10. März 1151: Ersterwähnung von Theesen, Milse, Ubbedissen, Vilsendorf, Babenhausen und Brackwede

• Dr. Jochen Rath, Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld •

Die abschriftlich überlieferte Urkunde vom 10. März 1151 nennt zahlreiche ostwestfälische Orte erstmals; Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, C 151u / Stift auf dem Berge, Herford / Urkunden, Nr. 1

In Theesen, Milse, Ubbedissen, Vilsendorf, Babenhausen und Brackwede darf mal wieder gefeiert werden: Am 10. März 1151 bestätigte der Paderborner Bischof Bernhard I. von Oesede (1128-1160) dem Marienstift auf dem Berge zu Herford vor allem etliche mehr als 100 Jahre zuvor erfolgte Schenkungen und Erwerbungen der früheren Äbtissin Godesti. 63 Orte und eine örtlich zugeordnete Abgabe von Weinerträgen am Mittelrhein nennt die nur abschriftlich überlieferte Urkunde als von Godesti herrührend, weitere acht als Schenkungen anderer Wohltäter. Ein Dutzend dieser Ortsnamen ist nicht mehr exakt zu identifizieren oder zu lokalisieren, da die Siedlungen untergegangen oder die Benennungen uneindeutig sind. Mangels kontinuierlicher Urkundenüberlieferung oder hinreichend dichter Folgeerwähnungen bleiben hier oder da dennoch Unsicherheiten, aber nicht im Stadtgebiet Bielefeld: Die unmissverständlich genannten Orte Theesen, Milse, Ubbedissen, Vilsendorf, Babenhausen und Brackwede können mit dem Ausgangspunkt 1151 alle 25 Jahre ein Jubiläum der Erstnennung begehen, 2026 das 875.

Wer Visionen hat …

Es begann mit einer Marienerscheinung – der ersten nördlich der Alpen. Seit Ende des 9. Jahrhunderts hatte eine bis 955 anhaltende Serie von Ungarneinfällen das Ostfrankenreich erschüttert, die 906/909 auch den Weserbogen und Westfalen erreichte und in deren Verlauf 926 das Herforder Kloster zerstört wurde. Kaiser Heinrich I. handelte danach einen zehnjährigen Waffenstillstand für den sächsischen Reichsteil aus, während die Lage im Süden des Reiches, insbesondere in Bayern, gefährdet blieb.

Mutmaßlich in der Amtszeit der Äbtissin Imma zwischen 970 und 995, aber, wie es konkret heißt, auf jeden Fall an einem 19. Juni, erschien, je nach Überlieferung, einem Hirtenjungen, Schäfer oder körperlich geschwächten Bettler auf dem Luttenberg die Mutter Jesu. Maria verkündete ihm, so die Vita des Paderborner Bischofs Meinwerk (ca. 975-1036), dass sie die Abtei schützen wolle, wenn deren Neubau weniger übertrieben prachtvoll ausfiele als das frühere Gebäude und wenn die Nonnen ihr Leben änderten („mutata pristina vita“) und nach Ordensregeln führten, um so die Gemeinschaft des Konvents zu stärken. Der Marienseher solle aus einem Ast ein Kreuz fertigen, auf dem sich Maria in Gestalt einer Taube niederlassen werde, sobald die Nonnen dort erschienen. Die argwöhnischen – und vielleicht ob der unverhohlenen Kritik am bisherigen Gebaren auch etwas ungehaltenen – Nonnen verlangten Beweise. Der Seher überstand eine angeordnete Wasser- und auch eine Feuerprobe folgenlos. Es ist nicht überliefert, ob es sich um eine solche mit Heißwasser, bei der ein Gegenstand ohne anschließende Wundeiterung hervorzuholen war, oder um eine mit Kaltwasser handelte, in dem man nicht oben schwimmen durfte, sondern untergehen musste. Als bei einer Inaugenscheinnahme des Orts der Vision dort obendrein, wie angekündigt, tatsächlich eine weiße Taube als Zeichen Marias sichtbar geworden war, verflogen letzte Zweifel geradezu. Immas Nachfolgerin Godesti gründete 1011 „ad montem visionis“ das neue Stift St. Mariae auf dem Berge und stattete es mit verschiedenen Gütern aus. So weit die fromme Legende.

Der Ravensberger Gerichtsschreiber Wolff Ernst Aleman (1654-1725) zitiert in seinen „Collectanea Ravensbergensia“ etliche Beiträge über das „Stift auf dem Berge vor Herford“; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften. Gebunden, Nr. 81, Bd. 3

Die vermuteten handfesten politischen Hintergründe sprechen eine andere Sprache. Von der mildtätigen Godesti (auch Gedesti, Ge/odesdiu/v oder fälschlich latinisiert Godesta) ist nicht viel bekannt. Sie stammte aus dem erst 936 sicher in Erscheinung tretenden sächsischen Adelsgeschlecht der Billunger, die vorrangig im Raum Lüneburg und an der Mittelweser begütert waren, aber auch in den Bistümern Minden und Paderborn. Ihr Vater war der königstreue und damit einflussreiche Sachsenherzog Bernhard I. Ein Bruder Godestis verstarb früh, ein anderer folgte dem Vater als Herzog Bernhard II. nach, der dritte, der in Brüntorf bei Lemgo (oder Brüntrup bei Blomberg) ansässige Thietmar, fiel wiederholt als Rechtsbrecher auf, der im wahrsten Sinne des Wortes keine Verwandten kannte. Nach wiederholten Rechtsbrüchen und Aussöhnungen starb er 1048 bei einem von Kaiser Heinrich III. angeordneten Zweikampf, nachdem er sich nach dem Wechsel der Kaiserkrone von den Ottonen auf die Salier gegen die neue Dynastie gestellt hatte und sein Anschlagsplan gegen Heinrich III. aufgedeckt worden war. Besonders demütigend und aufgrund des Standesunterschieds singulär war dabei, dass Thietmar gegen seinen eigenen Vasallen Arnold antreten musste, der das Komplott enthüllt hatte. Von Thietmar wird noch zu reden sein.

Zwei Schwestern Godestis traten, ebenso wie sie, in Klöster ein. Die Nichtverheiratung aller Töchter kann nicht als Indiz des Abstiegs der Billunger gedeutet werden, denn parallel griff deren Heiratspolitik bei den Söhnen deutlich über den sächsischen Raum hinaus, nach Bayern, Norwegen und zuletzt nach Ungarn. Der dennoch feststellbare Niedergang der Billunger als Adelsgeschlecht, die machtpolitisch auf die falsche Karte gesetzt und damit die vormalige Königsnähe verloren hatten, kam 1106 mit dem Tod des letzten männlichen Sprosses zum Abschluss.

Die gute Godesti und ihr böser Bruder

Naheliegend, aber weiterhin unsicher ist die Identität der Stifterin mit einer Godesti, die 993 als Äbtissin in Metelen erwähnt wird. Im Jahr 1002 wurde sie entweder von dort an die bereits um 789 gegründete Reichsabtei Herford, das Pusinnastift, versetzt oder sie stand beiden Klöstern gleichzeitig vor. Um 1011 gründete sie das Stift auf dem Berge und stattete es direkt oder bald danach mit etlichen Gütern aus, was der Paderborner Bischof 1151 in einer Urkunde nach der einleitenden Arenga, die die allgemeinen christlich-edlen Motive der Handlung wortreich beteuerte, wie folgt ausdrückte: „quod quedam abbatissa Hervordensis Godesti dicta, cuius in benedictione semper erit memoria, cenobium sanctimonalium in veneratione perpetue virginis Die genitricis Marie in prefati loci monte construens auxit illud prediis, sive donatis sive comparatis vel quocunque modo, iuste tamen, acquisitis, quatenus orationibus continuis cenobitarum interminabilis exitii evaderet incendium.“ Was so viel heißt wie, „dass eine gewisse Äbtissin zu Herford, Godesdiu genannt – ihr Andenken wird allezeit gesegnet sein –, ein Frauenkloster auf dem Berg des vorgenannten Ortes zur Verehrung der allzeit jungfräulichen Gottesmutter Maria baute und dieses mit Landgütern anreicherte, seien sie geschenkt, beschafft oder auf sonstige Weise, auf gerechtem Wege freilich, erworben worden, um so durch die fortwährenden Gebete der Ordensfrauen dem Feuer des ewigen Verderbens zu entkommen.“

Eine Nordansicht von „Herfort“ von 1686 zeigt am linken Rand mit einer „1“ bezeichnet das 1011 das Marienstift auf dem Berge, am Abhang darunter mutmaßlich den Schindanger der Stadt; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,11/Graphische Sammlung, Nr. 100: Druck (1982) einer Lithographie (1870) nach einem Kupferstich von 1686

Mit den Schenkungen verlieh Godesti der Neugründung seinerzeit zahlreiche Einkünfte, um den Kanonissen ein auskömmliches, gottgefälliges und vor allem dem Andenken an sie selbst dienendes Leben im Stift zu ermöglichen. Damit sorgte sie für wirtschaftliche Sicherheit, aber vor allem für ihr Seelenheil, was nicht uneigennützig, aber in der christlichen Vorstellungswelt, zumal einer Geistlichen, erwartbar war.

Wie Godesti sich oder dem Pusinnastift die Verfügungsgewalt über die genannten Güter verschafft hatte, wird nur angedeutet: Schenkung, Beschaffung oder andere Art rechtmäßigen Erwerbs. Von Kauf ist nicht ausdrücklich die Rede. Godesti brachte mutmaßlich ganz überwiegend Besitz aus ihrem Familienerbe der Billunger für das Kloster ein, darüber hinaus auch andere legal erworbene Güter. Es handelte sich um eine Anschubschenkung aus dem Erbe, das Godesti selbst später schrittweise ergänzte, was die Urkunde aber nicht erkennbar macht. Die nicht aus dem Billungererbe stammenden Schenkungen konnten von Godesti, ihren Nachfolgerinnen oder Dritten eingeworben oder – möglicherweise auch unfreiwillig – überlassen worden sein.

Wesentlicher Unterstützer Godestis bei der Gründung war der 1009 zum Paderborner Bischof geweihte Meinwerk. Er stammte aus dem Geschlecht der Immedinger und war mit den Billungern verwandt, suchte aber, kaum im Amt, deren Einfluss zu hemmen und den Norden des Bistums stärker unter seine Kontrolle zu bringen, wo Godesti und ihr Bruder Thietmar aus dem Erbe begütert waren. Das forcierte er einerseits durch die Schwächung des Pusinnastifts in Herford, das, von ihm offensichtlich dazu gedrängt, das neue Stift auf dem Berge mit einer Gründungsausstattung auch aus eigenem Besitz versah, andererseits durch das Zurückdrängen des Einflusses weiterer Billungersprösslinge.

Die in drei mittelalterlichen Handschriften überlieferte „Vita Meinwerci“ wurde 1616 zuerst gedruckt, ein dritter Druck folgte 1681 in Neuhaus; Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Sign. Q 20 201

Dafür kamen der Tod von Herzog Bernard I. im Februar 1011 und die anstehende Aufteilung sowie weitere Zersplitterung des Erbes gerade recht. Godestis Stiftungen aus dem Erbe scheinen aber nicht unstrittig und auf jeden Fall erheblich gewesen zu sein, denn ihr bereits erwähnter rebellischer Bruder Thietmar war derart verärgert, dass er – inmitten seiner sonstigen tyrannischen Taten („inter cetera tirannidis suę opera“, so die Meinwerk-Vita) – zur Abwechslung das von seiner Schwester Godesti geleitete Kloster in Herford überfiel und dort ungeheures Unrecht („magnam munitatem“) verübte, indem er mehr Geld als berechtigt („et inde plus iusto pecunię“) und Teile des Klosterschatzes raubte. Die Formulierung billigt ihm allerdings eine gewisse Berechtigung für sein Handeln zu.

Dennoch hatte der im Erbfall offensichtlich zu kurz gekommene Thietmar mit diesem empörenden Akt viel Kredit verspielt und das bestehende Kloster an den Rand des Untergangs gebracht. Zur Sühne für seinen robusten Protest gegen die Verschleuderung des Erbes musste er, weil er über die als Strafe verhängten 30 Talente Denare („XXX. talenta denariorum“) nicht verfügte, das Gut Brüntorf an Meinwerk abtreten. Es wird angenommen, dass Meinwerk Brüntorf wiederum an Godesti und damit an das Kloster Herford weitergab. Thietmar durfte zumindest in Brüntorf verbleiben und dort weiter Ränke schmieden, die ihn schrittweise dem tödlichen Gottesurteil näherbrachten. Brüntorf erscheint in der Urkunde von 1151 nicht, sondern verblieb als Eigengut (Allod) beim Pusinnastift, dessen älteste Heberolle vom Ende des 12. Jahrhunderts Abgaben aus „Brunecthorp“ listet.

Bei den Schenkungen Godestis für das Marienstift auf dem Berge handelte es sich um Streubesitz, der aber einen erkennbaren Cluster im damaligen Wehsigau zwischen Herford und Bielefeld im lippisch-ravensbergischen Raum und damit im Bistum Paderborn bildete und dort halbwegs konturiert werden kann. Darüber hinaus reichten die Schenkungen vereinzelt auch in die früheren Kreise Melle, Schaumburg, Hameln, Olpe und Tecklenburg, ja sogar einmalig an den Mittelrhein (Leutesdorf). Diese Gründungsausstattung bildete damit insgesamt keine territorial oder organisatorisch oder gar staatlich verdichtete Einheit. Das wäre zu modern gedacht, denn Herrschaft spielte sich seinerzeit nämlich nicht in festen Grenzen und klaren Gebietszuordnungen ab, sondern in Einflusszonen, Abhängigkeiten und variierenden Rechtstiteln, die wiederum mehrfach geteilt oder sich auf eng definierte Abgaben beziehen konnten. Ein Begünstigter konnte schnell den Überblick verlieren, weshalb auch die Reichsabtei Herford sog. Heberollen anlegte, die die verschiedenen Einkünfte listeten und deren älteste vom Ende des 12. Jahrhunderts datiert. Das neugegründete Stift war nicht Ausdruck der Stärke des Mutterstifts, sondern ermöglichte Meinwerk Einflussnahme, Schwächung von St. Pusinna und damit eine weitere Konsolidierung seiner Macht und der des Bistums.

Hans-Joachim Freytag fertigte 1951 eine Übersichtskarte der Billunger-Gaue einschließlich des Wehsigaus; Hans-Joachim Freytag, Die Herrschaft der Billunger in Sachsen, Göttingen 1951, Karte I

Eine These für Theesen

Die Urkunde vom 10. März 1151 nennt aus dem heutigen Bielefeld zunächst die Orte Theesen, Milse, Ubbedissen, Vilsendorf, Babenhausen, danach in einem gesonderten Absatz Brackwede als dem Stift auf dem Berge zugeeignet und liefert damit die gemeinsame Erstnennung. In einem ersten Block werden 64 Schenkungen ausdrücklich als von Godesti, neun weitere als von namentlich genannten Nachfolgerinnen oder anderen Stiftern herrührend bezeichnet. Babenhausen, Milse, Theesen, Ubbedissen und Vilsendorf erscheinen dabei als Godesti-Schenkungen, „bracwide“ wird dagegen als von ihrer Nachfolgerin Gis(e)la zugeeignet erwähnt. Deren Amtszeit kann nicht exakt datiert werden, wird aber nach 1100 eingeordnet. Insofern kann für das erstgenannte Orts-Quintett eine Existenz bereits vor 1040 angenommen werden, was nicht zwangsläufig bedeuten muss, dass es Brackwede damals noch nicht gab – dazu später noch mehr.

Worauf die Nennungen in der Urkunde von 1151 und vor allem ihre Schreibungen am Ende des 14. Jahrhunderts beruhten – andere Urkunden oder Heberollen oder z. T. über mehr als 100 Jahre erhaltene mündliche Tradition –, ist nicht mehr zu rekonstruieren. Zum Vergleich: Die USA feiern 2026 das 250. Jubiläum ihrer Unabhängigkeitserklärung von 1776 und vor 350 Jahren, hundert Jahre zuvor, am 11. September 1676, verstarb im zweiten Lebensjahr die auf der Sparrenburg geborene Dorothea, Tochter des „Großen Kurfürsten“ Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620-1688) – was ist von beiden Ereignissen erkennbar mündlich bis heute überliefert?

An dritter Stelle bereits und als ersten heute zu Bielefeld gehörenden Ort nennt die Urkunde „Tihedengusen“, was einhellig als Theesen identifiziert wird. Das abschließende „gusen“ bei Theesen wird vom Grundwort „-hūsen“ abgeleitet, also „-hausen“. Die Deutung des Bestimmungsworts geht in Richtung eines „Theuda“-Personennamens, der wiederum von altsächsischen und althochdeutschen Wörtern für „Volk“ oder „Menge“ abgeleitet wird und sich auch im Vornamen Thietmar findet.

Begegnet man hier – und im Ende des 12. Jahrhunderts in der ältesten Herforder Heberolle als „Thietmerincthorpe“ ersterwähnten Deppendorf – etwa einem Hinweis auf den krawalligen Billunger Thietmar oder seine Familie und Nachkömmlinge? War „Tihedengusen“ etwa ein (vielleicht auch nachträglich) nach ihm oder seiner Familie benanntes Allod des streitbaren Thietmar, das dieser als direkte Entschädigung (und nicht über Meinwerk) an Godesti übergab, die es wiederum, möglicherweise sogar mit weiteren Kompensationsgütern Thietmars, dem neuen Stift übereignete? Es erscheint nämlich fraglich, dass Thietmars frevelhaftes Vergehen gegen Abtei und Schwester allein mit der Herausgabe Brüntorfs vollständig gesühnt war, das er anschließend auch noch weiter bewohnen durfte. Wenn Theesen als vormaliges Eigengut Thietmars erkannt werden kann, so ist nicht völlig auszuschließen, dass weitere 1151 genannte Orte zu seinem früheren Besitz zählten und dem Stift auf dem Berge übergeben wurden, vielleicht insbesondere diejenigen im regional-lokalen Umfeld. Dazu könnte auch das als Godesti-Stiftung erwähnte „Kocrethe“ gezählt werden, das als der Köckerhof bei Theesen identifiziert wird.

Die Mühle des Köckerhofs in Theesen, 1916; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 41-29-19

Demnach wäre Brüntorf, das Bernhard Suermann gar als unbedeutend einschätzt, allein nicht die verhängten 30 Talente Silber wert gewesen, sondern wäre stellvertretend oder symbolisch angeführt worden. Die „Vita Meinwerci“ nennt nicht nur „omne predium, quod habuit in Brunincthorpe“, also allen Besitz in Brüntorf, sondern auch „cum omnibus appendiciis“, nämlich mit allem, was dazu gehört. Handelte es sich dabei um eine formelhafte, in der Vita Meinwerci so oder ähnlich immer wieder begegnende Wendung oder einen indirekten Hinweis auf weitere abhängige oder abgabenpflichtige Hofstellen? Es fällt schwer, die Strafsumme von 30 Talenten Silber (ein Talent entsprach einem Pfund mit 240 Denaren/Pfennigen, also umgerechnet 7.200 Denare) hinsichtlich der zeitgenössischen Kaufkraft exakt einzuordnen, da belastbare Vergleichswerte für die Region fehlen. Für das ebenfalls bei Lemgo gelegene Gut Welstorf zahlte Meinwerk einem Adeligen 15 Talente Silber und 20 Morgen Ackerland, womit wir uns dem Wert Brüntorfs annähern, das allein oder mit seinen Zusätzen bald doppelt so viel wert war. Aber reichte das aus, um das unerhörte Verbrechen von Herford zu sühnen oder musste da mehr kommen?

Gustav Engel bezeichnet die Annahme, dass Godesti über derart viele Eigengüter allein aus dem Erbe verfügen konnte, als „wenig glaubhaft“ und begründet seine Skepsis mit der Spaltung des Billunger-Hauses in zwei Linien mit 15 Eigengutbesitzern. Unterstellt man jedoch, dass Teile der Schenkungen Godestis aus Thietmars Sühneleistung herrührten und damit als „auf sonstige Weise, auf gerechtem Wege freilich“ erworben anzuerkennen wären, könnte der auffällig große Umfang zumindest ansatzweise erklärlicher werden. Belastbare Belege dafür gibt es jedoch nicht, eine Überlegung darf dennoch erlaubt sein.

Das Wissen um die Herkunft der einzelnen Allode der Auftaktschenkung an das neue Marienstift – Erbe Godestis, Schenkungen an sie oder aus dem Pusinna-Stift oder aus der Sühneleistung Thietmars stammend – kann bis 1151 verloren gegangen sein, weshalb die Reihung der Orts- und Höfenamen keine Schlüsse zulassen kann. Bis auf Brackwede könnten theoretisch insbesondere die Orte in der unmittelbaren Umgebung ebenfalls aus der Thietmar-Sühneleistung stammen, was sich aber nicht belegen lässt.

Viele Namen – viele Deutungen

Die Onomastik oder Namenforschung geht mit linguistischen Methoden u. a. der Bedeutung, Herkunft und Entwicklung von Personen- und Ortsnamen nach. Für sämtliche Kreis Ostwestfalens sowie Bielefeld sind seit 2011 Bände in der 2020 abgeschlossenen Reihe des „Westfälischen Ortsnamenbuchs“ erschienen, das den Toponymen nachgeht, also den topgraphischen Benennungen. Die Ortsartikel stellen erste und weitere Erwähnungen zusammen, die die Veränderungen über die Jahrhunderte nachvollziehen lassen, erläutern frühere Interpretationen und Einordnungen und liefern umfangreiche, sprachwissenschaftlich fundierte Deutungen.

Für die 1151 genannten Orte muss berücksichtigt werden, dass die Urkundenabschrift, die frühere Forschungen unrichtig als Fälschung abgetan haben, auf das Ende des 14. Jahrhundert datiert wird, also die enthaltenen Namensschreibungen rund 250 Jahre nach der Erstausstellung erfolgten. In ihren Kanzleivermerken bestätigten die Notare und Kleriker Johann Schonebach und Johann Bolte unter dem Urkundentext, dass ihnen die Ausfertigung von 1151 als Vorlage gedient habe. Dennoch unterlief ihnen jenseits der Ortsnennungen tatsächlich mindestens ein Fehler: ein „tunc“ statt „nunc“ bei der Nennung der 1151 amtierenden Äbtissin Judith. Vielleicht tilgten sie auch absichtlich, aber um den Preis der Authentizität, die ansonsten übliche Zeugenreihe vollständig, da dieser ein Vierteljahrtausend nach der Ausstellung keine Beweiskraft mehr zukam. Übrigens ist auch die Edition im Westfälischen Urkundenbuch 1877 nicht fehlerfrei, denn in der abschließenden Datierung fehlt das Wort „Millesimo“, was seither immer wieder übernommen wurde.

Es ist nicht auszuschließen, dass sich die beiden Paderborner Notare auch an anderer Stelle, insbesondere bei den ungleich fehleranfälligeren Schreibungen der Ortsnamen, ebenfalls schlicht verlesen hatten, ihnen Übertragungsfehler unterliefen oder sie die Schreibweise, stets mit bester Absicht, aufgrund eigener Kenntnisse oder Hinweise anderer berichtigend bis verfälschend anpassten. Ein ausgelassener Konsonant, ein ergänzter Vokal verändert nicht nur den Namen, sondern konsequenterweise auch dessen Zuordnung und Deutung. Die zeitlichen Dimensionen und möglichen Fehlerquellen erschweren halbwegs belastbare Aussagen über die Entwicklung der Ortsnamen im Hoch- und Spätmittelalter. Dennoch sollen hier Ergebnisse aus Birgit Meinekes Ortsnamenbuch für Bielefeld zusammenstellt werden, das auch die Deutungen für Theesen oben lieferte.

Pfennig/Denar Bischof Bernhards I. von Oesede, 1151 die Schenkungen Godestis und anderer bestätigte; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,12/Münzen und Papiergeld

Am Zusammenfluss von Lutter und Johannisbach liegt Milse, das in der Urkunde von 1151 an 15. Stelle direkt vor Ubbedissen erscheint und hier nicht mit dem Meierhof Milse bei Leopoldshöhe verwechselt werden darf. In „Milso“ wird das abschließende Grundwort „-au“ erkannt, also eine Bachniederung (Aue, Au), und mit einem indogermanischen Bestimmungswort („*mel“) für dunkel/schmutzig/schwarz verbunden. So könnte sich „Milso“ auf „das morastige Gelände im Bereich des alten Bachlaufes beziehen“, mutmaßt das Ortsnamenbuch.

Bemerkenswerterweise begegnet Ubbedissen bereits 1151 und auch im 14. Jahrhundert, aus dem die Abschrift stammt, in seiner heutigen Schreibweise, dazwischen gab es neben „Ubbedissen“ unterschiedlichste Varianten, die aber stets die Herkunft erkennen ließen. Wie bei Theesen auch schließt der Name mit dem Grundwort „-hūsen“(„-hausen“) ab. Ebenso wird das Bestimmungswort, wie so häufig, aus einem Personennamen abgeleitet, hier dem altsächsischen „Ubbed“ oder „Ubbad“. Unweit von Ubbedissen liegt auf lippischem Gebiet bei Bad Salzuflen übrigens Uebbentrup, dessen Bestimmungswort ebenso aufgelöst werden kann, während das „-trup“ als „-dorf“ (-„-thorpe“) einfach zu erkennen ist. Ein Zusammenhang zwischen beiden Ortsnamen kann nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bewiesen werden.

Vilsinthorpe“ scheint unter den genannten Orten die ältesten Sprachwurzeln im Namen zu tragen. Birgit Meineke attestiert eine „sehr alte Namenschicht“. Das liegt zum einen am verbreiteten Grundwort „-thorpe“ („-dorf“), das grob in die Zeit des Übergangs von der Vor- zur Frühgeschichte datiert werden kann. Das Bestimmungswort „Vilsin-“ reicht möglicherweise zurück bis in die Zeit der Völkerwanderung, also ins 4. bis 7. Jahrhundert. Die germanischen Wörter *filisa und *filisana (Weidenbaum) oder das indogermanische *Pelisa (Feuchtigkeit, Fäulnis) werden als namensgebend erkannt. Damit hängt auch der Gewannname *Filusa für einen Fluss im Sumpfwald zusammen.

Das 1151 als „Bavenhusen“ überlieferte Babenhausen war in der Vergangenheit irrig im bereits 974 erwähnten „Pauehusen“ („u“ als „v“ zu lesen) erkannt worden. Das Grundwort „-husen“ („-hausen“) ist ebenso eindeutig wie mutmaßlich das Bestimmungswort „Baven-“, das vom Personen- oder Kosenamen „Bavo“ abgeleitet wird: „bei den Häusern des Bavo“. Gleichlautend kann der Name von Bavenhausen im lippischen Kalletal gedeutet werden.

In einem separaten Abschnitt listet Bernhards Bestätigung von 1151 spätere Stiftungen und Schenkungen für das Marienstift auf dem Berge, darunter „bracwide“, das die zeitlich nur grob einzuordnende Äbtissin Gisela dem Stift zueignete. Das Grundwort „-wede/-wide“ wird aus dem altsächsischen „*widu“ und mittelniederdeutschen „wede“ für ‘Holz/Gehölz abgeleitet. Das Bestimmungswort im Vokal lang („aa“) ausgesprochene „Brack-“ bezeichnet ein Waldgebiet näher, kann aber auch dem niederdeutschen „brāke“, westfälisch „bråke“ für eine nach der Rodung erstmals umgebrochene Ackerfläche zugeordnet werden.

Allerdings wird vermutet, dass die 1216 ersterwähnte Sankt-Bartholomäus-Kirche bereits deutlich früher existierte, und zwar nicht erst seit zwischen 1160 und 1178, als ein Nießbrauch ausdrücklich für diese Kirche gestiftet wurde, sondern bereits in der Amtszeit Meinwerks, also vor 1036, womit wir uns wiederum in der Godesti-Ära befinden. Diese Vermutung wird aus dem von Meinwerk geförderten und im Bistum Paderborn gerade im 11. Jahrhundert mehrfach nachweisbaren Bartholomäus-Patrozinium abgeleitet, das besonders prominent mit der um 1017 gebauten Kapelle nördlich des Paderborner Doms belegt ist. Darüber hinaus sei der Bischof in der Region begütert gewesen, so auch in Heepen.

Es bleiben hier und da Unsicherheiten bei der Deutung der Namen und Interpretation der Hintergründe, was in der erwähnten fehlenden Kontinuität und mangelnden Dichte der Überlieferung begründet liegt. Das muss aber den 25-Jahresrhythmus der Ortsjubiläen bis auf Weiteres nicht in Frage stellen.

Die Weihe der Brackweder Bartholomäuskirche wird aufgrund des seinerzeit im Bistum Paderborn verbreiteten Patroziniums in die erste Hälfte des 11. Jahrhunderts datiert; Kreidezeichnung von unbekannt, 1952; Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,11/Fotosammlung, Nr. 14-18-2

Für Hinweise wird gedankt:

  • Dr. Birgit Meineke
  • Dr. Anja Ostrowitzki
  • Dr. Bernhard Suermann

Quellen

  • Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, C 151u / Stift auf dem Berge, Herford / Urkunden, Nr. 1: Bernhard, Bischof zu Paderborn (1127-1160), bestätigt alle Schenkungen von Gütern, welche die Äbtissin Godesta (1002-1040) zu Herford dem Kloster der Mutter Gottes auf dem Berge bei Herford gegeben hatte, 1151 März 10
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 300,5/Handschriften, gebunden, Nr. 81, Bd. 3: Collectanea Ravensbergensia von Wolff Ernst Aleman, 1688-1725 (1757-1763)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,3/Fotosammlung, Nr. 14-18-2 (Bartholomäuskirche Brackwede) u. 41-29-19 (Mühle Köckerhof)
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,11/Graphische Sammlung, Nr. 100: Nordansicht von Herford, Druck (1982) einer Lithographie (1870) nach einem Kupferstich von 1686
  • Stadtarchiv Bielefeld, Bestand 400,12/Münzen und Papiergeld: Denar Bernhard I. von Oesede

Literatur

Erstveröffentlichung: 01.03.2026

Hinweis zur Zitation:
Rath, Jochen: 10. März 1151: Ersterwähnung von Theesen, Milse, Ubbedissen, Vilsendorf, Babenhausen und Brackwede, https://historischer-rueckklick-bielefeld.com/2026/03/01/01032026/, Bielefeld 2026

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