 fest, dass „Friedrich Coch Apotheker” zum Ratsherrn avancierte – er blieb dieses bis 1680. Bereits 1632 wird als Apotheker sein Namensvetter Friedrich Koch in der Pfarrchronik der Altstädter Kirchengemeinde genannt. Offensichtlich ist eine formelle Privilegierung jeweils ausgeblieben. Zu jener Zeit sind gleich vier Apotheker in Bielefeld nachweisbar – Flochmann, Segern, Koch und Heinrich Schumann –, von denen aber nur Segern am Alten Markt ein Privileg nachweisen konnte. Diese Privilegierung und Spezialisierung auf ein Kerngeschäft rettete ihn vor einer Marktbereinigung, denn vier Apotheker am Ort waren deutlich zu viel, obwohl diese nicht ausschließlich mit Arzneien handelten, sondern auch als Krämer (Kleinhändler) wirtschafteten.

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1691 schließlich wird die Existenz einer Apotheke am Alten Markt ausdrücklich genannt; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 100,1/Urkunden, Nr. 533

Die Aufgaben des Apothekers waren seinerzeit noch nicht exakt umrissen und können deshalb nur aus den allgemeinen Entwicklungen abgeleitet werden. Die heutigen Ausprägungen des Berufsbildes Apothekerin/Apotheker mit entsprechendem Studium und Approbationen können nicht als Maßstab dienen. Die Verhältnisse waren im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit sehr viel offener, denn die Arbeiten eines Apothekers waren vielschichtig – als Kaufmann, Heilkundiger oder Pharmazeut –, aber nicht immer trennscharf für eine Kerntätigkeit definiert. Bis in das 19. Jahrhundert hinein waren Apotheker vor allem Händler. Nachdem Kaiser Friedrich II. im Edikt von Salerno (oder Melfi) um 1241 die klare Trennung der Berufsfelder von Arzt und Apotheker verfügt hatte, entfaltete sich ein selbständiges Apothekenwesen, das teilweise in städtischen Ordnungen geregelt wurde. Dem voraus ging der Schritt vom fahrenden Händler zum niedergelassenen Apotheker mit eigener Offizin (die früheste ist 1241 in Trier nachweisbar). Ein eigener Berufstand bildete sich heraus, der ausschließlich Heilkräuter-Bestände verwaltete und mehrte und Arzneien zubereitete. Vieles blieb Berufsgeheimnis, Rezepturen wurden von Vater zu Sohn oder von Inhaber zu Nachfolger weitergegeben.

Medizingeschichtlich ist aus Bielefeld bis 1800 wenig greifbar, was einerseits einem allgemeinen Mangel der Überlieferung zuzuschreiben ist, andererseits auch einer nachlässigen behördlichen Aufsicht, wobei beides auch miteinander zusammen hängen mag. Die brandenburgisch-preußischen Landesherren versuchten, über Medizinalordnungen das Gesundheitswesen zu reglementieren. Diese wurden u. a. 1685, 1693, 1713, 1725, 1815 und 1825 veröffentlicht. Der ordnungspolitische Zugriff für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung war im 17. Jahrhundert ausgesprochen wichtig, gerade für ein Territorium wie Kurbrandenburg, das während des Dreißigjährigen Krieges – zwar nicht in Ravensberg, aber doch insgesamt – erhebliche Bevölkerungsverluste erlitten hatte.

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Die „Ravensbergische Artzney-Ordnung und Taxa” reglementierte das Gesundheitswesen in der Grafschaft; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81: Wolff Ernst Aleman, Collectanea Ravensbergensia, 1688-1725 (1757-1763), hier Bd. 10: fol. 171r–182v

Speziell für die Grafschaft Ravensberg erschienen 1696 eine „Ravensbergische Artzney-Ordnung und Taxa” und eine gesonderte „Taxa Medicamentorum” (59 S.). Beide waren in Bielefeld von Justus Tränckner hergestellt worden, dessen Druckerei 1671 privilegiert worden war. Anlass für die Publizierung waren Feststellungen über medizinische Mängel in der Grafschaft und den Städten: „allerley Unordnung entstanden / und mercklicher Schade an Leib und Leben Dero getreuen Unterthanen zugefüget worden / daß sich nicht gnugsam qualificirte Leute unternommen praxin Medicam zu üben / auch es auff den Apotheken an guter Auffsicht gefehlet.”

Laut der „Artzney-Ordnung” sollte ein amtlich bestellter „Medicus” so oft wie nötig, aber mindestens einmal jährlich mit zwei Begleitern „die Apotheken […] visitiren” und festgestellte „untüchtige Gesellen oder Lehrjungen / auch verlegene [also versteckte] Medicamenta tam simplicia quam composita” umgehend überprüfen. Mediziner und Apotheker wurden ermuntert „in guter Verständnis” zu leben, aber deutlich gewarnt, „heimliche Correspondentz und Gewinn zu halten” – Wucher, Preisabsprachen und Kartelle waren schon damals unerwünscht, so dass Medizinern auch ausdrücklich verboten wurde, selbst Medikamente herzustellen. Zum Schutz der beiden Apotheken in Bielefeld wurde den Krämern untersagt, Apotheken-typische Materialien und Medikamente zu handeln. Vor allem galt dieses Verbot für heimliche Apotheken („Winckel Apotheken”), jüdische Wanderhändler sowie „Elixier-Tinctur und Theriaks-Krämer” (Theriak = Universalheilmittel). Die Apothekengehilfen waren auf diese Ordnung zu vereidigen, sollten aber auf jeden Fall „fromme / ehrliche und so es müglich der Lateinischen Sprach etwas kündige Gesellen und Jungen” sein, die sich des „Sauffens / Spielens / müssig- und spatziren gehens sich gäntzlich enthalten” sollten. Als Handbuch wurde Johann Zwelfers (1618-1668) „Pharmacopoeia Augustana reformata cum animadversionibus” empfohlen, die (posthum) 1672 in Dordrecht erschienen war und von der nicht abzuweichen war.

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Die „Taxa Medicamentorum” veröffentlichte eine Liste von „Apothekenpreisen”; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81: Wolff Ernst Aleman, Collectanea Ravensbergensia, 1688-1725 (1757-1763), hier Bd. 10: fol. 183r–212v ( […], Bielefeld 1696)

Ein interessantes Rezeptbuch für Arzneien ist im Stadtarchiv Bielefeld überliefert, jedoch ist dessen Herkunft bislang ebenso unbekannt wie der Name des Autors. Eine Besonderheit stellt das Buch allein schon wegen seines ursprünglichen Einbandumschlages fest, der ein wunderbares Beispiel frühneuzeitlichen Recyclings darstellt, denn aus einem Blatt einer im 13. Jahrhundert hergestellten Abschrift von Bernhard von Clairvauxs (ca. 1090-1153) „Sermones super cantica canticorum” wurde der Einband für das Rezeptbuch hergestellt. Auf 154 Seiten entfaltet hierin der arzneikundige Autor des 17. Jahrhunderts sein Wissen über die Zubereitung von Medizin, nennt die Ingredienzien, lässt aber die jeweils notwendigen Mengenangaben beiseite – vieles beruhte auf Erfahrungen, die auch am Patienten selbst zu machen waren. Die Bandbreite der zu kurierenden Krankheiten war breit: Brustseuche, Schorbock, Blasensteine, offene Wunden und Brüche, Krebs, Blattern, Pocken oder Pest, der mehrere Rezepte gewidmet sind. Hier und da ergänzt die frühmoderne Apotheken-Umschau abschließend ein beruhigendes „Hilftt”, aber eben doch nicht immer, was auf gewisse Zweifel oder auf bislang nicht erfolgte oder gar negative Tests hindeutet. Auch gegen Schlaflosigkeit und für die, „so Zuviel schlaffen”, ja sogar für „Anwachsen der Kinder” hält das Buch Hinweise parat.

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Ein Arzneibuch aus der Zeit um 1680 enthält auch nicht verschreibungspflichtige Pest-Rezepte; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 28

Die Auswahl der Ingredienzien und Zubereitung der Präparate würde in Deutschland heute gleich an mehreren Gesetzen scheitern, ein Antrag auf Zulassung demnach chancenlos sein. So wird gegen „S. Kryeß Werck” (wohl St. Quirins-Marter = Pest) empfohlen, einen „goer oder Maulwurf” in einem (wichtig!) unbenutzten Steintopf zu braten, anschließend zu Pulver zu zerstoßen und mit anderen Zutaten „mit heiligem waßer oder bier” zu verabreichen – wenn´s hilft … Überhaupt kommen die Empfehlungen und Arzneien nicht durchweg ohne göttlichen Beistand aus, wie z. B. eine „gewiße medicin für alle kranckheit binnen des leibes, wissend oder unwissend”, die aus zerriebenen und in Wein aufgeschäumten Wacholderbeeren bestand: „so wirtz vermittels Gottlich hilff beßer.” Auch musste ein ausgeprägter Wunderglaube denen helfen, die „vergeben oder bezaubert sein” (ein Mittel gegen Liebeskummer?).

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Eingebettet in ein teilweise historisches Gebäudeensemble präsentiert sich die Apotheke am Alten Markt 1915; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-44-52

Geradezu gefährlich muten die Anweisungen an, das Aufzeichnen von Kreuzen mit Blut auf dem Körper des Siechen durch biblische Beschwörungsformeln zu begleiten – diese waren nachträglich durch je drei „Vaterunser” und „Ave Maria” ersetzt worden. Es muss offen bleiben, ob der Gebrauch der ursprünglichen Beschwörungsformeln als „Hexerei” diffamiert worden und damit riskant geworden war oder ob sie sich schlicht und einfach als unwirksam erwiesen hatten. In der Apotheker-Preisliste von 1696 für Ravensberg finden sich jedenfalls keine Preisangaben zu begleitenden Heilsprüchen. Man vertraute auf Erfahrung, nicht mehr auf Aberglauben – auch am Alten Markt.

 

Quellen

  • Bestand 100,1/Urkunden, Nr. 179: Adrian Denssinck, Bürgermeister, Gert Hauer, Richter, und die (eilf) Ratmänner der Städte Bielefeld beurkunden, dass Jurgen Grotdick und seine Ehefrau Anna an Hinrick Borchgreve, derzeitigen Ratskämmerer, eine jährliche Rente aus ihrem Haus und Grund auf der Altstadt bei dem Markt, zwischen Bürgermeister Adrian Denssinck und Herman Kocks Haus, für empfangene 12 Rheinische Gulden (für den Ratsdienst des Verkäufers) verkaufen, 1532 Januar 25
  • Bestand 100,1/Urkunden, Nr. 533: Vor dem Notar Johann Heinrich Delbrügge nimmt Gerhard Böddeker bei Dr. med. Adolph Dreckmeier eine Schuld von 500 Reichstalern auf; 1691 April 28
  • Bestand 140/Protokolle, Nr. 2: Protokolle des Rates, 1628-1698
  • Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 28: Medizinische Ratschläge, um 1680
  • Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81: Wolff Ernst Aleman, Collectanea Ravensbergensia, 1688-1725 (1757-1763), hier Bd. 10: fol. 171r–182v (Ravensbergische Artzney-Ordnung und Taxa […], Bielefeld 1696); fol. 183r–212v (Taxa Medicamentorum […], Bielefeld 1696)
  • Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-44-52 und 11-44-75

Literatur

 

Erstveröffentlichung: 01.07.2013

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 13. Juli 1663: Ersterwähnung der Apotheke am Alten Markt in Bielefeld, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2013/07/01/01072013, Bielefeld 2013

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