• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek •
Was für ein Spektakel – jeder wollte einen der guten Plätze einnehmen, um das grausame Schauspiel zu verfolgen, als der Scharfrichter routiniert seiner Profession nachging. Am 12. August 1727 wurden die Gebrüder Johann Herrmann und Johann Jobst Rennebaum auf der (Kleinen) Schildescher Heide vor Tausenden von Zuschauern öffentlich hingerichtet. Beide hatten den gemeinschaftlichen Mord am Gutsverwalter Daniel Müller gestanden.

Eine umfangreiche Druckschrift orientiert über die Hintergründe und Ahndung der „grausamen Strassen-räuberischen Mordthat“ am 5./6. Dezember 1726. Mit den Ermittelungen gelang es dem Sparrenbergischen Kriminalgericht, die Familie Rennebaum mit ihren sechs Söhnen als eine „ziemliche Bande der grössesten Spitzbuben und Mörder“ ausfindig zu machen und die beiden Haupttäter Johann Hermann und Johann Jobst Rennebaum einer als gerecht empfundenen Strafe zuzuführen, so dass sie schließlich „ins Gras beissen, und allen ihres Gleichen zum Exempel und Abschreckung auf dem Rade dienen müssen.“
Die Gebrüder Rennebaum hatten immerhin Berufe gelernt: Der 21jährige Johann Hermann war Apothekergeselle gewesen, der zwei Jahre jüngere Johann Jobst Kaufmannsdiener. Ein dritter Bruder, der frühere Wachtmeister Franz Heinrich Rennebaum, war 1726 mit seiner Bewerbung als Verwalter des Gutes Wehrburg bei Spenge gescheitert und hatte danach seine Mitbrüder angestiftet, den Konkurrenten Daniel Müller zu schädigen. Nachdem der Verwalter Hensen 1726 plötzlich verstorben war, hatten der 24jährige Daniel Müller aus Neuenkirchen bei Melle und der ehemalige Wachtmeister Franz Heinrich Rennebaum aus Werther um die Nachfolge konkurriert – die Wahl des Gutseigentümers v. Münch fiel auf Müller, der seinen Dienst Anfang Dezember 1726 antrat.

Kurz darauf lockten die Brüder den ahnungslosen Verwalter in eine Falle. Am Abend des 5. Dezember 1726 stellte sich Johann Jobst Rennebaum mit einem gefälschten Brief beim jungen Verwalter Müller als Lakai des Gutsherrn vor. Trotz der Warnungen der Witwe Hensen folgte der dienstbeflissene und unerfahrene Müller der Aufforderung, mit nach Herford zu kommen, um seinem Herrn v. Münch Geld zu bringen. Mit 375 Reichstalern und nur mit einem Rohrstock ausgestattet, machte sich der arglose Müller mit Rennebaum auf den Weg nach Herford und ahnte nicht, dass „ihm dieser Gang so fatal seyn werde“. Bald schloss sich Johann Hermann Rennebaum den beiden an und gab vor, den gleichen Weg zu haben. Auf freiem Feld dann bei Wichmanns Hof „haben die beyde bis dahin verkappete Mörder ihr verfluchtes […] Vorhaben […] ins Werk gerichtet“. Sie gaben aus ihren plötzlich gezogenen Pistolen jeweils einen Schuss ab, der von Schroten und einer Kugel getroffene Müller versuchte zu fliehen, wurde aber gestellt und mit etwa 20 Kolbenhieben auf den Kopf erschlagen „bis er endlich völlig seinen Geist aufgegeben“. Nachdem sie das Geld an sich genommen und die Leiche in ein Gebüsch gezogen hatten, flohen die Rennebaums zunächst nach Werther. Zwei Umstände sollen jedoch zu ihrer Überführung beitragen: Zum einen erlitt Johann Hermann aufgrund einer zu starken Pulverladung durch die zurückschlagende Pistole eine Handverletzung, zum anderen blieb am Tatort ein bei den brutalen Schlägen herausgebrochener Holzsplitter des Pistolenschafts zurück.

Zwei Tage nach der Tat fanden Suchtrupps die Leiche des inzwischen als vermisst gemeldeten Müller. Die umgehend eingeleiteten Ermittelungen lenkten schnell den Verdacht auf die Gebrüder Rennebaum, schließlich war die Familie Rennebaum aus Werther „wegen ihrer übelen Aufführunge und verdächtigen Lebens-Art“ nicht gut beleumundet. Soldaten aus Bielefeld verhafteten am 19. Dezember 1726 den Vater und zwei Söhne, während die beiden Hauptverdächtigen flüchtig waren. Franz Heinrich Rennebaum wurde als ehemaliger Soldat in Militärgewahrsam genommen. Auf einem Schrank wurde schließlich eine am Schaft beschädigte Pistole gefunden, zu der der am Tatort gefundene Splitter genau passte. Ende Dezember 1726 wurden die Mutter, zwei Mägde und eine Schwiegertochter sowie der Organist und Küster Johann Philipp Rennebaum inhaftiert. Die flüchtigen Brüder wurden steckbrieflich gesucht, gelangten aber nach Amsterdam, von wo aus sie in „der reinen Wahrheit nicht durchgehend conform“ gehenden Briefen an die Mutter ihre Unschuld beteuerten, sie seien zur Komplizenschaft von drei vagabundierenden Soldaten gezwungen worden, die freilich anschließend den Mord verübt hätten.
Die Strafverfolgungsbehörden baten den Amsterdamer Magistrat erfolgreich um Unterstützung, so dass die Rennebaums in einem Amsterdamer Wirtshaus widerstandslos festgenommen und anschließend nach Lingen ausgeliefert werden konnten. Erste Verhöre zeigten, dass sie sich als „in ihrer Bosheit verhärtet, und verstocket, […] sehr frech und verwegen“ zeigten. Bereits das zweite Verhör auf dem Sparrenberg zeigte jedoch Wirkung: Unter der Last der Beweise und mit der Aussage seines Bruders Franz Heinrich konfrontiert, der nach eigenen Worten vom Mord abgeraten hatte, brach Johann Jobst zusammen. Die beiden Hauptverdächtigen gaben jedoch an, vom Bruder angestiftet worden zu sein. Es folgten weitere Verhöre mit Widerrufungen, gegenseitigen Belastungen und Schuldanerkenntnissen.

Am 7. Juli 1727 erkannte König Friedrich Wilhelm I. aufgrund der richterlichen Untersuchungen für Recht: Die Brüder Rennebaum wurden „zur wohlverdienten Straffe, andern aber zum Abscheu und Exempel mit dem Rade von unten auf vom Leben zum Tode gebracht und ihre Cörper aufs Rad geflochten“. Für den Anstifter Franz Heinrich war ebenfalls die Todesstrafe vorgesehen, aber zunächst ausgesetzt worden. Den sicheren Tod vor Augen, belasteten die zum Tode verurteilten erneut ihren Bruder, der sie „fast mit den Haaren dazu gezogen“ hätte. Im Übrigen habe er sie bereits zwei Wochen vor dem Mord bewaffnet nach Neuenkirchen geführt, um mit ihnen den Mitbewerber Daniel Müller aus dem Weg zu räumen.
Die Hinrichtung der Rennebaums wurde für den 12. August 1727 angesetzt. Die beiden Brüder wurden morgens um 6 Uhr aus der Festung Sparenberg vorbei an Tausenden von Menschen in das Bielefelder Rathaus herabgeführt, wo ihnen erneut das Todesurteil verkündet wurde, das sie mit „verwundernswürdiger Standhafftigkeit anhöreten“. Allein bei der Ausrufung der ihnen bis dahin nicht eröffneten Hinrichtungsmethode des Räderns registrierte man, dass sie „die Achseln ein wenig zogen und dabey eine sehr gelassene Mine machten, wo durch sie die Hertzen derer, so dies an ihnen wahrnahmen, nicht wenig bewegten“. Auch die dort öffentlich geleistete Abbitte bei den anwesenden Geschwistern des Ermordeten, die den Rennebaums vergaben, hinterließ einen tiefen Eindruck.

Von Soldaten eskortiert und von vier Geistlichen begleitetet, nahmen die Gebrüder Rennebaum ihren halbstündigen Weg zu Fuß vom Bielefelder Rathaus zum Richtplatz auf der (Kleinen) Schildescher Heide. Dessen genaue Lage ist unklar, jedoch wurde vermutet, dass er in der Nähe der heutigen Schillerstraße auf einem Heidehügel namens Galgenbrink lag, wo bereits 1679 der Vatermörder Jobst Dietrich Müller hingerichtet worden war. Über eine Hinrichtung von 1751 berichtet der Jöllenbecker Pastor Hagdeorn, der Wege habe „über den Steinweg zwischen den Teichen und dem Gehölze nach dem Gerichtsplatz“ geführt. Etwa 500 Meter entfernt von der Schillerstraße verzeichnet eine 1939 angelegte Karte der alten Bielefelder Feldmark eine „Fillkuhle“ (westfälisch fillen „die Haut abziehen“, filler „Abdecker“), d.h., einen Schindanger, auf dem Tierkadaver vergraben wurden. Da der Scharfrichter als Abdecker auch für die Entsorgung verendeter Tiere zuständig war, könnte der von ihm direkt an der alten Landwehr, die als äußerer Verteidigungsring und Grenze des städtischen Rechtsbereichs die städtische Feldmark vom Umland abtrennte, unterhaltene Schindanger auch als Richtplatz gedient haben. Dieses Gelände liegt heute westlich des Ringlokschuppens und nördlich des Wasserturmes im Gleisbett Bielefeld-Herford.
Scharfrichter (auch „Nachrichter“ im Sinne von Urteilsvollstreckung nach dem Richterspruch) in Bielefeld war seit 1723 Conrad Andreas Voss, der Bruder von Johann (Zacharias) Voss, der 1700 die Nachfolge seines verstorbenen Schwiegervaters Hermann Kahle angetreten hatte. Am 4. September 1700 hatte Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg-Preußen Johann Voss „den Scharfrichter dienst und die Meysterey in unserer Graffschaft Ravensberg […] als eyn Erbliches Eygenthumb“ übertragen. Zu Voss´ Aufgaben zählten die „scharffe Execution“ und die Abdeckerei. Voss genoss Steuerfreiheit und brauchte auch nicht die Einquartierung von Soldaten fürchten, allerdings hatte er jährlich 100 Reichstaler in Berlin (damals „Kölln an der Spree“) zu zahlen. Das Haus des Scharfrichters auf dem Grundstück Mauerstraße 56 wurde 1890/91 abgerissen. Das im Volksmund als „Scharfrichter-Haus“ geltende und direkt an der Straße gelegene Gebäude Mauerstraße 56 war wahrscheinlich nur das Wohnhaus der Abdecker-/Scharfrichter-Knechte. Es wurde 1954 abgebrochen. Das Bielefelder Richtschwert ging später an eine Lemgoer Scharfrichter-Familie über, die es Ende des 19. Jahrhunderts an den Verlagsbuchhändler Otto Klasing nach Leipzig verkaufte. Wahrscheinlich ging es dort bei einem Luftangriff 1944 verloren.

Am 12. August 1727 sollte das Richtschwert des früheren Henkers Hermann Kahle nicht zum Einsatz kommen, galt doch die Enthauptung geradezu als ehrbarer Tod und blieb damit bis etwa 1800 dem Adel vorbehalten. Für die Rennebaums war die Methode des Räderns ausersehen worden, die bei ihnen aber nicht „von oben herab“ vollzogen werden sollte, indem das Rad beim ersten Stoß auf den Brustkorb oder Kehle gestoßen wurde, sondern von „unten auf“, wonach zuerst die Unterschenkel zertrümmert wurden. Ein Stich zeigt den von einer Kette Soldaten umstandenen Richtplatz, die die vielköpfige sensationslüsterne Menge im Zaum hielten, in der sich auch Kutschen des Landadels befanden. Ein von fünf Gehilfen unterstützter Scharfrichterknecht hebt das Rad, um es auf die Unterschenkel herabfallen zu lassen. Die Gliedmaßen waren auf der Rückseite mit Holzpflöcken gekontert, die verhindern sollten, dass Arme und Beine auf dem weichen Boden lediglich gequetscht wurden. Erst ab 1749 sollten zum Rädern verurteilte eine „Milderung“ ihrer Strafe in der Form erfahren, dass sie zuvor in einem unbemerkten Augenblick erdrosselt wurden.
Johann Jobst Rennebaum wurde als erster „aufs Chavot geführt […] und wurden also seine Glieder, von unten an, mit einem Rade zerstossen“. Unmittelbare Augenzeugen waren Beamte und Richter, die Mutter und deren Schwiegertochter, während am Rand der Bühne Johann Hermann von Geistlichen letzten Zuspruch erfuhr. Er trug noch sein Kamisol (Weste) und eine Leinenmütze, die seinem Bruder bereits abgenommen worden waren. Johann Hermann wird mit seinem letzten Worten zitiert: „Herr Jesu, in deine Hände befehle ich meinen Geist“.
Beim Anstifter Franz Heinrich erkannten die Richter später auf eine sechsjährige Festungshaft. Bereits vorher waren wegen Mitwisserschaft und Unterstützung dessen Ehefrau zu zwei und die Mutter zu drei Jahren in Festungshaft in Spandau verurteilt worden. Johann Heinrich Rennebaum erhielt ein Jahr Zuchthaus, Johann Heinrich Rüter ein Jahr Festungsarbeit wegen Mitwisserschaft, die Mägde kamen für sechs Wochen in Haft.

Die Hinrichtung der Gebrüder Rennebaum blieb nicht die letzte in Bielefeld: 1729 zersprang ein Richtschwert bei der Enthauptung einer Doppelmörderin auf der (Kleinen) Schildescher Heide, 1751 wurden dort vier Mitglieder der Assholtschen Diebesbande und 1764 Pierre Arciné hingerichtet. 1782 beschwerte sich die Stadt bei der Regierung Minden gegen die Verletzung ihres Privilegs auf Urteilsverkündung im Rathaus, nachdem der Räuber Daniel Philipp Gehring im Dezember 1782 direkt vom Sparenberg zur Richtstätte am Gadderbaum geführt worden war. Der dafür Verantwortliche rechtfertigte sein Vorgehen lapidar mit Zeitknappheit, der allgemein herrschenden Kälte, Glatteis, das sich im Stadtgebiet nach einem Wasserrohrbruch ausgeweitet hatte, und erheblichen Sicherheitsproblemen, den als unberechenbar geltenden Delinquenten durch die Menge zu führen.
Das 1879 eingerichtete Bielefelder Schwurgericht verhängte bis 1936 noch elf Todesurteile. Am 25. November 1936 wurde zuletzt ein Mörder enthauptet, die letzte Hinrichtung in Bielefeld, an die sich später ein Zeitzeuge erinnerte: „ich werde diesen Anblick nicht vergessen. […] Mit der Todesstrafe kann nur liebäugeln, wer nie eine Hinrichtung erlebt hat. Ich werde auch niemals das Gesicht des Scharfrichters vergessen, das vor Ekel und physischer Qual entstellt war, und sein Stammeln, er könne es nicht mehr tun, er könne es nicht mehr tun!“
Quellen
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81: Bde. 13 und 21: Wolff Ernst Aleman, Collectanea Ravensbergensia (1688-1727, 1757-1763)
- Stadtarchiv Bielefeld, Ältere Akten, Nr. 221: Klärung der Privilegien der Stadt Bielefeld auf Urteilsverkündung im Rathaus bei der Hinrichtung des Daniel Philipp Gering, 1782
- Stadtarchiv Bielefeld, Ältere Akten, Nr. 6001a und 6002: Kämmereirechnungen (1723) (1724)
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81, Bde. 13 und 21: Wolff Ernst Aleman, Collectanea Ravensbergensia (1688-1727, 1757-1763)
- Stadtarchiv Bielefeld, Westermannsammlung, Bde. 9, 27, 50 und R 30/1
- Stadtarchiv Bielefeld, Pläne, LK 3/3/5: Historische Karte der alten Bielefelder Feldmark vor und nach der Markenteilung auf der Grundlage der Katasterkarte von 1825, Blatt 2 (1939)
- Stadtarchiv Bielefeld, Fotosammlung
- Landesgeschichtliche Bibliothek ST 70 2: Umständliche doch in möglichster Kürtze verfassete Acten-mäßige Relation von der an dem Verwalter, Daniel Müller, auf dem Adelichen Hause Werburg, der Familie Münch gehörig, in der Grafschaft Ravensberg belegen, in der Nacht vom 5. auf den 6. Dec. 1726. vorgegangenen grausamen Mordthat und Beraubung […] aber bald darauf erfolgten Entdeck- und Arretierung derer nach Amsterdam geflüchteten beyden Haupt-Mörder, nemlich der Gebrüder Johann Hermann Rennebaum, gewesenen Apothecker-Gesellen, und Johann Jobst Rennebaum, einen Kaufmanns-Diener […], Berlin 1730
Literatur
- Evans, Richard J., Öffentlichkeit und Autorität. Zur Geschichte der Hinrichtungen in Deutschland vom Allgemeinen Landrecht bis zum Dritten Reich, in: Heinz Reif (Hg.), Räuber, Volk und Obrigkeit. Studien zur Geschichte der Kriminalität in Deutschland seit dem 18. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 1984, S. 185-258
- Kottenkamp, Paul, „Achter de Müern“. Kindheitserinnerungen aus einem alten Scharfrichterhaus, in: Der Ravensberger 23 (1951), S. 51-54
- Löhmann, Karl, Ein Sparenberger Kriminalprozeß im Jahre 1727, in: Der Ravensberger 23 (1951), S. 56 f.
- Sudbrack, Wilhelm, Eine gerichtliche Exekution auf der Schildescher Heide am 16. Juni 1751, in: Ravensberger Blätter 30 (1930), S. 14
- Vogelsang, Reinhard, Geschichte der Stadt Bielefeld, Bd. 1: Von den Anfängen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts, Bielefeld 1980
- Wehrenbrecht, August, Die Werburg. Aus 500 Jahren ihrer Geschichte, Bielefeld 1994
- Wilbertz, Gisela, Der Nachlass der Scharfrichterfamilie Clauss/Clausen in Lemgo, in: Silke Urbanski/Christian Lamschus/Jürgen Ellermeyer (Hg.), Recht und Alltag im Hanseraum : Festschrift Gerhard Theuerkauf („De Sulte“, Bd. 4), Lüneburg 1993, S. 439-461
- Wilbertz, Gisela, „… Fürstlicher Gnaden und der Stadt Diener …“ – Scharfrichter in Bielefeld in der Frühen Neuzeit, in: 87. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg (2001), S. 101-138
- Zander, Marianne, Vom Henkerskarren zum Motorradrennen. Die Galgenheide – der Hinrichtungsplatz lag auf Queller Gebiet, in: Der Minden-Ravensberger Jg. 2002, S. 128-131
Erstveröffentlichung: 01.08.2007
Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen, 12. August 1727: Hinrichtung der Gebrüder Rennebaum auf der Schildescher Heide, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2007/08/01/01082007/, Bielefeld 2007