• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •
Er galt für den Großteil seiner Amtszeit und über Jahrzehnte danach vor allem als unpolitischer Verwaltungsbeamter, der keiner Partei angehörte und sich zum Politgeschehen nicht öffentlich äußerte. Auf den ersten Blick ein anderes Bild zu zeichnen scheint die neuerdings als gegeben anzusehende NSDAP-Mitgliedschaft des Bielefelder Oberbürgermeisters Dr. Paul Prieß (1879-1935) ab 1933. Seine Rolle von 1932 bis 1935 wirft damit Fragen auf, die die Überlieferung allerdings nicht abschließend beantworten kann. Paul Prieß war ein exzellenter Verwaltungsfachmann der zweiten Reihe, der in politisch unruhigen Zeiten seinen Platz weiter vorn zu finden hatte und ihn von anderen zugewiesen bekam.
Herkunft, Ausbildung, Kriegsteilnahme
Paul Prieß wurde am 18. Juli 1879 in Langendreer, Kreis Bochum, als Sohn des Fabrikbesitzers Johannes Prieß und seiner Ehefrau Lisette Prieß geb. Borgmann geboren. Dem Besuch der Evangelischen Volksschule in Weitmar und des Gymnasiums in Bochum folgte nach der Reifeprüfung Ostern 1898 ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen (vier Semester) und Kiel (zwei). Nach der ersten juristischen Staatsprüfung am Oberlandesgericht Kiel (28. September 1901) arbeitete Prieß als Referendar (25. Oktober 1901) am Amtsgericht Werden, Landgericht Dortmund, Staatsanwaltschaft Bochum, in einer Anwalts- und Notarkanzlei in Dortmund, am Amtsgericht Witten und am Oberlandesgericht Hamm.
Am 15. April 1904 promovierte er mit einer Dissertation über „Die Einwirkung des BGB auf die Verjährung der vor seinem Inkrafttreten begründeten Ansprüche“ an der Universität Rostock zum Dr. jur. und legte am 2. Oktober 1907 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Nachdem er am 2. Oktober 1906 Gerichtsassessor am Amtsgericht Witten geworden war, wechselte er am 1. Januar 1908 zur Stadtverwaltung Essen, wo er zunächst unentgeltlich informatorisch beschäftigt war, kurzzeitig eine Beigeordnetenvertretung übernahm, ab dem 1. November 1908 als juristischer Hilfsarbeiter und ab dem 1. Januar 1910 als Stadtassessor für juristische Angelegenheiten und Bearbeitung der Armen-, Waisen- und Wohlfahrtssachen beschäftigt war. Prieß war durchaus ambitioniert, schaute sich nach neuen Herausforderungen um, wobei er sich stets für die Kommunalverwaltung interessierte: 1909 bewarb er sich erfolglos auf Stellen in Osnabrück, Mühlheim/R. und Gelsenkirchen, 1910 in Gevelsberg.
Prieß hatte 1902/03 als Einjährig Freiwilliger beim 2. Thüringischen Infanterie-Regiment 32 in Meiningen gedient und die Truppe als Unteroffizier verlassen. 1905 wurde er Vizefeldwebel, 1906 Leutnant der Reserve des Reserve-Infanterieregiments (RIR) 32, 1912 wurde er an die Landwehr 1. Aufgebot überwiesen. Im Ersten Weltkrieg war Prieß bis zu seiner Gefangennahme am 28. Februar 1915 zunächst bei der 8. Kompanie/RIR 15, wurde am 30. August 1914 verwundet und kam nach Verwendungen bei anderen Infanterietruppenteilen und Beförderung zum Leutnant (31. Dezember 1914) am 2. Februar 1915 als Kompanie-Führer zur 11. Kompanie/RIR 256.

Bei den Kämpfen vor Grodno im Gefolge der Winterschlacht in Masuren wurde er als Oberleutnant am 28. Februar 1915 bei Mankowtzje (heute Monkovtsy, Weißrussland) gefangengenommen und war danach bis zum 25. März 1918 in russischer Kriegsgefangenschaft (u. a. Lager Chabarowsk). Hier arbeitete er mit Elsa Brändström (1888-1948) zusammen, die sich für deutsche und österreichische Kriegsgefangene in Russland einsetzte und als „Engel von Sibirien“ Bekanntheit erlangte. Prieß war zeitweise in einem Kontaktbüro in Moskau eingesetzt. Nach geglücktem Fluchtversuch im Februar 1918 wurde Prieß über das Quarantänelager Warschau als Oberleutnant der Reserve zum Ersatzbataillon IR 55 (27. Mai 1918) kommandiert und Leiter einer Kommission zur Fürsorge für die deutschen Kriegsgefangenen in Russland. Als Hauptmann der Reserve wurde er am 12. Dezember 1918 aus dem Militärdienst entlassen.
In Bielefeld
Am 8. Februar 1911 war Prieß zuvor in Bielefeld für eine Amtszeit von zwölf Jahren einstimmig zum 2. Beigeordneten gewählt worden und hatte sein Amt am 1. Mai 1911 angetreten. In sein Ressort fielen vor allen Dingen die Schulen, ein Feld, das bis dahin der neue Oberbürgermeister Dr. Rudolf Stapenhorst (1864-1944) bearbeitet hatte. Darüber hinaus gehörten zu seinem Dezernat Polizei, Feuerwehr und Bücherei, Markt-, Betriebsamts- und Arbeiterangelegenheiten sowie teilweise Rechtsfragen. Im Vorfeld hatte die Stadt Bielefeld Erkundigungen über ihn eingeholt. In zwei Stellungnahmen bescheinigte der Oberbürgermeister von Essen Prieß, „eine energische, selbständige Persönlichkeit“ zu sein, der eine Polizeiverwaltung „in einer angehenden Großstadt mit starker Arbeiterbevölkerung“ vorzüglich zu führen verspreche. Prieß sei ein „höchst gewissenhafter Arbeiter von unermüdlichem Fleiß und Interesse für die kommunalen Aufgaben“ und in „seinem Charakter […] zuverlässig und treu, bringt allen Berufsgruppen volles Verständnis entgegen, vereinigt mit liebenswürdiger Gewandtheit im Verkehr ein zielbewußtes tatkräftiges Arbeiten.“
Im Januar 1919 verlobte Prieß sich mit Luise Maiweg (1892-1945), am 21. Juni 1919 schlossen beide die Ehe, aus der eine Tochter und ein Sohn hervorgingen, die 1921 und 1925 beide in Bielefeld geboren wurden. Noch im Jahr seiner Verlobung schielte Prieß erneut auf eine höherwertige Stelle, als er sich – wiederum erfolglos – auf die Bürgermeisterstelle in Detmold bewarb. Seine Abwanderungsgedanken behinderten jedoch nicht seine Wiederwahl als 2. Beigeordneter am 4. Oktober 1922, als er einstimmig für zwölf Jahre bestätigt wurde. 1925/26 fungierte Prieß im Rahmen der Neuordnung des Polizeiwesens (Verstaatlichung der zuvor kommunalen Sicherheitspolizei), für das er u. a. zuständig gewesen war, als Überleitungskommissar nach dem ausgeschiedenen Polizeipräsidenten Friedrich Freiherr v. Korff (1865-1928).

Die politischen Aufladungen der Spätphase der Weimarer Republik gingen auch an Bielefeld nicht spurlos vorbei, jedoch dominierte die am 1. Oktober 1930 durchgeführte Gebietsreform das Geschehen vordergründig. Schildesche, Sieker und Stieghorst gingen in der Stadt Bielefeld auf, die damit die magische Grenze von 100.000 Einwohnern übersprang. Stapenhorst hatte seine Amtszeit auch vor diesem Hintergrund noch einmal verlängern lassen, warf aber aufgrund der zunehmend öffentlichen Demontage durch die NSDAP, die mit KPD(!)-Stimmen sogar eine formelle Missbilligung seines Verwaltungshandelns durchgesetzt hatte, zermürbt das Handtuch. Notwendig erschien vielen ein unpolitischer und unverbrauchter Nachfolger – oder suchten die Parteien einen konturlosen bis schwachen, auf jeden Fall beeinflussbaren Kandidaten, der vor allem ein Verwaltungsfachmann war? Schon Stapenhorst hatte anlässlich der Bürgermeisterbewerbung Prieß´ nach Detmold am 13. November 1919 geurteilt: „politisch hält er sich vollkommen zurück und zählt zu keiner politischen Partei“.
Am 27. Januar 1932 wurde Prieß mit 25 Stimmen aus dem konservativ-bürgerlichen Lager und der NSDAP zum Oberbürgermeister gewählt, 22 Stimmen der SPD entfielen auf deren Kandidaten, den 2. Bürgermeister und Finanzdezernenten Josef Köllner (1872-1951). Die – auch in anderen Abstimmungen nicht unübliche, da gegen die SPD gerichtete – Enthaltung der KPD-Ratsherren ermöglichte die Wahl Prieß´. Die Westfälischen Neuesten Nachrichten vom 28. Januar 1932 bewerteten ihn wie folgt: „Politisch ist der neue Oberbürgermeister bisher nicht hervorgetreten. Die Tatsache, daß alle bürgerlichen Parteien von der äußersten Rechten bis zum Zentrum für die Kandidatur von Dr. Prieß eintraten, wird man als Beweis für den Willen nehmen dürfen, das Amt des Oberbürgermeisters aus der Ebene der Parteipolitik herauszuheben und ihm die Möglichkeit zu geben, unbeeinflußt von den Strömungen des Tages als unpolitischer Verwaltungsfachmann zum Wohle der Stadt Bielefeld und ihrer Bürgerschaft zu wirken“. Ganz nebenher enthielt die Berichterstattung die seinerzeit verbreitete Fehleinschätzung, dass die „äußersten Rechten“, womit wohl die NSDAP gemeint war, eine bürgerliche Partei seien.

In seiner Antrittsrede diagnostizierte Prieß – für einige vielleicht überraschend – schonungslos, dass es richtiger sei, „von einem offenbaren Niedergang der Selbstverwaltung als nur von einer Krise zu sprechen.“ Prieß gestand Fehler in der Selbstverwaltung ein, die freilich überall vorgekommen seien – „es mag auch eine übersteigernde Politisierung in der Selbstverwaltung Platz gegriffen habe – die Arbeit wäre leichter ohne sie gewesen“. Die staatlichen Eingriffe in die städtische Finanzautonomie bei gleichzeitiger Unterdeckung der Erwerbslosenfürsorge habe die Kommunen in eine finanzielle Schieflage versetzt und eine „kommunalfeindliche Einstellung“ in den Medien erzeugt. Pessimistisch blickte Prieß auf bessere Zeiten mit Gestaltungsmöglichkeiten zurück: „Heute nichts von an all dem. Die nackte Not und die Sorge um das alltägliche Brot für viele unserer Volksgenossen stehen im Vordergrunde.“ Dennoch versprach der neue Amtsinhaber, sein Amt „objektiv und sachlich, unparteiisch und ohne Vorurteil“ zu verwalten. Mit diesem Versprechen ging der Verwaltungsfachmann an die Arbeit und in eine aufgeladene politische Zeit.
Handlungsspielräume im Amt?
Prieß blieb zunächst weiter parteilos, so wie er auch zuvor stets eindeutige politische Positionierungen unterlassen hatte. In seine verhältnismäßig kurze Amtszeit fiel 1933 die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mit Gleichschaltung, Entfernung diverser, vor allem SPD- und KPD-angehöriger Mitarbeitender und erster, gegen Regimegegner und die jüdische Bevölkerung gerichtete Maßnahmen, die auf Anweisungen und Gesetzen der NS-Regierung beruhten. Ein jeweiliger persönlicher Einfluss Prieß´ ist schwer nachzuweisen.
Auf Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (BBG) vom 7. April 1933 wurden politisch missliebige und „nichtarische“ Verwaltungskräfte entlassen. Den Hebel dafür bot die weitreichend anwendbare Formulierung, dass aus dem Dienst zu entlassen war, wer eine „sonstige Eignung“ nicht besaß, was auch und vor allem eine politische Zuverlässigkeit meinte. In Bielefeld traf dieses 1933 fünf Beamte (von 408, also 1,23 %), neun Angestellte und 41 Arbeiter sowie zwei Lehrer; zwei weitere Lehrkräfte wurden in den Ruhestand versetzt. Prieß´ Einfluss ist bei diesen Vorgängen nicht abschließend rekonstruierbar. Es ist auch kaum möglich, allgemein verbindliche Handlungsspielräume herauszuarbeiten und zu beurteilen, ob er diese konsequent nutzte oder überhaupt hätte erkennen können. Als dem Oberstadtsekretär Otto Nentwig (1893-1979) im Rahmen der Überprüfungen vorgeworfen wurde, im Haus der Technik SS-Männer als „2 Scheiss-Nazis“ tituliert zu haben, war dieses für eine politisch belastbare Bewertung irrelevant und blieb für ihn ohne Folgen, was Prieß kommentarlos zur Kenntnis und nicht zum Anlass nahm, dem weiter nachzugehen.

Ab Mitte Juni 1933 erließ die Verwaltungsleitung Anordnungen an die verschiedenen Beschäftigtengruppen, einen vorbereiteten Fragebogen innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt vorzulegen: Neben üblichen Angaben wurden Erklärungen zur Verwaltungslaufbahn und notwendigen Vorbildung, eigener Kriegsteilnahme oder Gefallenenstatus des Vaters oder Sohnes, „arischer Abstammung“ (ein jüdischer Eltern- oder Großelternteil reichte für eine Entlassung aus) und Zugehörigkeit zu Parteien oder sozialistischen oder republikanischen Verbänden abgefordert. Die ersten Aufforderungen und Ausfüllhilfen an die Beamten vom 15. und an die Angestellten vom 28. Juni 1933 waren noch „in Vertretung“ durch Bürgermeister Fritz Budde (1895-1956) von der NSDAP unterzeichnet worden. Prieß selbst war in dieser Zeit mutmaßlich erkrankt, zumindest fehlte er vom 12. Juni bis 3. Juli 1933 einschließlich bei den Sitzungen des Magistrats. Schon 1931 war er für 50 Tage wegen einer Gallenblasenstörung ausgefallen, zum Jahreswechsel 1932/33 weitere 31 wegen seines schon vor 1915 diagnostizierten Rheumas.
Die Prüfung der ersten Fragebögen erfolgte am 30. Juni 1933 in Abwesenheit von Prieß durch Budde, vier Stadtverordnete der NSDAP, die acht NSDAP-Ortsgruppenleiter und den Abteilungsleiter der Nationalsozialistischen Beamten-Arbeitsgemeinschaft – eine unabhängige Beteiligung der Verwaltung fand zunächst nicht statt, erst bei Folgesitzungen wurden Fachschaftsleiter einzelner Berufsgruppen hinzugezogen, waren aber stets allein und damit in der Unterzahl.
Eine erweiterte, am 3. Juli 1933 von Prieß unterzeichnete Anweisung für die Beurteilung von Arbeitern ging über die von Budde hinaus und beinhaltete u. a. auch die Bewertung kommunistischer Tätigkeiten: „Als Kommunisten fehlt ihnen die sonstige Eignung. […] Es muss nur nach den Umständen anzunehmen sein, dass sie Kommunisten sind. […] Es genügt eine nachweisbare kommunistische Einstellung (Gesinnung). […] Die Übertritte [zur NSDAP oder nationalen Verbänden], die in den letzten Monaten erfolgt sind, müssen aber mit Vorsicht und Misstrauen aufgenommen werden; bis zum Nachweis des Gegenteils ist der angebliche Austritt aus der KPD. nur als Täuschungsmanöver zu werten.“ Inwieweit Formulierungen dieser Art von Prieß selbst kamen oder bereits von Parteidienststellen der NSDAP ist nicht klar, jedoch reichte der Arm der Gauleitung der Partei so weit, als sie sich vorbehielt, „ohne besondere Aufforderung in das Verfahren einschalten“ zu wollen. Lag die Federführung für das Verfahren und die notwendigen Überprüfungen noch bei Prieß oder der Verwaltung oder schon längst bei der NSDAP? Führte Prieß überhaupt noch die Verwaltung? Tatsächlich gaben die NSDAP-Kreisleitung und -Ortsgruppen in den folgenden Monaten wiederholt Einschätzungen über die politische Zuverlässigkeit einzelner Beschäftigter ab, die teilweise in die Beurteilungen eingingen.

Bei einem prominenten Fall machte Prieß seinen Einfluss jedoch geltend: Der von den Nationalsozialisten dominierte Magistrat hatte Prieß´ Konkurrenten von 1932, den Finanzdezernenten Josef Köllner, aufgrund seiner SPD-Zugehörigkeit nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums an 18. April 1933 beurlaubt und am 8. Mai 1933 sogar dessen Entlassung beantragt. Prieß unterzeichnete am 14. Mai 1933 eine Eingabe des Magistrats an den Regierungspräsidenten, die auch Bewertungen seines früheren Kontrahenten um den OB-Posten enthielten: „Immer stand er auf gemässigtem Boden. Eine radikal marxistische Weltanschauung ist uns in den langen Jahren seiner Bielefelder Tätigkeit von ihm nicht bekannt geworden. […] Schon aus dieser Tatsache ergibt sich, dass K. von ausgleichender Natur ist; seine ruhige und sachliche Verhandlungsart, die Gegensätze zu überbrücken wusste, wurde schon damals an ihm geschätzt. […] Sein unermüdlicher Fleiss und seine ruhige Sachlichkeit haben auch bei seinen politischen Gegnern Anerkennung und Würdigung gefunden. Köllner wird deshalb nicht als Parteibuchbeamter angesehen werden dürfen.“
Allerdings legte der Magistrat für leitende Beamte strengere Maßstäbe an, die Köllner als früherer Gewerkschaftsfunktionär nicht einzuhalten versprach: „Diese langjährige Tätigkeit an führender Stelle der marxistischen Bewegung hat bei ihm naturgemäss Bindungen geschaffen, von denen er sich innerlich nie loslösen können wird. Deshalb ist bei ihm die Gefahr dafür, dass er jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten wird, nicht gegeben.“ Eine von Prieß abgezeichnete tabellarische Auflistung der beurlaubten leitenden Amtsträger v. 18. Mai 1933 hielt für Köllner fest: „Gegen die Person und die Amtsführung Köllners ist nichts einzuwenden. Er steht aber in der marxistischen Bewegung an hervorragender Stelle.“
Der erkennbar auch persönlich getroffene Köllner schilderte in einer Eingabe an Prieß vom 8. Juli 1933, dass er in Gremien wiederholt auch gegen die SPD Stellung bezogen habe und in den letzten vier bis fünf Jahren vor 1933 für die SPD nicht mehr öffentlich aufgetreten sei. Er beantragte deshalb anstatt einer Entlassung nunmehr eine Versetzung in den Ruhestand, die ihm höhere Altersbezüge eingeräumt hätte. Ein solches Verfahren war gesetzlich vorgesehen (§ 6 BBG) und wurde von „gemäßigteren nationalsozialistischen Kräften“ angewandt, wie Sabine Mecking (2003, S. 144) festhielt.

Köllners Vorstoß gaben Prieß und der Magistrat statt, der den Oberbürgermeister mit direkten Verhandlungen mit Köllner beauftragte. Kurzfristig lud Prieß ihn ins Rathaus ein. Am 27. Juli 1933 handelten beide eine Vereinbarung über eine Pensionierung aus, die Prieß erfolgreich in den Magistrat einbrachte: Köllner wurde in den Ruhestand versetzt, musste aber auf Rentenansprüche aus seiner AOK-Tätigkeit ausdrücklich verzichten. Bei diesem Kompromiss kann eine Initiative von Prieß zwar nicht nachgewiesen werden, aber immerhin verhandelte er diese Lösung mit Köllner und stellte sie anschließend dem Magistrat vor. Vielleicht profitierte er von einer Nachgiebigkeit der Nationalsozialisten und speziell vom Einfluss Fritz Buddes. Diesem war auch nach 1945 gelegentlich eine gemäßigte Haltung zugebilligt worden, was aber nichts daran ändert, dass er als Nationalsozialist in der Verwaltungsleitung Entscheidungen fällte und Verfolgungsmaßnahmen verantwortete.
Am 31. Juli 1933 stimmte der Magistrat der ausgehandelten Vereinbarung zu und ging danach in eine 14-tägige Sitzungspause. Familie Prieß stürzte sich umgehend in die Vorbereitungen des Schützenfests 1933. König wurde mit einem vom Oberst Herbert Delius (1886-1978) abgegebenen Ehrenschuss der neue Reichskanzler Adolf Hitler. Die tatsächliche Königswürde fiel Delius selbst zu, der am 7. August 1933 Luise Prieß, die Gattin des Oberbürgermeisters, zur Königin erkor. Wie andere Redner bei öffentlichen Anlässen huldigte Prieß dem neuen Regime indirekt, als er der Bielefelder Schützengesellschaft zuerkannte, schon immer „eine echte, wahre Volksgemeinschaft erstrebt“ zu haben, und gleichzeitig erfreut anmerkte, dass sich auch Mitglieder von SS, SA und Stahlhelm eingereiht hatten.
Paul Prieß sah sich in jenen Monaten des Jahres 1933 dienstlich und privat in einer Doppelrolle besetzt, die mal erkennbar nach Außen wirkte und sich dann wieder diskret im Hintergrund hielt. Die Hauptrollen spielten andere. Nur für ein knappes Jahr war es Prieß gelungen, aus der Kulisse der zweiten Reihe hinter Stapenhorst hervorzutreten, danach besetzten wieder andere das vordere Glied auf der Bühne. Im Mai 1934 schlug Prieß schließlich den NSDAP-Parteigenossen und 1933 zum 2. Bürgermeister ernannten Fritz Budde zum Kämmerer vor, was angesichts der politischen Verhältnisse kaum zu vermeiden war.
Dr. Paul Prieß starb nach kurzer schwerer Krankheit am 24. März 1935 in seiner Heimatgemeinde Langendreer, wo er auch unter großer Beteiligung aus der Bielefelder Belegschaft beigesetzt wurde.
NSDAP-Mitglied
Lange Zeit war angenommen worden, dass Prieß im Amt geblieben war, ohne „Parteigenosse“ zu werden. Eine Traueranzeige des Amts für Beamte und Reichsbund der deutschen Beamten Bielefeld-Stadt bezeichnet Prieß am 26. März 1935 in den Lokalzeitungen jedoch als „Parteigenosse und Berufskamerad“ und rühmt seine „hervorragenden Eigenschaften als Nationalsozialist und Staatsdiener“. In den Westfälischen Neuesten Nachrichten vom 28. März 1935 heißt es darüber hinaus zur Trauerfeier: „der Ortsgruppenleiter der OG. Wittekind ruft dem toten Parteigenossen das letzte ´Heil Hitler´ nach“. Die Westfälische Zeitung schrieb am 28. März 1935 zum Auftritt des Gauinspekteurs Karl Heidemann (1895-1975) am Grab, er habe dem „Oberbürgermeister und Parteigenossen in bewegten Worten ein letztes Lebewohl“ nachgerufen. Auch das NS-Volksblatt für Westfalen und mehrere Bochumer Tageszeitungen bezeichnen Prieß in Beisetzungsberichterstattungen wiederholt als „Pg.“. Prieß´ Bielefelder Wohnung seit dem 1. April 1934 lag im Bereich der Ortsgruppe Wittekind, in deren Todesanzeige im NS-Volksblatt für Westfalen es am 25. März 1935 hieß, man trauere um einen „Parteigenossen“, der „noch nicht lange zu uns gehörte“. Das „noch nicht lange“ scheint weniger auf eine allgemeine Eigenschaft als „Märzgefallener“ von 1933 hinzudeuten als auf seinen Wohnungswechsel von der Paulus- in die Waldstraße, mit dem eine Überweisung von der NSDAP-Ortsgruppe Kesselbrink zur OG Wittekind verbunden war.

Als „Pg.“ bezeichnet die in Bielefeld erschienene Westfälische Zeitung Prieß erstmalig am 9. Oktober 1933 in einem Bericht über die Einweihung des Horst-Wessel-Steins für den in Bielefeld 1907 geborenen „Märtyrer der Bewegung“. Das Bundesarchiv kann Paul Prieß in der NSDAP-Mitgliederkartei nicht nachweisen, jedoch ist diese nur zu 80 % überliefert. Ein Parteieintritt dürfte zwischen dem 30. Januar und Ende April 1933 erfolgt sein, da danach vom 2. Mai 1933 bis 1939 ein Aufnahmestopp in der NSDAP bestand, der gelegentlich, ab 1937 weitgehend gelockert, aber erst im Mai 1939 vollständig aufgehoben wurde – in der Zwischenzeit konnten z. B. nur Mitglieder des „Stahlhelm“ aufgenommen werden, wobei für Prieß eine Zugehörigkeit bislang nicht nachzuweisen ist.
Insgesamt zählte die NSDAP von 1933 bis 1945 etwas mehr als 9 Millionen Beitritte, davon 1,712 Millionen allein 1933. Allein 1933/34 verzeichnete die NSDAP 1,773 Mio. Aufnahmen, aber auch 193.000 Austritte, die also möglich waren, aber nicht immer begründet wurden (Enttäuschung, Geldsorgen etc.). Davon machte Paul Prieß keinen Gebrauch, sondern blieb bis zu seinem frühen Tod in Partei und Amt. Seine Motive für den nicht konkret datierbaren Parteibeitritt bleiben unklar, der politische Klimawandel im Frühjahr 1933 scheint aber den Ausschlag gegeben zu haben. Der zeitgenössisch als „Mitgliedersperre“ bezeichnete Aufnahmestopp wurde in Bielefelder Zeitungen am 21. April 1933 verkündet, angekündigt war er allerdings bereits am 21. März 1933.
Damals waren 1,5 Million Mitglieder registriert, die Sperre aber sollte, laut einer Verfügung Hitlers, nicht vor 2 Millionen einsetzen. Angesichts des derzeit nicht datierbaren Parteieintritts Prieß´ ist bis auf Weiteres nicht zu klären, ob die bekanntgemachte Höchstaufnahmezahl bestätigend oder beschleunigend für seinen Entschluss wirkte. Ebenso offen muss die Frage bleiben, ob hochrangige Amtsträger bei der Aufnahme privilegiert wurden. Eine posthume Vereinnahmung von Prieß durch die NSDAP dürfte eher auszuschließen sein.
Würdigungen und Wertungen
Nach seinem Tod geriet Prieß in der Stadtgesellschaft bald in Vergessenheit. Sein Nachfolger im Amt, der NSDAP-Oberbürgermeister Fritz Budde, hielt die Erinnerung an seinen Vorgänger allerdings vielfach aufrecht. Noch am 14. März 1945, als die Druckwelle einer britischen 10-Tonnen-Bombe „Grand Slam” den Schildescher Viadukt auf 130 Meter einstürzen ließ, die Amerikaner eine Woche zuvor den Rhein überschritten und die Sowjets die Oder erreicht hatten, entschuldigte sich Budde bei Prieß´ Witwe in Mecklenburg brieflich dafür, dass wegen der Kriegsereignisse kein Blumenstrauß am Grab in Langendreer niedergelegt werden könne. Drei Wochen später, am 4. April 1945, endete auch für die Stadt Bielefeld der Zweite Weltkrieg.
Neben einem Porträt in der Bielefelder Oberbürgermeister-Galerie im Nahariya-Raum des 1904 eingeweihten Alten Rathauses, das nach dem einzigen bekannten Porträtfoto entstand, gibt es eine weitere Erinnerung an Prieß im Stadtgebiet Bielefelds: Anlässlich des ersten Todestages von Prieß 1936 hatte Budde eine verwaltungsuntypische „Kundgebung“ veröffentlicht, der zufolge der zwischen dem Jakobusplatz und der Detmolder Straße gelegene Teil der Oststraße in „Prießallee“ umbenannt wurde. Ein äußerer Anstoß, ein politisches oder behördliches Verfahren oder gar eine Diskussion darum ist nicht erkennbar – Budde handelte anscheinend aus eigenem Antrieb und einer persönlichen Verbindung und Anerkennung seines Vorgängers. Die interne Begründung würdigte die Verwaltungsleistungen von Prieß, erwähnte seine Parteimitgliedschaft nicht, hielt indes fest: „In seinen letzten Amtsjahren war es ihm vergönnt, die städtische Verwaltung in den neuen Staat überzuleiten.“ Ob Prieß diese Einschätzung geteilt hätte, ist nicht aufzuklären.
Budde reiste mit einer städtischen Delegation am ersten Todestag 1936 nach Langendreer, um der Witwe und Kindern eine Urkunde über die erfolgte Straßenbenennung zu überreichen. Eine vollständige Ausfertigung wurde der Personalakte von Prieß angefügt, da Stadtrat Ludwig Heitkamp (1880-1945) bei der offensichtlich letzten Unterschrift der Füller ausgelaufen war.

Als von 1945 bis 1948 über Straßenumbenennungen in Bielefeld heftig debattiert wurde, stand der Namensgeber Paul Prieß niemals im Fokus der Diskussion oder gar als Namensgeber in Frage. Auch SPD und KPD betrachteten ihn seinerzeit nicht als unwürdig, entweder, weil man in ihm keinen Nazi gesehen hatte oder aus Pietätsgründen keine Debatte über ihn entfachen wollte, der vor allem unpolitischer Verwaltungsfachmann in Erinnerung geblieben war.
Eine eindeutige Bewertung von Prieß fällt nicht leicht, obwohl er fast ein Vierteljahrhundert in führenden Positionen der Stadtverwaltung tätig gewesen war. Sie ist auch mangels Quellen kaum möglich, denn es gibt für die Klärung dieser Frage nur zwei wenig aussagekräftige Personalakten, es fehlen dagegen private Korrespondenzen oder Tagebücher, eine Entnazifizierungsakte oder weitere belastbare Bewertungen von Zeitgenossen über seine Amtszeit und seine Person. Feststehen dürfte, dass er vor dem 1. Mai 1933 oder danach als „Stahlhelm“-Angehöriger in die NSDAP eintrat. Unklar bleiben seine Identifikation mit den erklärten Parteizielen und seine Beitrittsmotive, die auch eine Mischung aus Überzeugung, Überredung und Opportunismus darstellen können. Ebenso fest steht auch, dass er mit seinem NSDAP-Eintritt bei weitem nicht allein war.
Nicht abschließend aufzuklären ist seine innere Haltung gegenüber den Maßnahmen des NS-Regimes, verhindern konnte er sie kaum, da sie entweder von übergeordneten Stellen (Ministerien, Regierungspräsident) angeordnet oder von der NSDAP selbst initiiert wurden (Boykott 1. April). Verhindert oder abgemildert hat er sie einerseits nicht, sie wären andererseits aber wohl kaum anders abgelaufen sein, wenn er selbst oder ein anderer Oberbürgermeister kein Parteimitglied gewesen wäre. Prieß persönlicher Einfluss auf die Entwicklungen war beschränkt, punktuell ist er aber nachweisbar. Vielleicht hat sein früher Tod ihn auch der Chance beraubt, sich zu besinnen oder noch stärker zum Nazi mit Verantwortung zu werden – aber das ist eine unhistorische Perspektive. Kraft und Mut für Widerstand, einen Parteiaustritt, einen Rücktritt vom Amt oder für eine „Innere Emigration“ hat er bis zu seinem Ableben im März 1935 nicht gezeigt. Andere schafften dieses und zahlten dafür auch einen hohen Preis.
Quellen
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 101,1Geschäftsstelle I, Nr. 7: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, 1933-1935
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,2/Hauptamt, Nr. 145: Vertrauensräte, 1928-1944
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,3/Personalamt, Nr. 37: Umsetzung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, 1933-1939
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,3/Personalamt, Nr. 112: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. 4. 1933, Allgemeines, 1933-1943
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,3/Personalamt, Nr. 113: Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7.4.1933, Spezielles, 1933-1936
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,4/Personalakten, Nr. A 601 und A 602: Personalakten Josef Köllner
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 103,4/Personalakten, Nr. A 1018: Personalakte Paul Prieß
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 108,12/Vermessungsamt, Nr. 301: Straßenbenennungen, 1910-1986, Enthält u.a.: Prießallee
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,2/Zeitungen, Nr. 6: Westfälische Neueste Nachrichten v. 28. Januar 1932, 21. März 1933, 21. April 1933, 28.3.1935; Nr. 7: NS-Volksblatt v. 25.3.1935; Nr. 50: Westfälische Zeitung v. 21. März 1933, 21.4.1933 u. 9.10.1933 u. 28.3.1935
- Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,10/Zeitgeschichtliche Sammlung, Nr. 5283: Nachrufe auf Oberbürgermeister Dr. Paul Prieß, 1935
- Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe, D 99, Nr. 1626: Personalakte Paul Prieß
Literatur
- Ellwein, Thomas, Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe, 2 Bde., Opladen 1993/1997
- Falter, Jürgen, Hitlers Parteigenossen. Die Mitglieder der NSDAP 1919-1945, Frankfurt am Main 2020
- Herlemann, Horst, Das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (BBG), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 126 (2009), S. 296-306
- Lilla, Joachim, Die staatliche Polizeiverwaltung in Bielefeld 1926-1934, in: 87. Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg (2001), S. 245-268
- ders., Leitende Verwaltungsbeamte und Funktionsträger in Westfalen und Lippe (1918-19145/46). Biographisches Handbuch (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Bd. XXII A, Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung – Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gruppe, Bd. 16), Münster 2004, S. 242 (mit falschem Schulbesuchsort „Bonn“)
- Mecking, Sabine, „Immer treu“ – Kommunalbeamte zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik (Villa ten Hompel – Schriften, Bd. 4), (Diss. Münster 1999/2000) Essen 2003
- Mommsen, Hans, Beamtentum im Dritten Reich. Mit ausgewählten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 15), Stuttgart 1966
- Olsson, Per Allan, Kriegsgefangene und ihre Engel. Schwedische Helfer im Ersten Weltkrieg (Beiträge zur Rotkreuzgeschichte, Bd. 4), München 2021
- Rath, Jochen, Dr. Paul Prieß, in: Daniel Schmidt (Hg.), Die Oberbürgermeister und Oberstadtdirektoren in Westfalen und Lippe. Die Spitzen der kreisfreien Städte zwischen 1831 und 1999, Bd. 1: Verzeichnis und Kurzbiografien (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge Bd. 50), Münster 2025, S. 85-87
- Ders., Rudolf Stapenhorst (1865-1944), in: Daniel Schmidt (Hg.), Die Oberbürgermeister und Oberstadtdirektoren in Westfalen und Lippe. Die Spitzen der kreisfreien Städte zwischen 1831 und 1999, Bd. 2: Biografien (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge Bd. 50), Münster 2025, S. 647-664
- Vogelsang, Reinhard, Geschichte der Stadt Bielefeld, Bd. 3: Von der Novemberrevolution 1918 bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, Bielefeld 2005
- Weigel, Björn, „Märzgefallene“ und Aufnahmestopp im Frühjahr 1933, in: Wolfgang Benz (Hg.), Wie wurde man Parteigenosse? Die NSDAP und ihre Mitglieder, Frankfurt/M. 2009, S. 91-109
- Wetzel, Juliane, Die NSDAP zwischen Öffnung und Mitgliedersperre, in: Wolfgang Benz (Hg.), Wie wurde man Parteigenosse? Die NSDAP und ihre Mitglieder, Frankfurt/M. 2009, S. 74-90
- Wißmann, Wolfgang v., Geschichte des Reserve-Infanterie-Regiments Nr. 256, Berlin 1936, S. 35


