28. März 1885: Das Militär verhängt über Bielefeld den Belagerungszustand

• Bernd J. Wagner, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek •

 

Am 28. März 1885 erklärte Oberst Otto Köppen von der Bielefelder Garnison auf Antrag des Regierungspräsidenten Adolf von Pilgrim den Belagerungszustand für die Stadt Bielefeld und die Amtsgemeinde Gadderbaum-Sandhagen. Zunächst provisorisch, weil die Genehmigung der „höheren Behörden”, also des Reichsinnenministeriums, noch ausstand. Diese Verordnung hatte weitgehende Folgen: Die „vollziehende Gewalt” ging auf den Militärbefehlshaber über, der anordnete, dass jede „Ansammlung von mehr als 6 Personen auf öffentlichen Straßen und Plätzen” verboten war und Wirtshäuser nach 21 Uhr von „einheimischen Gästen” nicht mehr betreten werden durften. Das Tragen von „Waffen und gefährlichen Werkzeugen” war natürlich verboten und schließlich waren Anwohner verpflichtet, abends ihre zur Straße gehenden Fenster zu beleuchten, wenn sich trotz des Verbotes vor ihren Häusern Menschen versammelten. Verstöße konnten mit „schweren Strafen” geahndet werden. Der militärische Belagerungszustand war eine Reaktion auf tumultartige Unruhen im Zusammenhang mit einem Streik bei der Nähmaschinenfabrik Koch & Co.

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Die Kaserne an der heutigen Hans-Sachs-Straße (um 1890). Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-873-8

Die Anfänge des Streiks gehen auf den letzten Arbeitstag im Februar 1885 zurück. Vor der Auszahlung des Wochenlohnes informierten die Meister, dass die Firma eine Veränderung im Umgang mit „kleinen Materialien, wie Feilen”, plane. Danach sollten die Arbeiter das „Kleinwerkzeug” selbst anschaffen, wofür sie entsprechend höhere „Accordsätze resp. Löhne” erhielten. Weil sich keiner gegen diese Regelung aussprach, führte die Firma diese „Neuerung” ein. Während unter den Arbeitern nun heftig über diesen „neuen Modus” diskutiert wurde, sah die Firmenleitung darin fortgesetzte Agitation und entließ am 4. März zwei „als Hauptanführer bekannte Arbeiter.” Daraufhin legten die Arbeiter ihre Arbeit nieder, bildeten eine dreiköpfige Deputation, die mit der Firmenleitung über die „Wiedereinstellung der gemaßregelten Kollegen” verhandeln sollte. Die Firma erklärte, „mit keiner Deputation unterhandeln” zu wollen und forderte einen Deputierten, der zu den am Morgen entlassenen Arbeitern gehörte, auf, das Firmengrundstück sofort zu verlassen. Während die Firmenleitung auf ihr „Hausrecht” pochte, sprachen die Streikenden von einer „höchst verletzenden Form”, wie die Deputation behandelt worden war. „Diese Thatsachen liegen dem Streik zu Grunde”, teilte Louis Karger vom Metallarbeiterfachverein der Öffentlichkeit mit.

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Arbeiter und Lehrlinge der Nähmaschinenfabrik H. Koch & Co. (um 1900). Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 31-84-5

Obwohl in den kommenden Wochen der Streik stets als ein Konflikt über die „Selbsthaltung der Werkzeuge” wahrgenommen wurde, gründete er sowohl auf beidseitigen Ehrverletzungen, als auch auf einem fehlenden Instrumentarium zur Schlichtung tariflicher Konflikte. Die Leitung der Nähmaschinenfabrik Koch & Co. hatte wiederholt darauf hingewiesen, dass sie mit ihren Arbeitern über die „Neuerung” sprechen wollte. Ein Konflikt schien gar nicht möglich zu sein: Wenn „Jemand den alten Modus behalten wolle, der möge sich melden”, teilten die Meister am Lohntag mit. Der Paternalismus der Firmenleitung, der, bildhaft gesprochen, nur einen fürsorglichen Kontakt zwischen Vater und Sohn vorsah, war mit dem von den Arbeitern geforderten Koalitionsrecht zur Wahrnehmung von Interessen nicht vereinbar. Während die eine Seite – von der eigenen Arbeiterschaft enttäuscht – sich weigerte, mit einer Kommission zu verhandeln, sah sich die andere Seite des Rechtes beraubt, durch gewählte Vertreter auf Augenhöhe zumindest Interessen vortragen zu dürfen. Ein Koalitionsrecht der Arbeiter wurde zwar prinzipiell seit den 1860er Jahren anerkannt und war nicht mehr wie in früheren Jahren strafbar, Arbeitgeber waren aber nicht verpflichtet, mit inner- oder außerbetrieblichen Kommissionen zu verhandeln.

Wenige Tage nach Beginn des Streiks spielten die gegenseitigen „Verletzungen” in der öffentlichen Auseinandersetzung aber nur noch eine geringe Rolle. Der für Außenstehende schwer verständliche Konflikt über die „Selbsthaltung der Werkzeuge” bestimmte die Diskussion. Der Metallarbeiterfachverein, der sich zum Wortführer der streikenden Arbeiter erklärte und aufgrund ihrer prekären finanziellen Lage wiederholt „Tellersammlungen” organisierte, sah in der „Neuerung” der Nähmaschinenfabrik vor allem eine Lohnreduktion. Die von den Arbeitgebern angekündigte Erhöhung der Akkordsätze und Löhne reichte aus seiner Sicht überhaupt nicht aus, weil zu den Kleinwerkzeugen nicht nur Hammer, Meißel und Feile gehörten, sondern ein umfangreicher Werkzeugkasten, der die finanziellen Möglichkeiten der Arbeiter bei weitem überstieg. In einem Flugblatt, das ein „offenes Wort über Bielefelder Fabrik-Zustände” versprach, teilte Louis Karger mit, was nach einem „Werkzeugbuche” zu den Kleinwerkzeugen zählte: Eine Strohfeile, vier Vorfeilen, eine halbrunde Schlichtfeile, drei Rundfeilen, eine Quadratfeile, eine Spitzflachfeile, vier Schraubenzieher, zwei Hämmer, ein Feilkloben, zwei Drahtzangen, ein Körner, vier Mutterschlüssel, ein Winkel, ein Durchschlag, drei Meißel, zwei Ölkannen, ein Kugelversenker, ein Kugelfräser, drei Reibahlen, ein Gewindebohrer, ein Schaber, zwei Leeren, zwei Messingbacken, eine Holzkluppe, ein Messingdorn, drei Spiralbohrer, ein Versenker und ein Lineal. Diese Liste konnte sich sogar noch um weitere Gegenstände vergrößern: Schubleere, Lampe, Handbesen, Bohrwinde, Krumm- und Spitzzirkel, Lochtaster, Lötkolben, Scheren, Raspel, Zieheisen, Feilenhefte, Feilbürste, Putzbürste, Kupferhammer, Schmirgelhölzer, Schmirgelleinen, Rüböl, Maschinenöl und Putzlappen. Kämen noch „sonstige Kleinigkeiten” hinzu sei „die Ausrüstung des Arbeiters […] eine komplette”, informierte das Flugblatt. Den Arbeitgebern warf Louis Karger vor, an dem Verkauf der Kleinwerkzeuge durch überhöhte Preise sogar noch zu verdienen.

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Flugblatt des Metallarbeiter-Fachvereins (1885). Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,1/Westermann-Sammlung, Bd. 3

Dieser Vorwurf wurde nicht nur von der Nähmaschinenfabrik Koch & Co. zurückgewiesen, auch die feinmechanischen Fabriken Dürkopp, Baer & Rempel und Hengstenberg, die späteren Firmen Phoenix bzw. Anker, meldeten sich zu Wort. In diesen Firmen war die von Koch & Co. geplante „Neuerung” ohne Proteste längst eingeführt worden. Auch sie sahen sich vom Flugblatt verunglimpft: „Niemand von unseren Arbeitern ist gehalten, seine Materialien bei uns kaufen zu müssen”, konterte die Nähmaschinenfabrik Dürkopp & Co. auf die erhobenen Anschuldigungen. Und von einer Bereicherung könne überhaupt keine Rede sein. Akribisch wies die Firma nach, dass nur der Selbstkostenpreis berechnet und manche der genannten Gegenstände, wie Rüböl oder Putzlappen, sowieso unentgeltlich gestellt wurden. Die „Selbsthaltung der Werkzeuge” koste den Arbeitern nicht die unterstellten 4 bis 7 Prozent des Lohnes, sondern nur 1 Prozent. Bei Hengstenberg & Co. lag dieser Anteil bei rund 1,5 Prozent. Die Firma wies mit großem Nachdruck auf die Notwendigkeit dieser Praxis hin: „Denn nur dann, wenn die Werkzeuge Eigentum der Arbeiter sind, hat er ein Interesse daran, sie zu schonen. Gehören sie der Fabrik, so ist ihm der mehr oder weniger schnelle Verschleiß gleichgültig.” Früher sei es bei Hengstenberg „häufig” vorgekommen, dass Arbeiter „ihre halbstumpfen Feilen auf dem Schraubstock absichtlich stumpf machten, um dafür neue zu erhalten.”

In der Bielefelder Metallindustrie herrschte im März 1885 große Nervosität, weil man befürchtete, dass der Streik auf andere Fabriken übergreifen könne. Und das nicht zu Unrecht. So stellten die Tageszeitungen in der zweiten Streikwoche auf den Straßen eine gereizte Stimmung fest, weil die Nähmaschinenfabrik Koch & Co. die streikenden Arbeiter durch Neueinstellungen ersetzt hatte. Diese „Streikbrecher” wurden in der Bahnhofstraße, an der das Firmengebäude der Nähmaschinenfabrik stand, „durch Drohungen und sogar Mißhandlungen” aufgefordert, die Arbeit einzustellen oder gar nicht erst aufzunehmen, berichtete die „Westfälische Zeitung”. Die Polizei nahm die beobachteten Nötigungen zum Anlass, auf die eindeutige Gesetzeslage und den damit verbundenen Strafen hinzuweisen. Danach drohten drei Monate Gefänfnis, wenn sich Menschen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen versammelten und trotz polizeilicher Aufforderung, sich zu entfernen, nicht reagierten. Wurde sogar „mit vereinten Kräften thätlicher Widerstand geleistet oder Gewalt verübt”, konnten die Delinquenten wegen Aufruhrs mit sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Gefängnisstrafen drohten auch, wer „Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzungen oder durch Vorwurfserklärungen bestimmt oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen oder Vereinigungen zum Behufe zur Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittelst Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, Teil zu nehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht”. Mit anderen Worten: Sowohl der Aufruf zum Streik, aber auch die Nötigung streikunwilliger Arbeiter waren im Kaiserreich strafbare Delikte, die mit einer dreimonatigen Haftstrafe geahndet werden konnten. Die Tageszeitungen kommentierten die amtlichen Bekanntmachungen und ermahnten die Arbeiter, durch unbedachtes Verhalten nicht ihre Familien zu gefährden.
Doch die Warnungen verhallten ungehört. Täglich sammelten sich auf dem Jahnplatz „große Menschenmengen”, die über die Bahnhofstraße zur Nähmaschinenfabrik zogen, dabei „nicht allein den Verkehr” hemmten, sondern „durch ihr wüstes Geschrei die Anwohner” beängstigten. Arbeiter, von denen aus der Sicht der konservativen „Westfälischen Zeitung” „viele sonst ruhige und ordentliche Leute waren”, ließen sich „durch solche tumultuarische Auftritte […] zu Gewalthätigkeiten hinreißen”. Die Polizei nahm „eine ganze Reihe Männer” in Gewahrsam. Am Abend des 26. März eskalierte der Protest. Vor den Häusern der Firmeninhaber Carl Recker und Carl Peters, die in unmittelbarer Nähe der Fabrik wohnten, kam es zu heftigen Demonstrationen und „Zerstörungen”, an denen sich aber, nach Auskunft von Arbeitern, „keine früheren Koch’schen Arbeiter” beteiligt hatten. Abends versammelte sich eine große Menschenmenge vor der Herberge zur Heimat, „wo einzelne fremde Arbeiter Logis genommen” hatten, und schlug mehrere Fensterscheiben ein. Als Polizei die Demonstration auflösen wollte, wurde sie „verhöhnt, sowie mit Steinen und Flaschen” beworfen. Unmissverständlich kommentierte die „Westfälische Zeitung”: Wenn „die Polizei außer Stande” sei, „die Freiheit und das Eigentum des einzelnen Bürgers zu schützen, muß Militär requiriert werden.”

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Gerhard Bunnemann (1842-1925) war von 1881 bis 1910 Oberbürgermeister von Bielefeld. Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 61-2-112

Am Freitag, dem 27. März, mittags um halb eins, zog eine „Soldatenabteilung” zum Kochschen Grundstück an der Bahnhofstraße, „um etwaige weitere Ruhestörungen im Keime zu ersticken.” Major und Bataillons-Kommandeur Adolf Behm und Oberbürgermeister Gerhard Bunnemann waren Zeugen, als „Hohngelächter einzelner frecher Burschen” den Soldaten entgegen schallte. Die Demonstranten wurden aufgefordert, die Straße zu räumen. Nachdem einige Männer, die Widerstand geleistet hatten, „ohne weiteres zum Polizei-Gefängnis abgeführt” wurden, löste sich die Demonstration auf und das Militär konnte wieder in die Kaserne zurückkehren. Im Stadtgebiet zeigten den ganzen Tag noch einige Posten Präsenz, aber auch sie zogen in den frühen Abendstunden wieder ab. Was dann geschah, führte die „Westfälische Zeitung” auf die „Skandalsucht unreifer, unerwachsener Burschen” zurück. Auf dem Jahnplatz versammelten sich tausende von Menschen und ein „unabsehbarer Menschenzug” machte sich auf dem Weg zur Nähmaschinefabrik, wo er „unter widerlichem Gejohle und Geheul vor dem Wohnhause der Firmeninhaber von Koch & Komp. Aufstellung” nahm. Kurze Zeit später „flogen unter wüstem Hurrahrufen Steine und andere Gegenstände in die Fenster”. Oberbürgermeister Bunnemann versuchte die Menschenmenge zu beruhigen, aber er wurde „mit Tumult unterbrochen”.

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Der Jahnplatz mit Blick in die Bahnhofstraße (um 1890). Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 11-1076-9

Die Soldaten, die gerade erst wieder in der Kaserne angekommen waren, kehrten in drei Kompanien um. Die erste marschierte zum Fabrikgebäude an der Bahnhofstraße Ecke Zimmerstraße, die zweite zur Arndtstraße und die dritte zum Bahnhof, um mögliche Fluchtmöglichkeiten zu verhindern. Als die Soldaten auf „das Menschengewoge” stießen, wurden die Demonstranten mit „Trommelwirbel” zum Räumen der Straße aufgefordert. Gleichzeitig ertönte das Kommando „Zur Attaque, Gewehr rechts, fällt das Gewehr, Marsch, Marsch, ausschwärmen” und „in wilder Angst” flohen die Menschen vor „Gewehrkolben und Bajonetten”. Ein Augenzeuge berichtete, dass in der Arndtstraße Menschen „auf einem großen Haufen”, teilweise mit „völlig abgerissenen” Kleidern lagen. Auch in der Bahnhofstraße und Düppelstraße, in der Kleinen Bahnhofstraße und selbst in der Herforder Straße sollen Menschen erheblich verletzt worden sein. Etwa 40 Personen wurden verhaftet. Rückblickend spricht einiges dafür, dass die „Westfälische Zeitung” den Konflikt zwischen Militär und Demonstranten dramatisierte, um vor weiteren Konflikten abzuschrecken. Im Städtischen Krankenhaus wurden nach dem 27. März jedenfalls keine Metallfacharbeiter oder andere Menschen mit signifikanten Verletzungen aufgenommen. Der „Wächter” berichtete am 1. April unter Namensnennung von zwei Arbeitern, die einen „Bajonettstich in die Seite” erhalten hatten, in ihren „Behausungen verpflegt” und „auf dem Wege der Genesung” seien.

Wie dem auch sei: Die blutige Auseinandersetzung dauerte kaum länger als eine dreiviertel Stunde. Gegen 22.30 Uhr zogen die Kompanien wieder in die Kaserne zurück. Auf Antrag des Regierungspräsidenten, der am nächsten Tag nach Bielefeld kam, erließ Oberst Köppen den eingangs erwähnten Belagerungszustand, der „nach vorgängigem Trommelschlag und Blasen auf allen Straßen verkündet” wurde. Nach den Unruhen am Freitagabend wurden bis auf „zahlreiche Neugierige”, die durch die Bahnhofstraße zogen, keine „Menschenansammlungen” mehr beobachtet. Gerüchte, dass sich der Konflikt nach Gadderbaum verlagert haben könnte, wo einige Scheiben einer Bäckerei, einer Buchbinderei und der Zionskirche zu Bruch gegangen waren, bestätigten sich nicht. Zwar wurde die Kirche nun abends bewacht, aber selbst die „Westfälische Zeitung” schloss aus, dass einheimische Arbeiter so etwas täten, „da die Leute in unserer Gegend doch wohl nicht so ruchlos sind.” „Die Ruhe ist wieder hergestellt”, verkündete die liberale Tageszeitung „Der Wächter”.

Um den Streik zu beenden, bot Pastor Friedrich von Bodelschwingh seine Vermittlung an. Die Arbeiter lehnten allerdings ab, weil sie „ohne Einmischung Anderer lediglich mit den Arbeitgebern” verhandeln wollten. Zudem belastete eine neue Forderung, nämlich „die Einführung einer 10stündigen Arbeitszeit”, den Konflikt. Als kurze Zeit später ein Mitglied des „Ausschusses des Central-Comités der Metallarbeiter-Fachvereine” von Mannheim nach Bielefeld kam und an den „Besprechungen” der Streikenden teilnahm, ging alles ganz schnell. Am 7. April erklärten die Arbeiter das Ende des Streiks und beschlossen, die Arbeit anderntags wieder aufnehmen zu wollen. Die mit den Arbeitgebern getroffene Vereinbarung zeigte ein für die Arbeiter ernüchterndes Ergebnis auf: Es blieb beim elfstündigen Arbeitstag, der neue Modus, das Kleinwerkzeug selbst zu halten, wurde „einstweilen hinausgeschoben”, die beiden entlassenen Arbeiter wurden nicht wieder eingestellt und letztlich sprachen die Arbeiter eine „volle Ehrenerklärung” aus und nahmen damit Stellung gegen die Firma verunglimpfende Berichte in der überregionalen Presse. Am 8. April, am ersten Arbeitstag nach dem fünfwöchigen Streik, wurde der militärische Belagerungszustand wieder aufgehoben.

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Mit diesem Plakat wurde der militärische Belagerungszustand bekannt gemacht. Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,1/Westermann-Sammlung, Bd. 3

Der „Wächter” warnte seine Leser, zu glauben, dass es sich bei dem Streik nur um einen Konflikt über die „Verhältnisse des Kochschen Fabriketablissements” handeln würde. Es ließe sich nicht verkennen, urteilte die Zeitung, „daß eine allgemeinere Bewegung weiterer Arbeiterkreise repräsentiert durch die Fachvereinsorganisation in Erscheinung tritt, welche gewissermaßen in dem Koch’schen Unternehmen fast durch Zufall das Terrain für ein Vorpostengefecht fand.” Ohne es beim Namen zu nennen, sprach der „Wächter” damit auch das 1878 erlassene so genannte Sozialistengesetz an, das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie”. Mit diesem Gesetz, das bis zum 30. September 1890 mehrmals verlängert wurde, sollten die politischen Organisationen der sozialdemokratisch orientierten Arbeiterbewegung handlungsunfähig gemacht werden. Erreicht wurde allerdings, dass sich das politische Engagement der Arbeiter z.B. auf Gesangvereine und Arbeiterfachvereine verlagerte. Der „Wächter” wagte im April 1885 einen Spagat zwischen einem wohlwollenden Anerkennen der Arbeiterinteressen und der staatstragenden Räson: „Wir gönnen den Arbeitern durchaus eine Organisation zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen, namentlich in einer Zeit, da zahlreiche Interessenkreise auf dem Wege der Coalition und durch den Einfluß des Staates Sondervortheile erstreben, welche gerade auf die materielle Lage der Arbeiterkreise vielfach eine nachtheilige Rückwirkung üben. Aber vornehmlich im Interesse der Arbeiter selbst wird es liegen, daß man sich streng an den Boden der gesetzlichen Ordnung hält. Wer Terrorismus und Gewalthat übt, wird es zu verantworten haben, wenn die Vertretung des Gesetzes und der Ordnung ebenfalls zur Gewalt greift.” In Bielefeld wurde im 19. und 20. Jahrhundert häufig und nicht selten über mehrere Wochen gestreikt. Ein militärischer Belagerungszustand ist aber nach den dramatischen Ereignissen vom März/April 1885 nicht mehr erklärt worden.

 

Quellen

  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 210,5/ Dürkopp-Adler AG (Akten), Nr. 917: Namensverzeichnis der streikenden Arbeiter von H. Koch & Co. (1885)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 210,5/ Dürkopp-Adler AG (Akten), Nr.1634: Flugblätter der Geschäftsleitung im Streik (1885)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,1/Westermann-Sammlung, Bd. 3: Parteien, Wahlen, Streiks
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2: Zeitungen: Wächter, Westfälische Zeitung (1885)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung
  • Adreßbuch der Stadt und Feldmark Bielefeld mit Gadderbaum-Sandhagen, Bielefeld 1884 [Landesgeschichtliche Bibliothek, X / Bi Z 10]
  • Adreßbuch der Stadt Bielefeld mit dem Amte Gadderbaum, Bielefeld 1890 [Landesgeschichtliche Bibliothek, X / Bi Z 10]

Literatur

  • Gisbert Brenneke, Arno Klönne, Heinrich Lienker, Willi Vogt (Hg.), Es gilt, die Arbeit zu befreien. Geschichte der Bielefelder Gewerkschaftsbewegung, Köln 1989
  • Karl Ditt, Industrialisierung, Arbeiterschaft und Arbeiterbewegung in Bielefeld 1850-1914, Dortmund 1982

 

Erstveröffentlichung: 01.03.2010

Hinweis zur Zitation:
Wagner, Bernd J., 28. März 1885: Das Militär verhängt über Bielefeld den Belagerungszustand, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2010/03/01/01032010/, Bielefeld 2010

 

 

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